Muss mich die Polizei bei Rotlichtverstoß sofort anhalten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen.

Sofern du niemanden gefährdet oder gar geschädigt hast, droht dir dafür grundsätzlich das, was du selbst in deiner Frage geschrieben hast.

.

Da aber der tatsächliche Täter natürlich erst ermittelt werden muss, um gegen ihn vorgehen zu können, hättest du geblitzt werden müssen oder die Polizeistreife hätte dich anhalten und identifizieren müssen.

Da offenbar beides nicht geschehen ist, wird man dich nicht ermitteln und somit auch nicht bebußen können.

.

Allerdings besteht noch die vage Möglichkeit, dass dich ein Zeuge anzeigt und auch identifizieren kann. Mit dieser Unsicherheit wirst du eine Zeit lang leben müssen.

buxi87 
Fragesteller
 26.01.2011, 16:09

danke, wie lange wäre eine zeit lang?

JotEs  26.01.2011, 16:26
@buxi87

Nach 3 Monaten und 14 Tagen kann man schon etwas beruhigter schlafen, denn dann ist die Tat verjährt, sofern es nicht zu verjährungsunterbrechenden Maßnahmen (§ 33 OWiG) kam.

Ganz sicher kann man aber erst nach zwei Jahren sein, denn dann tritt absolute Verjährung ein und die Tat kann (darf) nicht mehr verfolgt werden.

Die Polizei muss Dich nicht sofort anhalten.

Du hast Deinen Fehler bemerkt und bist zurückgefahren.

Mach Dir keine Sorgen, da kommt ganz sicher nichts mehr nach.

Ich denke, dass du da nichts zu befürchten hast, Zum einen hätten die dich dann sofort rausgezogen oder deine Personalien aufgenommen und zum anderen hast du es ja noch bemerkt und deinen Fehler wieder korrigiert.

Keine Panik, mit einem Bußgeldbescheid müßtest du nur dann rechnen wenn besagte Kreuzung Kamera überwacht ist.

Ragnar12983  26.01.2011, 14:41

Das stimmt ja nun überhaupt nicht. Wenn es eine Zeugenaussage gibt, dann ist die mindestens so gut und verwertbar wie ein Kamerabild.

Woran hier anscheinend keiner denkt, - du hast gar keinen Rotlichtverstoß begangen. Du bist ja nicht in den sogenannten geschützten Bereich der Kreuzung eingefahren. Was ist passiert?
Du bist ein Stück über die Haltelinie gefahren. Du hast aber die Kreuzung nicht überquert, bist auch nicht bis in die Mitte gefahren usw. Du bist dann ein kurzes Stück nach der Haltelinie zum Stehen gekommen und dann sogar wieder zurückgefahren. Welbst wenn man dich geblitzt hätte, wäre die nur ein billiges Überfahren der Haltelinie gewesen aber kein richtiger Rotlichtverstoß. Meist wird, wenn man geblitzt wurde, noch nicht einmal dieses Überfahren der Haltelinie geahndet. Also brauchst du dir wirklich gar keine Gedanken zu machen.

buxi87 
Fragesteller
 26.01.2011, 14:59

Ab wann ist der geschütze Bereich der Kreuzung ?

andreas124  26.01.2011, 15:45
@buxi87

Das kann man z.B an der Fußgängerfurt erkennen, diese zählt schon zum Geschützten Bereich. Also alles was durch die Ampel Geschützt wird, die Kreuzung, Fuß und/ oder Radwege usw.

JotEs  26.01.2011, 15:46
@buxi87

Der geschützte Bereich ist der von den sich kreuzenden Verkehrsströmen gemeinsam benutzte Bereich der Kreuzung. Das kann auch Fußgängerverkehr an der Ampel sein, die du überfahren hast.

JotEs  26.01.2011, 15:47

@Franticek:

Der Fragesteller erklärt weiter unten, dass er über den Fußgängerüberweg gerutscht ist - der aber gehört zum geschützten Bereich.

Es handelte sich daher um einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

andreas124  26.01.2011, 15:53
@JotEs

Selbst wenn es ein Rotlichtverstoß war, so muß der FAQher identifiziert werden und das ist anhand der Schilderung nicht möglich.

JotEs  26.01.2011, 15:57
@andreas124

Das ist richtig - dennoch handelt es sich, unabhängig von der Verfolgbarkeit, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Das sollte der Fragesteller wissen.

buxi87 
Fragesteller
 26.01.2011, 16:02
@JotEs

Das weiß ich ja auch, meine eigentliche Frage war, ob die Polizei mich gleich aufhalten hätte müssen oder nicht.. weiß das jemand, wie das ist? bzw., kann noch ein bußgeldbescheid kommen?

JotEs  26.01.2011, 16:04
@buxi87

Lies mal meinen Beitrag.

Franticek  26.01.2011, 17:37
@JotEs

@JoptEs;
es gab schon Richter, die "Gnade vor Recht" ergehen ließen, wenn der Betroffene noch nicht in den Bereich des Querverkehrs gelangt ist. Grundsätzlich hast du aber Recht. Ich hatte schnell etwas von vorrutschen und zurückfahren gelesen, aber der erwähnte Fußgängerüberweg ist mir irgendwie durchgegangen.