Muss mir National Inkasso die Gläubigervollmacht schicken oder bei denen im Schuldnerportal anmelden?

5 Antworten

ist das IB verpflichtet mir die Vollmacht zu schicken?

Ja. Siehe §174 BGB

Zur Forderung an sich: Ist die Hauptforderung berechtigt?

Sie sagten, dass sie nicht verpflichtet sind

Ich würde denen antworten: "Wenn Sie mir die Vorlage der Vollmacht verweigern, bin ich nicht verpflichtet, mich mit Ihnen zu unterhalten. Das Aufsichtsgericht wurde informiert. Wenn Sie Klage einreichen wollen, dann machen sie das doch. Das Gericht wird Ihnen schon erklären, wie das mit der Vollmacht funktioniert."

Dazu noch eine Beschwerde ans zuständige Aufsichtsgericht (kostet bis auf Briefporto nichts) und zwar, weil sie offenbar mit frei erfundenen Forderungen unterwegs sind und ohne Vollmacht und das Gericht möge denen doch bitte deswegen die Lizenz entziehen.

Hast du denn noch die Kontoauszüge von 2009 bis 2012? Stand da irgendetwas drauf, dass die abgebucht haben?

Du wirst doch wohl wissen, ob damals jahrelang Gebühren bei dir abgebucht wurden. Wenn nicht, würde ich jeglichen Vertrag bestreiten, mich hilfsweise auf Verjährung berufen und Zahlung ablehnen. Dann schicken die noch 2 Drohbriefe und gut ist, da sie nichts beweisen können, was nicht zumindest verjährt wäre. Du solltest in dem Fall einfach nichts mehr machen.

Wenn du damals bezahlt hast, dann haben die damit einen Nachweis des Vertrags - bei zwei oder mehr Zahlungen ist das ein gültiges Abo. Wenn du dann keine Kündigung geschickt hast, gilt der Vertrag weiter.

Wenn du trotzdem nicht zahlen willst, gibst du ihnen erstmal keine Adresse und meldest dich nirgends an. Für einen Mahnbescheid brauchen die eine Postanschrift von dir.

Ronamati 
Fragesteller
 17.12.2015, 22:27

Wenn du trotzdem nicht zahlen willst, gibst du ihnen erstmal keine Adresse und meldest dich nirgends an. Für einen Mahnbescheid brauchen die eine Postanschrift von dir.

aber wenn Sie ein richterliches Klageverfahren einleiten, bekommen die meine Adresse doch raus...

Georg63  17.12.2015, 22:29
@Ronamati

Wenn die deine Kontodaten haben schon. Sonst nur, wenn du ihnen was verrätst.

Sie sagten, dass sie nicht verpflichtet sind und die Gläubigervollmacht bei Ihnen im Schuldnerportal hinterlegt ist

Das hast Du schriftlich oder war das nur eine Aussage eines Call Agent ?

Mit der schriftlichen Antwort würden sie indirekt bestätigen das die Vollmacht Deinerseits eingefordert wurde ;)

"Die Vollmachtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Urkrunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)
"

Über18.de Forderung sind meiner meinung nach nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt

(google mal)

Googel auch mal National Inkasso

Selbst für Inkassoverhältnisse erstaunlich ominös

Ronamati 
Fragesteller
 18.12.2015, 10:52

Ich habe alles schriftlich...

EXInkassoMA  19.12.2015, 00:15
@Ronamati

Scheinen nicht nur ominös zu sein sondern auch nicht sonderlich clever . Die Vollmacht gem BGB 174 muß sich auf den individuellen Fall beziehen (Name , Forderung , etc pp )

ICH würde die Forderung unter Anheimstellung des rechtsweges zurückweisen (schriftlich) und der Kontaktaufnahme per telefon untersagen

Das habe ich Ihnen auch geschrieben mit §174 BGB...

Die Antwort war...sie sind nicht verpflichtet dazu und ich kann mir die Vollmacht auf dem Schuldnerprofil ihrer Webseite anschauen...

Dazu muss ich mich mit meiner Wohnadresse anmelden und sie schicken mir ein Passwort zu (dann wurde ich etwas frech und sagte zu ihnen, dass sie doch mal Google benutzen sollen).

