Muss man sich komplett nackt ausziehen wenn die Polizei es will?

6 Antworten

Deine Privatsphäre muß gewahrt bleiben, die Polizei kann aber - wenn Gefahr im Verzug ist bzw. eine Straftat verschleiert werden soll - eine Leibesvisitation durchführen (bei Frauen wird diese von einem weiblichen Beamten durchgeführt).

Die Leibesvisitation muß protokollarisch aufgenommen werden. Gegen Übertreibungen/Excesse kann man dann Beschwerde erheben.

und wenn keine Gefahr im Verzug ist?!

G.i.V. hat mit einer Durchsuchung nichts zu tun, bei einer gründl. Durchsuchung kann es durchaus notwendig sein, dass die betroffene Person sich ausziehen muss.

Der einzige Unterschied bei Gefahr im Verzug ist, dass die Durchsuchung auch von Personen des anderen Geschlechts durchgeführt werden darf!

omg ich hoff ma schwer nicht!! Denke nicht das die das dürfen.

dann denkst Du falsch ... sie dürfen!

@PepsiMaster

Genau! Stehe auch öfter barfuß bis zum Hals neben dem Auto während mene Klamotten auf links gedreht werden!

Als Knacki mit BTM-Eintrag ist man da sogar Spitzenkandidat!

Nicht mitten auf der Straße .. aber auf der Dienststelle dürfen es, wenn die rechtl. Voraussetzungen für eine Durchsuchung der Person gem. StPO oder dem im jeweiligen Bundesland geltenden Polizeigesetz vorliegen.

Für eine gründliche, lückenlose Durchsuchung kann es notwendig sein, dass die betroffene Person sich entkleidet.

In Hessen ist eine der Ermächtigungsgrundlagen §36 HSOG. Die Durchsuchung egal ob begkleidet oder nackt wird grundsätzlich von Personen des gleichen Geschlechts durchgeführt.

Bei Gefahr im Verzug kann hiervon abgewichen werden.

Doch, gerade in den Großstädten von Hessen mitten auf der Straße!

Gerade als einer mit BTM-Eintrag und als Knacki stehe ich öfter mal barfuß bis zum Hals neben dem Auto.

In dieser HSOG steht wohl auch drin, dass die Leibesvisitation auch "VOR ORT" vorgenommen werden kann, wenn Gefahr für Leib und Leben der Beamten besteht. Das ist dann die Gefahrenabwehr!

Da halt aufgrund meines BTM-Eintrags zu vermuten ist, dass ich was zwischen den Pobacken verstecke, muss die Unterhose immer runter! Stand schon oft auch mit anderen blank am Straßenrand.

Was man der Polizei ja lassen muss: Die Jungs merken sich unwahrscheinlich gut dein Auto oder dein Gesicht. Von daher darf ich öfter mal einen Striptease machen.

selbstverständlich darf die polizei anordnen, das du dich vollständig zu entkleiden hast. sie wird dies nicht aus jux und dallerei tun. es giebt verschiedene polizeigesetze, in denen der fall geregelt ist. im zweifelsfall befrage einfach den beamten nach der rechtsgrundlage. er sollte dir dann sicher auskunft geben können. bitte im zweifelsfall seinen vorgesetzten die rechtsgrundlage zu überprüfen. Bitten, nicht anschreien!

Es ist sogar unumgänglich! Wenn Verdacht auf Besitz von BTM besteht, wird überall nachgeschaut. Ich war in Tschechien beim Tanken und wurde bei der Einreise in Waldsassen vom Zoll kontrolliert. 2 männliche Beamte waren anwesend und überprüften meinen PKW. Ich weiblich, 26 musste mich dann abtasten lassen und wurde auf die Wache gebracht. In einen Nebenzimmer durchsuchte mich eine Polizistin komplett nackt. Im Mund, unter der Zunge, den Haaren, sogar die Fußsohlen und als Krönung After und Vagina. Du kannst nichts dagegen machen!