Einsturzgefährdetes Haus melden?

5 Antworten

Am Besten hältst du dich da raus!

Wenn es die Kinder nicht schaffen ihre Eltern zu beeinflussen ist jeder andere Weg Bockspringen im Minenfeld. Die Eltern deines Mannes sind sehr stark mit ihrem Haus und Grund verwurzelt und denken sich eine alten Baum verpflanzt man nicht.

Eine Alternative wäre wenn die Kinder das Haus renovieren könnten oder auf dem Grund ein neues (Fertighaus) bauen könnten. Möglicherweise gäbe es hierfür weitere Nutzung nach dem Erbfall....

Klasse Antwort

Ist ja nicht so, dass ich das alleine entscheide. Mein Mann ist derselben Ansicht.

Also würdest du sie drin wohnen lassen bis sie in den nächsten 2-3 Jahren mit Haus zusammenbrechen und tot sind?

Wow! Das ist natürlich besser als sie anzuschwärzen!

@deMuerta

Wo will denn Ihr Mann die Bewohner unterbringen, wenn das Haus tatsächlich  für unbewohnbar erklärt wird? - Da ist doch bekanntlich nichts!?!

@schelm1

** dass ich das alleine entscheide**

Da liegt die Krux, du hast garnichts zu entscheiden, du bist "nur" Schwiegertochter. Wer auf seine Eltern einwirken kann/muss sind die Brüder, nicht du.

Aber die Baufälligkeit wird so sehr in den Vordergrund gestellt, mögliche Renovierungsmöglichkeiten/Maßnahmen jedoch nicht. Es wird der reine Auszug favorisiert und betrieben. Da drängt sich mir ein böser Gedanke auf, besteht ein Verwertungsinteresse am elterlichen Grund und Boden (noch zu Lebzeiten der Eltern) und soll dieses Interesse via Baufälligkeit und Einsturzgefahr realisiert werden. Ich hoffe ich täusche mich.....

@schelm1

"Doppelpost" Verzeihung

@Ursusmaritimus

Wie ich schon weiter unten "nachgereicht" habe, besteht keinerlei Interesse an irgendwelchem Grund und Boden. Die Renovierungsmöglichkeiten wurden durch den verwandten Architekten zerstört, der sich das Haus angesehen hat. Sonst wäre das schon geschehen, da zwei der vier Kinder Interesse daran hatten.

An dem Haus ist wirklich Nichts mehr zu machen und alle Kinder werden das Erbe irgendwann ausschlagen, da noch dazu hohe Schulden bestehen.

Natürlich geht es also um den möglichst schnellen Auszug.

@deMuerta

Bei hohem Schuldenstand bleibt natürlich die Frage der Finanzierbarkeit. Im verfallenen Haus können Zins und Tilgung getragen werden, es fällt keine Miete an. Im Mietwohnraum (auch bei den Kindern fallen ja Kosten an) muss die Miete bezahlt werden und Zins/Tilgung für das leerstehende Haus bleiben trotzdem. Also müsste die Zwangsversteigerung betrieben werden.

Peter Zwegat lässt grüßen.......

Das ist eine heikle Frage. Die Eltern wollen da nicht ausziehen, kann man sogar verstehen, wenn sie schon älter sind. Einen alten Baum verpflanzt man nicht so ohne weiteres. Wenn das Haus wirklich einsturzgefährdet ist, dann würde das die Bauaufsicht sperren, soweit ich weiß.

Der Vater ist gerade erst im Rentenalter und die Mutter arbeitet noch. Ich denke nicht, dass das zu alt für einen Umzug ist.

Wenn ich mich in zwei Generationen kein Stück ums Haus kümmere, dann muss ich davon ausgehen, dass ich irgendwann raus muss.

Das war ja meine Frage. Könnten wir es bei der Bauaufsicht melden und die kommen dann gucken?

Riechen kann man ja nicht wie die Substanz des Hauses ist.

@deMuerta

Sie bzw. Ihr Mann dürften bei einer solchen Handlungsweise dann vollständig enterbt werden, dies ohne Chance für Ihren Mann auf einen Pflichtteilsanspruch, der aufgrund einer solch arglistigen Handlungsweise durchaus verwirkt sein könnte. die Chance auf das auffinden weitere "Kunstschätze" in dem ach so baufälligen alten Gemäuer dürfte damit dann auch endgültig für Sie "perdu" sein. - Lassen Sie folglich Ihren familiärkonträren Denunziationsgedanken lieber fallen!

@schelm1

*lol* Hoffentlich!

Das Erbe wird, wenn es in ferner Zukunft dazu kommt, eh ausgeschlagen. Der Schuldenberg sollte jegliche "Kunstschätze" verschlucken.

@deMuerta

Frage am Rande - wurde die Denunziaton innerhalb der Familien in bestimmten Regionen unserer Republik nicht 1989 endlich für obsolete erklärt!?!? - Wo befindet sich Ihr "Glück"?

@deMuerta

Lies hier erstmal mehr zur Bausordnungsbehörde. http://de.wikipedia.org/wiki/Bauaufsichtsbeh%C3%B6rde So einfach ist es dann auch nicht. In erster Linie müssen sie handeln, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Wie wär's denn, wenn ihr euch mal bei der Bauaufsicht einen Termin holt und nachfragt. Hat sich denn ein Fachmann (Architekt) mal das Gebaude angesehen?

Hmm, ich finde es ist keine Lösung, dass hinter den Kopf der Schwiegereltern zu entscheiden. Zumal es nachvollziehbar ist, dass sie an ihrem Besitz hängen. Vielleicht wäre die Renovierung/Sanierung des Hauses in der Tat eine Alternative. Gruß Tobi

Eine Renovierung ist aufgrund des Zustandes keine Alternative. Keines der Kinder wird irgendwann das Erbe antreten. Der Abriss des Hauses würde mehr kosten als das Land auf dem es steht überhaupt wert ist.

Außerdem ist es zu bezweifeln, dass das Haus dann noch steht. Sie sind beide erst Anfang Rentenalter.

Ganz davon zu schweigen, dass es schon oft angesprochen wurde. Sie hatten ja sogar die Chance in ein süßes, kleines Haus einen Ort weiter zu ziehen. Die Mietkosten wären auch nicht hoch gewesen, da innerhalb der Familie.

Ich hatte mal mit Fotos und eindeutigem Bericht eines Statikers belegt, dass ein Gebäude einsturzgefährdet ist und das Bauamt hat nichts unternommen.

War der Statiker im Haus? Hat er die bestehende Statik eingesehen?

Auftgrund von Fotos kann ein Statiker auch nur mutmaßen, aber nichts feststellen.

@turalo

Ich plane und baue Häuser; seit über 30 Jahren... :-)

Als echtem "Gutmenschen" sollte Ihnen der Seelenfrieden der Beratungsresistenten mehr Wert sein als die Denunziation innerhalb der eigenen Familie!?!

Also sollen sie ruhig sterben, weil niemand den Mund aufkriegt?

@deMuerta

Sind Sie ein Statiker oder äußern Sie sich nur sehr statisch?

Als wirklich ehrlich Besorgter hilft man dem betroffenen Familienmitglied und denunziert nicht!