Nießbrauch nachträglich eintragen?

2 Antworten

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der niessbrauch kann auch jetzt noch eingetragen werden.es wäre nur ratsam sich an einem steuereberater oder fachanwalt zu wenden weil evtl. schenkungssteuer zu bezahlen sind und es auch auf die formulierung des einzuräumende recht ankommt. da würde ich mich nicht so sehr auf einen notar verlassen.

was ist ein nießbrauch?

Hummel1979 
Beitragsersteller
 02.11.2009, 17:40

Das Haus würde weiterhin meinem Freund gehören, aber die Eltern kommen solange wie sie darin wohnen, für die Kosten des Hauses selbst auf.

Krawallbruder  02.11.2009, 17:42
@Hummel1979

und will dein freund für die 5-jahre rückwirkend geld von seinen eltern? ansonsten denke ich wäre es mit einem neuen vertrag, oder eine änderung im vertrag kein thema das zu tun, oder ich hab was falsch verstanden.

Hummel1979 
Beitragsersteller
 02.11.2009, 18:58
@Krawallbruder

Neenee, er will es einfach ab jetzt eintragen lassen. Rückwirkend soll da nix laufen, bloß für die Zukunft.

Krawallbruder  02.11.2009, 19:21
@Hummel1979

also ich denke mal ja, weil wenn beide vertragsparteien einverstanden sollte es ja keine probleme geben, denk ich!