Muß Nießbrauch im Grundbuch eingetragen sein?
Habe vor 9 Jahren zusammen mit meinen Bruder das Haus meiner Mutter geerbt, mein Vater bekam den Nießbrauch auf Lebenszeit. Diesen hat er aber nicht ins Grundbuch eintragen lassen.
Nun ist es so, dass mein Bruder Geld brauch und er sich auszahlen lassen möchte oder das Haus Zwangsversteigern lassen will.
Mit auszahlen meinerseits kann es etwas schwierig werden, da mein Mann und ich uns vor einem Jahr erst ein Haus gekauft haben und wir noch in der Renovierung stecken.
Meine Frage: Zählt der Nießbrauch wenn er nicht im Grundbuch steht, könnte man den Nießbrauch jetzt noch eintragen lassen?
Ich möchte auf gar keinen Fall verkaufen solange mein Vater noch in dem Haus lebt.
2 Antworten
Wenn ein Nießbrauch notariell vereinbart wird (bei Grundstücksgeschäften muss man sowiso zum Notar) kenne ich es nur so, dass das auch im Grundbuch steht. Falls nicht kann der Eintrag mit Vorlage der Urkunde vom Grundstücksübertrag auf jeden Fall beim Grundbuchamt nachgeholt werden, gibt dann einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuches. Falls es nicht drin steht, auf jeden Fall nachtragen lassen. Aus der Frage nehme ich an, das das Haus auf deinen und den Namens des Bruders lautet?
Dann könnte es dir, unabhängig vom Nießbrauch, passieren, dass er die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangt und es zur Zwangsversteigerung kommt (so geschehen bei unseren Nachbarn, wo sich 3 Erben nicht einigen konnten). Wenn es dazu kommt ist es extrem wichtig, dass der Nießbrauch eingetragen wird weil es den Grdunstückswert erheblich mindert und andere Kaufinteressen abschreckt - dann bestünde für euch die Möglichkeit, als einziger Bieter den Teil eures Bruders fürn Appel und n Ei zu bekommen, vorausgesetzt, dein Brunder kann selbst nicht mitbieten und andere Interessenten haben wegen dem Nießbrauch kein Interesse.
bei der anwaltshotline fragen, sind nur etwa 20 euro
Ja, mein Bruder und ich stehen als Erbengemeinschaft in Grundbuch.