Muß Nießbrauch im Grundbuch eingetragen sein?

2 Antworten

Wenn ein Nießbrauch notariell vereinbart wird (bei Grundstücksgeschäften muss man sowiso zum Notar) kenne ich es nur so, dass das auch im Grundbuch steht. Falls nicht kann der Eintrag mit Vorlage der Urkunde vom Grundstücksübertrag auf jeden Fall beim Grundbuchamt nachgeholt werden, gibt dann einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuches. Falls es nicht drin steht, auf jeden Fall nachtragen lassen. Aus der Frage nehme ich an, das das Haus auf deinen und den Namens des Bruders lautet?

melmon 
Fragesteller
 16.10.2013, 09:50

Ja, mein Bruder und ich stehen als Erbengemeinschaft in Grundbuch.

rickdiver  16.10.2013, 09:58
@melmon

Dann könnte es dir, unabhängig vom Nießbrauch, passieren, dass er die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangt und es zur Zwangsversteigerung kommt (so geschehen bei unseren Nachbarn, wo sich 3 Erben nicht einigen konnten). Wenn es dazu kommt ist es extrem wichtig, dass der Nießbrauch eingetragen wird weil es den Grdunstückswert erheblich mindert und andere Kaufinteressen abschreckt - dann bestünde für euch die Möglichkeit, als einziger Bieter den Teil eures Bruders fürn Appel und n Ei zu bekommen, vorausgesetzt, dein Brunder kann selbst nicht mitbieten und andere Interessenten haben wegen dem Nießbrauch kein Interesse.