Dürfen Nachbarn und sonstige fremde Menschen meinen gemieteten Keller ohne Erlaubnis betreten?

5 Antworten

Natürlich dürfen die so etwas nicht. Nur mit Erlaubnis! Wenn die Zeitungen fehlen, dann hätten die dich kontaktieren müssen. Allerdings kenne ich es so, dass man bescheid sagen soll, wenn man die Zeitungen später austeilt. Ist aber egal. Die dürfen das einfach nicht!

Ich hasse solche Leute die sich wirklich in allem Einmischen müssen. ... Hast du die Zeitung in euren eigenen Kellerraum gelagert? Denn da darf sie natürlich nicht ohne weiteres rein und geraderecht hat sie kein Recht jemanden rein zu lassen. 

Hast du denn keine Frist was das Austragen angeht? Bei uns ist es so, Freitag bekommen wir (mein Mann und ich) die Zeitung und dann müssen wir sie bis spätestens Sonntag ausgetragen haben. Wenn du auch eine Frist gesetzt bekommen hast und die noch nicht überschritten war, finde ich es schon Arg das der Verlag die Zeitung wieder geholt hat. 

Ps: ich würde von der Nachbarin eine Entschädigung verlangen für das, das sie deine Arbeit verhindert hat ... 

Das geht natürlich nicht, es ist eine Besitzstörung.

Und die Kellertür war verschlossen?

Dann dürfte das wohl Einbruch gewesen sein!

Es gibt ja Leute, die meinen, sie müssten Hausmeister spielen. Die Nachbarin hat im Keller von euch nichts zu suchen. Zu den Zeitungen: War gestern auch austragen. Abschlussprüfung ist natürlich ein Grund, das es an dem Tag nicht geht. Korrekt wäre aber gewesen, den Kontrolleur bzw. Teamleiter zu informieren, da es ja möglichweise Reklamationen geben könnte.