Sind schwarz getönte/smoke Autorückleuchten nun erlaubt oder nicht ?

Diese meine ich - (Auto, Polizei, KFZ)

8 Antworten

Von ABG über ABE und E1 Nummer wurde hier ja so ziemlich alles erwähnt ;-)

Also: Lichttechnische Einrichtungen unterliegen gem. Par 22a StVZO der Bauartgenehmigungspflicht.
Bauartgenehmigte Teile dürfen nicht verändert werden, also auch nicht lackiert, lasiert, foliert oder was auch immer. Sonst erlischt die ABG

Du darfst solche Leuchten aber trotzdem fahren, wenn sie werksmässig getönt und damit genauso geprüft wurden und für das Teil eine ABG besteht. Das kannst Du daran erkennen, wenn eine E-Nummer auf der Leuchte ist.
Die Zahl hinter dem E gibt in der Tat das Land an, in dem geprüft wurde, aber die kann Dir egal sein. Die Teile sind entweder nach EG oder ECE geprüft, das wird untereinander durch die EG anerkannt.

Wie irgendwo oben schon erwähnt kann es sein, dass Du zusätzlich einen Rückstrahler am Fahrzeug anbringen musst.

Also bei denen unten auf dem Bild steht mit E-Nummer und integrierter Reflektor...also normalerweise erlaubt oder?

Davon würde ich jetzt ausgehen.
E-Nummer heißt die Dinger sind geprüft und  mit integriertem Reflektor bedeutet ja auch, dass der auch mitgeprüft wurde. Brauchst Du also voraussichtlich keinen zusätzlichen anbringen.

Übrigens, ich will jetzt keine China-Ware mit Originalteilen vergleichen, aber es gibt auch Hersteller, da bekommst Du solche Rückleuchten als Originalteil.
https://www.bmw.de/de/topics/service-zubehoer/original-bmw-zubehoer-finden/accessoryDetail.accessoryId=8918.html?desktop=
Wenn Du sowas beim Hersteller kaufst, oder von einem Markenhersteller wie Hella, Valeo, usw. dann hat das in der Regel seine Richtigkeit.
Bei Ware aus Fernost muss man halt aufpassen was man kauft. Aber wenn die Spielregeln eingehalten werden sind die genauso zulässig.

So was darf nur mi der E- Nummer 1 versehen sein also E1 im Kreis alles anderen 2-62 sind hier nicht gültig den das sind andere Länder und somit ist das Teil nicht zugelassen so wie die Zulassung des Fahrzeugs erloschen  .

Und solche Teile von e-bay und solchen Plattformen  sind immer anzuzweifeln besonder wen sie günstiger sind dann wird meist auch die E Kennung gefälscht also MÜLL .

Dem meist ist die Lichtausbeute viel zu gering bei solchen Leuchten egal ob Rücklicht Blinker Bremslicht und Rückfahrscheinwerfer obwohl die richtigen Leuchtmittel drin verbaut sind  und auch bei den Rückstrahlern viel zu geringe Strahlkraft  wie die Norm alles zu dunkelene Funzeln bei dunkelnen Rückleuchten  .

Nur dunkele die so hell leuchten wie normale sind zulässig alles was das nicht schaft ist verboten . 

Meine Antwort hilft dir zwar nicht weiter, aber bei Regen oder schlechter Sicht sind getönte Rückleuchten echt mist. Jupp, ich bin evtl ein Spiesser. Aber es ist uncool wenn auf der Autobahn im Dunkeln wie aus dem nichts jemand vor dir auftaucht mit solchen Rückleuchten, vor allem wenn die jungen Leute dann noch so langsam fahren. ;)

Viel Erfolg bei der Suche :)

Wenn getönte Rückleuchten verbaut sind ist immer entweder eine ABE dabei die den tönungsgrad und eine zusätzliche Prüfnummer  angeben. oder eine herstellerspezifische eintragung im GFahrzeugschein  liegt vor.

Nur die E 1   Prüfnummer reicht hierbei nicht aus da es ja möglich ist die leuchtkäörper  die eine EG Kennzeichnung haben nachträglich zu beschichten.

Kein wunder das da die Polizei meckert  und es Ärger gibt. Joachim

Wenn die nachträglich getönt, lasiert worden sind, dann ist die ABG der Leuchte erloschen, daran ändert auch ein vorhandenes E-Zeichen nichts, da sich die Zulassung auf die unveränderte Leuchte bezieht.