Wieviele Stunden werden bei Krankheit angerechnet?
Ich habe eine laut Vertrag eine Wochenarbeitszeit von 37,5 Std. bei einer 6 Tage Woche.
Ich arbeite in der häuslichen Pflege. Eine Schicht dauert bei Uns 24Std. , wovon dann 21,2Std. als Arbeitszeit angerechnet werden, da wir Nachts die Möglichkeit haben zu schlafen. So habe ich im Monat 7-8 Dienste um auf meine Stunden zu kommen.
Bisher war es so, das wenn ich krank wurde, für jeden Tag Krankheit 6,25Std (tägliche Arbeitszeit) angerechnet wurden, unabhängig ob ich laut Dienstplan eingeteilt war oder nicht.
Nun wurde dies so geändert, das man bei Krankheit nur die Tage bezahlt bekommt an denen man tatsächlich Dienst gehabt hätte.
Sehe ich das richtig , das ich dann für jeden kranken Diensttag 21,2 Std.(eigentliche Dienstzeit) berechnet kriegen muss ?
Meiner Meinung nach ist das absolut logisch, jedoch gehen die Meinungen da auseinander.....
3 Antworten
das man bei Krankheit nur die Tage bezahlt bekommt an denen man tatsächlich Dienst gehabt hätte.
Sehe ich das richtig , das ich dann für jeden kranken Diensttag 21,2 Std.(eigentliche Dienstzeit) berechnet kriegen muss ?
Es ist korrekt wenn es einen Dienstplan gibt, dass nur Tage bezahlt werden müssen, für die auch Arbeit geplant war.
Du siehst das auch völlig richtig dass Du, wurde z.B. für Freitag eine Schicht mit 21,2 bezahlten Stunden geplant, an diesem Freitag auch 21,2 Stunden bezahlt bekommen musst.
Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Durch Krankheit können keine Minusstunden entstehen. Man muss so bezahlt werden als hätte man gearbeitet. Wenn es Schichtzulagen gibt, müssen auch diese in die Entgeltfortzahlung einfließen. Geregelt ist das im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Danke fürs Sternchen
Es ist mir völlig neu, dass Krankentage nach Stunden berechnet werden.
Wenn jeden Tag über einen längeren Zeitraum ( etliche Monate oder sogar Jahre) z.Bsp. 8,25 Std. gearbeitet werden, also voll, der Vertrag aber nur in Teilzeit gemacht wurde, geht man davon aus, dass inzw. eine VZ Stelle besteht. Das muss dann auch bezahlt werden. Dazu gibt es schon Urteile...und da würde ich mich auch streiten.
normalerweise kenne ich es so, dass man eine übliche und durchschnittliche tagesarbeitszeit der letzten paar monate ansetzt. wenn vertraglich 6 tage die woche vereinbart sind, dann muss man im grunde auch 6 tage krankheitsfortzahlung bekommen.
du bekommst aber sicher nicht die eigentliche dienstzeit einer 24h-schicht ausgeglichen, sondern 6,25h pro krankheitstag einer 6 tage / 37,5h woche.
Das ist hier falsch!
Gibt es einen Dienstplan, dann sind für die Zeit der Erkrankung die dortigen Einteilungen relevant für die Bezahlung - siehe die (selbstverständlich) völlig korrekte Antwort von Hexle2!
das ist wohl unterschiedlich.
lohnfortzahlung geht bei uns auch nach durchschnittlicher arbeitszeit. wenn der vertrag 37,5h hat und man jeden tag aber im schnitt 8,25h arbeitet, bekommt man auch 8,25 statt 6,25 im krankheitsfall bezahlt.