Muss man Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

6 Antworten

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Bestand da ein Titel? Geht ja eigentlich nicht, wenn der Vater zu wenig verdient hat.

Es ist richtig, wenn Du in den letzten Jahren weniger als ca. 1000€ verdient hast, dann mußt Du nichts zurückzahlen.

Ein ALG2-Aufstocker kann keinen Unterhalt zahlen.

Sende die Nachweise in Kopie (!!! Gehaltsnachweise, ALG2 Bescheide) an das Jugendamt.

Damit müßte sich das eigentlich erledigt haben.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:33

ich habe die ganze zeit 900-1050 euro verdient und immer alles ordentlich gemeldet azubi lohn+alg2 oder 450 euro job je nach dem was ich hatte

Menuett  11.07.2016, 16:34
@kitxva

Auf wieviele Euros bist Du exakt im Monat mit 450€ Job gekommen?

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:33

jugendamt wollte schon damals dass ich ausbildubg abbreche und arbeiten gehe...aber erstausbildung hat mich gerettet

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:35

die haben alle nachweise alles rechtzeitig und ordentlich jetzt heisst es aber ich soll in 6 wochen zum termin und thema rückzahlung besprechen. ich kann auch mit keinem privatvermögen dafür aufkommen weil ich praktisch nichts besitze...nichtmal ein billigauto

Menuett  11.07.2016, 16:36
@kitxva

Rechne mal exakt zusammen, wie viel Du pro Jahr hattest.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:35

320-380

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:35

in diesem monat meinst du? 312 euro

Menuett  11.07.2016, 16:36
@kitxva

Nein, natürlich nicht diesen Monat.

Wie viel hast Du genau pro Monat in den letzten 2 Jahren verdient.

Exakte Zahlen sind hier wichtig.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:37

willst du 2016 insgesamt bis jetzt?

Menuett  11.07.2016, 16:38
@kitxva

Ja.

Und 2015 und anteilig 2014.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:37

soll ich die 6 monate alg2 auch mitrechnen als nebeneinkommen?

Menuett  11.07.2016, 16:39
@kitxva

Gib das mal extra an.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:40

UV wurde am 09.2014 genehmigt zuerst und nach meiner meldung übernehme ich alles irdentlich zum 09.2016 also 24 monate wurden gezahlt ich habe in diese zeit nebenjobs+alg2 insgesamt 8820 euro netto verdient ohne azubi lohn

Menuett  11.07.2016, 16:41
@kitxva

Den Azubilohn brauche ich logischerweise auch.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:44

19890 netto in diese 24 monate

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:44

weihnachtsgeld 2 mal und urlaubsgeld sind drin

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 17:09

und wie siehts aus?

Menuett  13.07.2016, 17:06
@kitxva

830 € im Monat. Nö, damit mußt nix zurückzahlen.

Die verlangen das immer. Aber wenn man dem Amt nachgewiesen hat, dass man nicht leistungsfähig war, dann tritt das Amt als Ausfallzahler ein. 

Trotzdem versuchen sie es immer, Geld zurück zu bekommen. Man sollte denen bei Forderung daher mitteilen, dass man nachweislich zahlungsunfähig war und in der ersten Ausbildung, dann geben sie oft auf, spätestens, wenn man mit dem Anwalt droht. Nach der Ausbildung solltest du aber den laufenden Unterhalt zahlen. 

Mir wurde vom Jugendamt auch bestätigt, dass man immer versucht, Geld zurück zu erhalten, viele zahlen dann ja auch Raten. Aber rechtlich durchsetzen können sie es nicht. 

kitxva 
Fragesteller
 12.07.2016, 22:35

selbstverständlich will ich schnellstmöglich mein kind selbst versorgen. alle meldungen wurde deshalb sehr sorgfältig und ultra pünkltich gemacht

Das heißt ja nicht umsonst VORSCHUSS. Da der Azubi nicht leistungsfähig war, ist das Jugendamt in Vorleistung getreten. Sobald der Vater also dazu in der Lage ist, wird er diesen Vorschuss erstatten müssen.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:13

danke

Menuett  11.07.2016, 16:31

NEIN.

Wer unter dem Selbstbehalt liegt muß nichts zurückerstatten.

Der "Vatter" fühlte sich ja erwachsen genug ein Kind zu machen und auf Schwangerschaftsverhütung zu verzichten. Natürlich ist er auch in der finanziellen Verantwortung für das Kind.

Sobald bei ihm was zu holen ist, ist der Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen, wenn er doch nun mal der Vater ist?

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 16:12

erwartet man einer art rechtfertigung? jeder addiert eigebe erfahrung und vorurteile als extra saft dazu

Menuett  11.07.2016, 16:31

Weil der Vater sich in Ausbildung befand und laut Düsseldorfer Tabelle nicht zahlungsfähig war, muß halt der Staat ran.

Gerneso  11.07.2016, 16:33
@Menuett

Richtig. Aber eben nur als Vorschuss. Die geben dem Vater quasi einen Kredit der zurück zu zahlen ist. 

Menuett  11.07.2016, 18:09
@Gerneso

Nein, das ist falsch. Die Beistandschaft ist im Büro mir gegenüber.

Nein, er muß nichts zahlen, wenn er unter dem jeweilig geltendem Selbstbehalt war.

Die Frage ist, ob der Vater während der zwei Jahre unterhaltspflichtig war oder nicht. War er unterhaltspflichtig, so das Jugendamt den Unterhalt gezahlt, den eigentlich der Vater hätte zahlen müssen. Dann muss er den Unterhalt erstatten, soweit er unterhaltspflichtig war. War er dagegen nicht unterhaltspflichtig, muss er auch nichts erstatte. "Vorschuss" hin oder her. Er kann z.B. deswegen nicht unterhaltspflichtig gewesen sein, weil er zu wenig verdiente. Allerdings wäre dann von ihm zu erwarten gewesen, dass er sich zumindest um einen Nebenjob bemüht, um den Unterhalt zahlen zu können. Hat er das nicht gemacht, so war er trotz seines geringen Einkommens unterhaltspflichtig und muss das Geld nun erstatten. Der Vater muss ggfl. beweisen, dass ihm eine Nebentäigkeit nicht möglich war.

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 17:06

ich verdiente mit nebenjob soviel dass ich damit nichts zahlen konnte

kitxva 
Fragesteller
 11.07.2016, 18:22

danke