Käufer behauptet Ware sei nicht angekommen und will Hälfte des Geldes zurück?

Support

Hallo Dollarius,

natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „eBay“ bzw. "Paypal" auf unserer Plattform informieren. Wir möchten allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei eBay und Paypal entsprechend der AGB erst ab erreichter Volljährigkeit (d.h. ab 18 Jahre) erlaubt ist.

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Viele GrüßeBen, Support6 von gutefrage

10 Antworten

Ich werde dann Ebay und Paypal informieren.
Ich bin guter Dinge, dann das gesamte Geld zurückzuerhalten. :-)

Tja:

Es kann gut sein, dass Du dann den Begriff Käuferschutz kennenlernst.

Und falls PayPal bei dieser Gelegenheit feststellt, dass Du minderjährig bist oder bei Accounterstellung minderjährig warst – was ich persönlich natürlich nicht glaube - dann ist das der Anfang vom Ende Deines PayPal-Accounts, der wird in diesem Fall nämlich in Kürze endgültig gesperrt werden; Du als Person übrigens ebenfalls.

Das ist leider richtig, Paypal hat auch für mich eimal wochenlang Zahlungen zurück gehalten, weil eine Armbanduhr nicht angekommen sei. Die Käuferin hat dann noch geschrieben, sie sei wochenlang im Krankenhuas gewesen und konnte den Briefkasten nicht checken. PP wollte dann von mir den Versandnachweis bei einem BRIEF. Ich habe mich dann vor dem Briefkasten fotografiert und das Bild als Beweis des Einwurfs beigefügt, um sie zu ärgern. Am Ende habe ich das Geld bekommen, weil ich PP mit Anwälten gedroht habe, denn das Recht war eindeutig auf meiner Seite. Akzeptiert der Käufer den unversicherten Versand, dann trägt er das Risiko zu 100%. Punkt.

@Circumnavigator

Damit hat Paypal gegen ihre eigenen AGB Verstoßen. Du solltest mal die Verkäuferschutzrichtlinien lesen und verstehen.

Es kann gut sein, dass Du dann den Begriff Käuferschutz kennenlernst.

1.) Hat das nicht der FS geschrieben, sondern es war eine Antwort des Käufers.

2.) Bedeutet Käuferschutz nicht "automatische Rückzahlung".
Beim Käuferschutz vermitteln Mitarbeiter bei Paypalersteinmal zwischen Käufer und verkäufer und entscheiden je nach Situation, ob eine Rückzahlung gerechtfertigt ist.
In der Regel muss dafür bewiesen werden, dass der Verkäufer tatsächlich den Kaufvertrag nicht eingehalten hat.
Und mit den Informationen, die wir aus der Frage erhalten, kann das der Käufer eben nicht.
Wenn der Brief tatsächlich auf dem Postweg geöffnet und neuverpackt wurde, ist das sogar ein Beweis, dass das Problem eben nicht der Verkäufer ist, sondern der Versanddienstleister.

Das ist eine unglückliche Situation... sowas sollte man immer per Einschreiben verschicken.

Für das Ankommen der Sendung hast allerdings nicht du zu sorgen, sondern der Transporteur, in dem Fall die Post. Der Risikoübergang war mit deiner Übergabe des Briefes. Bei dieser würde ich an deiner Stelle erstmal einen Teilverlust (Brief angekommen, Münze weg) melden, damit die eine Nachforschung beginnen. Möglicherweise kennen die den Käufer ja schon...

Auffallend finde ich, wie schnell der Käufer da die passenden Formulierungen aus dem Hut zieht und gleich mit dicken Konsequenzen droht, anstatt erstmal bei einer Klärung behilflich zu sein. Sowas finde ich sehr druckvoll... zudem sollte man meinen, dass er in einem solchen Fall den gesamten Betrag zurückfordert, nicht nur die Hälfte.

  • Lass dir auf jeden Fall Fotos vom Briefumschlag schicken, und zwar möglichst viele und detailliert.
  • Informiere ihn, dass eine Prüfung durch die Post läuft und du das Ergebnis abwarten willst.

