bitte bei der Frage grundsätzlich unterscheiden, was kann, was darf nicht. Folgende normale Situation, Auszubildende 5 Tage / 40 Stunden Woche. Der Arbeitgeber setzt den Azubi oft weniger als 8 Stunden ein. Um dann auf die 40 Stunden zu kommen, muss der Azubi einen zusätzlichen Tag arbeiten. Somit kommt der Azubi aber nicht auf seine 5 Tagewoche. Normalerweise sind ja Sonntage und Feiertage in einer Bestimmten Zeit als ersatzfreie Tage vom AG zu gewähren. Jetzt hat der Azubi 7 gearbeitete Feiertage noch nicht frei bekommen. Es sind auch 10 Arbeitstage offen, die der Azubi arbeiten musste, wo er normal frei hätte. Diese kann er aber nicht frei machen, weil er inzwischen dennoch Minusstunden hat. Darf der AG die normal 8 Stunden am Tag so reduzieren und dem Azubi dann eine 6 Tage Woche machen, das dieser auf seine 40 Stunden kommt? Vor allem sind sehr viele Sonntage dabei, 28 Sonntage in 15 Monaten. Laut Gesetzt steht einem Arbeitnehmer aber nur ein freier Tag pro Woche zu. Laut Arbeitsvertrag hat man aber eine 5 Tage Woche und somit stehen einem 2 freie Tage zu. Das man über eine Verteilung reden kann, ist klar, aber darf der AG das eigenmächtig entscheiden?
Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet den AN für 8 Stunden zu beschäftigen? Wenn er das nicht kann, kann er nicht den AN benachteiligen. Dann sitzt der AN seine restliche Zeit ohne Beschäftigung ab, oder der AG schenkt dem AN die restliche Zeit?! Aber einfach eine 6 Tage Woche draus zu machen um die Stunden wieder rein zu holen?!
Dazu muss gesagt werden, das der AG sein Geschäft 12h offen hat und somit in Schichten arbeitet. Aber alle AN arbeiten in Teilzeit, nur der Azubi arbeitet in Vollzeit. Was den AG scheinbar nicht interessiert und den Azubi auch auf Teilzeit einsetzt.
Diese Infos habe ich noch gefunden.
Minusstunden
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit%20f%C3%BCr%20Vollj%C3%A4hrige
"Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens. Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer - sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen. Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden. So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden!"
Was dann bedeuten würde, das der Azubi nie unter 8 Stunden pro Tag angerechnet werden dürfte!?
"Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung."
Was dann bedeutet, das der Azubi den 6 Arbeitstag ein andermal Frei bekommen müsste?!