Gesetzlicher Urlaub im öffentlichen Dienst?

6 Antworten

@FCBMu,

wie bereits geschrieben wurde, kann während eines Urlaubs keine Winterdienst (Bereitschaftsdienst) angeordnet werden.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass bei bestimmte Tätigkeiten im Arbeitsvertrag dazu  Ausnahmen eingetragen sind.

z.B. Einsätze nach schweren Verkehrsunfällen, Naturkatastrophen usw.

Man muss seinen normalen Urlaub einreichen, muss aber rund um die Uhr für den Winterdienst bereit sein (Bereitschaft über 6 Mon) im Winter

§ 8 des Bundesurlaubsgesetzes - BUrlG - sagt aus, dass während des Urlaubes keine, dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausgeführt werden darf. Grundsätzlich darf der Urlaub zwar aus betrieblichen Erfordernissen für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden, dann darf dieser aber auch nicht unterbrochen werden. Die Sache ist klar was für den Personalrat.

Bauhof also wohl TVOED. Der Personalrat muss sowohl dem Urlaubsplan, als auch dem Winterdienstplan zustimmen. Also würde ich dort mal beginnen. Es gibt kaum dienstliche Argumente für einen Bauhof 3 Wochen Urlaub von Seiten des AG ( Gemeinde/Stadt?) festzulegen oder auf den Winter zu beschränken. 

Bereitschaft muss angeordnet werden und kann nicht pauschal für den ganzen Winter gelten. Urlaub bedeutet auch kein Winterdienst. Rückruf durch Ausfall von MA wegen Krankheit mal ausgenommen, dann ist dies aber auch kein Urlaubstag mehr. Habt ihr nicht genügend Personal muss der AG den Winterdienst privat vergeben. Das beschränkt sich aber nicht nur auf den öD. 

Ist euer PR so unfähig, oder besteht nur aus Verwaltungsmenschen, wende dich an die Gewerkschaft. Für so ein Problem würde ich den VDStra empfehlen. 

Urlaub ist kein Bereitschaftsdienst, und Bereitschaftsdienst ist kein Urlaub. So geht das nicht. Wende dich bitte an euren Personalrat oder an die zuständige Gewerkschaft.

Wende dich an den Personalrat. Klingt mir auch etwas unlogisch, dann kannst du ja selbst z.B. gar nicht in den Urlaub.