Wir leiten unter Vorlage einer Original Vollmacht nunmehr das Klageverfahren ein.Ihre Google-Künste scheinen  so ausgereift, dass wir das besser direkt richterlich klären lassen.(die Antwort drauf)

Also ich bin heut noch zu meinen Eltern gefahren, wo auf dem Boden noch meine ganzen alten Akten sind.

Ich fand glücklicherweise noch Kontoauszüge vom ersten Halbjahr 2013 (08/13 habe ich das Konto gekündigt) und fand eine Abbuchung von 18 Euro von einer Firma die ich nicht kannte...laut Google gehört sie zu über18.de.

Ich habe über18.de kontaktiert um zu fragen ob es unter meiner E-Mail ein Konto gibt...und ja gibt es...zwar mit einen komischen Benutzernahmen und Passwort aber egal.

Trotzdem kann ich mich nicht dran erinnern, vielleicht an einen schlechten Tag im angetrunkenen Zustand.

Wenn es so ist zahle ich natürlich die offene Summe.

Aber national Inkasso verlangt 18 Euro für das zweite Halbjahr 2013 (+die ganzen Gebühren/Zinsen und sonstiges bin ich bei 133 Euro!!!   für was???) 

Und was ist  für 2014 und 2015??? Kommen die jetzt jedes halbe Jahr und verlangen 133 Euro???

Ich habe über18.de deshalb gefragt, mal schauen was sie Antworten.

So wie es aussieht bin ich dort angemeldet und bin auch bereit meine Schulden zu bezahlen (auch einen Gewissenteil an das IB). Doch ich möchte was in der Hand haben, dass über18.de national Inkasso beauftragt hat. Das ist doch mein Recht oder?

mepeisen  17.12.2015, 23:22

Vorweg: Das ist ein Portal zur Altersverifikation. Allerdings ist die Google-Suche mit deren Namen und dem Stichwort "Abofalle" sehr aufschlussreich. Zumindest würde ich es als anrüchig sehen. Vielleicht hast du dich woanders einmal diesen Dienst unbewusst genutzt. Keine Ahnung, mit wem die zusammen arbeiten. Mit Sky oder so?

Tja, wenn sie angeblich nicht verpflichtet sind, die Vollmacht vorzulegen, würde ich mir keine Gedanken machen. Es kommt bei Gericht ultra gut an, wenn du wegen verweigerter Vorlage der Vollmacht zurückweist und sie schreiben: "Wir verweigern die Vorlage der Vollmacht, erheben aber gerne Klage vor Gericht mit Original-Vollmacht." So eine dreiste Kostentreiberei kommt bestimmt gut an ;-)

So wie es aussieht bin ich dort angemeldet

Das gibt dem Inkasso keinerlei Recht, die Vorlage der Vollmacht zu verweigern. Und eine Begründung für die Inkassogebühren ist das auch nicht.

Dass die wirklich mal bei dir abgebucht haben, ist reichlich blöd. Damit gerät deine Argumentation, dass du dich nie angemeldet hattest, ins Wanken.

mepeisen  17.12.2015, 23:26

Ich würde die Klage abwarten (vermutlich kommt die nie) und dann wegen der fehlenden Vollmacht monieren. Darüber hinaus: Ein Inkassobüro DARF nicht für den Gläubiger klagen. Offenbar haben sie also die Forderung aufgekauft und wenn dem so ist, dürfen die aber in eigenem Namen gar keine Inkassogebühren erheben und würden zudem Betrug begangen haben, da sie nicht für den Gläubiger, sondern für sich selbst tätig sind, zudem eine Vollmacht das falsche Dokument ist und stattdessen eine Abtretungserklärung vorliegen muss.

Damit bereitet man dem Inkasso schon mal extrem viele Kopfschmerzen und ein nahezu unlösbares Problem vor Gericht.

Und zur Forderung: Ich würde den Vertragsschluss bestreiten, vor allem da man sich absolut nicht an irgendeine Form eines Abos mit diesem Portal erinnern kann. Sie mögen den Vertragsschluss nachweisen, sowie das Aussehen der Webseite zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweisen. Das dürfte nach allem, was man bei Google so nachlesen kann hinsichtlich Abo-Falle deren Kartenhaus zusammenstürzen lassen.

Also ich wäre tiefen entspannt.