Muss mann die Std. nacharbeiten wenn mann krank geschrieben ist und einen Krankenschein hat?
Hallo, und zwar geht es darum das meine Freundin jetzt diese Woche Von Montag bis Mittwoch Krank gewesen ist sie hatte auch eine Krankmeldung. Sie Arbeitet im Einzelhandel, und ist in der Ausbildung im 1 Lehrjahr.
Der Cheff meiner Freundin meinte das sie nur 6,25 std. krankgeschrieben sei und das sie den rest nach arbeiten muss. Der Cheff meint das sie nur ihre Tägliche arbeitszeit laut vertrag krankgeschrieben ist und das sie 6,25 laut vertrag tägliche arbeitszeit hat und sie aber 12 std. mit 2 std. pause darin geplant wurde. jetzt soll sie die 5,75 nach arbeiten.
Kennt sich jemand damit vielleicht gut aus und kennt die Gesetztlichen Richtlinien??
Danke für die antwort im vorraus.
Lg Hanschuh
5 Antworten
Ganz einfach: Arbeitsunfähig erkrankt bedeutet, Entgeltfortzahlung (Stundenerhalt) so, "als ob wie geplant gearbeitet worden wäre". (Bei 10 Std. lt. Plan also 10 Std. Entgeltfortzahlung, am geplant freien Tag eben dann entsprechend auch keine Stunden)
Arbeitgeber gehen übrigens regelmäßig auf Fortbildungen, um ihre "professionelle Ahnungslosigkeit" zu verbessern ...
Diese verlieren sie allerdings sehr schnell, wenn sie merken, dass die AN plätzlich Ahnung haben!
Ich glaube, der Chef Deiner Freundin schmeißt da etwas durcheinander!
Erst einmal: Krank ist krank - und da gibt es nichts "nachzuarbeiten".
Aber: Die unterschiedlichen Zeiten - vertragliche tägliche Arbeitszeit 6,25 Stunden gegen Dienstplan mit 12 Stunden - spielen dagegen eine Rolle, wenn es um die Bezahlung, also um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geht: da wird nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 ("Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts") Abs. 1 nämlich vom Entgelt für die "maßgebende regelmäßige Arbeitszeit" ausgegangen, also dem Entgelt für 6,25 Stunden arbeitstäglich.
Wenn aber die Zeiten des Dienstplans die regelmäßigen Zeiten sind an solchen Tagen, an denen Deine Freundin jetzt krank war (also immer Montag bis Mittwoch), dann muss sie auch für diese längeren Zeiten entlohnt werden trotz Krankheit.
Auf keinen Fall aber muss sie Arbeitzeit wegen der Erkrankung nacharbeiten!
Nebenbei stellt sich noch die Frage, ob Deine Freundin überhaupt so lange laut Dienstplan arbeiten darf (Jugendarbeitsschutzgesetz? Arbeitszeitgesetz?) ... ...
Also keine 6,25 Stunden, sondern 8 Stunden?
6,25 Stunden täglich passen aber bei einer 6-Tage-Woche mit 37,5 Wochenstunden; bei 8 Stunden täglich müssten es bei einer 5- oder gar 6-Tage-Woche aber an einem Tag oder mehreren Tagen deutlich weniger sein - es wären ja sonst 40 bzw. 48 Wochenstunden.
Aber das spielt auch keine Rolle für die Feststellung, dass Deine Freundin überhaupt nichts nacharbeiten muss und für die Krankheitstage auch so zu bezahlen ist, als wäre sie nicht erkrankt!
Da kann etwas nicht stimmen.Sie wird ja nicht stundenweise krank geschrieben sondern Tageweise.Also wenn sie von Montag bis Mittwoch krank geschrieben ist dann können für die drei Tage auch keine Minusstunden entstehen egal wie der Chef das begründet. Leider weiss ich nicht wo ich dafür ein Gesetz finden könnte wo ich auch alle Ausnahmeregelungen festgehalten werden.Deshalb beziehe ich mich auf das;
Jugendarbeitsschutzgesetz
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als 8Std.täglich und nicht mehr als 40 Std.wöchentlich beschäftigt werden.
Krank geschrieben ist man den ganzen Tag und nicht nur 6,25 Stunden!
Was ist denn das für ein Chef?
Sie macht die Ausbdilung bei Netto Marken Discount.
Die Frage war ja eher ironisch gemeint.
Krank ist krank, ob man nun eine, zwei, acht oder 24 Stunden am Tag arbeitet.
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, dem mal die Situation schildern. Vieleicht kann die Krankenkasse da auch was machen, was ich aber nicht weiß.
Das ist ein betrieblicher Betriebsrat wenn sie dahin geht bekommt der Verkaufsleiter 1 std. später ne mail das sie da war oder angerufen hat. der leitet das dann dem Filialleiter mit.
So ein Blödsinn habe ich noch nie gehört ist sie nun krank geschrieben oder nicht
ja, also sie war von montag bis mittwoch krank geschrieben, ab donnerstag war sie wieder arbeiten.
ihre tägliche arbeitszeit beträgt 8 std. plus 1 std pause dazu. Wöchentlich sind es 37,5 std. sie ist volljährig und noch in der ausbildung