Ja lass dir unbedingt die Beweisbilder vom Umschlag schicken... mit seiner Adresse und deiner Absenderadresse drauf. Damit liefert er dir den Beweis dass du was abgeschickt hast, was du sonst nicht hättest. Beim Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko. Allerdings muss der Vk nachweisen können dass der Brief, bzw. die Ware abgeschickt wurde an die korrekte Adresse.

Münzversand per Brief ist zudem fahrlässig (verstößt das nicht auch gegen die AGB der Post?).

Halbe:Halbe klingt fair. Wundert mich aber dass der Käufer freiwillig die Hälfte des Verlustes auf sich nimmt. Mach das aber nur im Rahmen eines Käuferschutzfalles.

Oder, da er es angeboten hat, du schreibst ihm (nachdem du die Beweisbilder bekommen hast) dass er den zivilrechtlichen Weg gehen darf. Wegen 10€, das will ich sehen. Wenn so einer gleich so ankommt, darf er es auch gerne erfüllen.

Gemäß aktueller Rechtssprechung hast du als Verkäufer für das ankommen des Artikels zu sorgen.

Da hat er unrecht. Das ist schlichtweg falsch.
Bei einem Kauf steht erstmal der Käufer in der Pflicht die Ware abzuholen.
Bei der geläufigen Einigung, in der die Ware versendet wird, gibt der Käufer den Versand praktisch als "Vertreter" an.
Bedeutet anstatt dem Käufer herkommen zu lassen und ihm die Ware zu übergeben, kannst Du sie auch an den Versanddienstleister geben.
Dies hast Du getan und damit Deine Pflichten erfüllt.

Es ist nicht Deine Pflicht dafür zu sorgen, dass das Paket ankommt. Das ist die Pflicht des Versanddienstleisters.
Entsprechende Probleme muss der Käufer mit dem Versanddienstleister klären und nicht mit Dir.

Der Käufer schreibt ja sogar, dass der Brief nachverpackt wurde, es ist also eindeutig etwas auf dem Weg passiert und nicht bei Dir.

Auch der "Beweis" des Käufers:

"Ich kann Dir gerne ein Foto von dem Brief schicken.

Ist völlig unsinnig.
Ein Foto vom leeren Brief beweist garnichts, da darüber überhaupt nicht zu erkennen ist, ob der Brief wirklich leer war oder der Käufer selbst die Münze entfernt hat.

Dass er nur die Hälfte des Geldes zurückhaben will, ist ebenfalls eher ein Indiz für einen Betrugsversuch.
Wenn man etwas kauft und es nicht ankommt, will man für gewöhnlich logischerweise sein ganzes Geld zurück. Es gibt keinen Grund nur die Hälfte zurückzuverlangen und somit die andere Hälfte zu verschenken.

Der Käufer droht damit Paypal/Ebay zu informieren, das kannst Du ihn gerne machen lassen.
Beim Paypal Käuferschutz wirst Du als Verkäufer von Paypal kontaktiert, Paypal tritt da erstmal als Vermittler auf und wenn es zu keiner Lösung kommt, entscheidet Paypal, ob eine Rückzahlung gerechtfertigt ist oder nicht.

Entsprechend kannst Du einfach dort Deine Situation erklären und solange nicht bewiesen werden kann, dass Du betrügen wolltest, zahlt Paypal auch kein Geld zurück.
Dass der Käufer angibt, dass der Brief offenbar auf dem Postweg geöffnet wurde, ist eigentlich Beweis genug, dass Du einerseits keinen Leerbrief gesendet hast und andererseits das Problem beim Versanddienstleister liegt und nicht an Dir.

Hat der Käufer den Versand mit Brief bestätigt, wobei auch versicherte Versandmethoden haben angeboten werden müssen, dann liegt das versandrisiko ausschließlich bei ihm. Du bist nicht verantwortlich und musst auch den Nachweis nicht führen. Du bist nicht für das "Ankommen" der Ware verantwortlich, denn der Käufer hätte die Münze auch bei Dir abholen können. Lass Dich nicht einschüchtern. Dass Münzen im Briefumschlag üblicherweise gestohlen werden, dürfte indes nicht überraschen. Der Käufer, aber auch Du, sollten dieses Risiko kennen.

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