Muss man nicht geleistete arbeitsstunden im Kindergarten bezahlen wenn man das im Vertrag nicht unterschrieben hat ?

5 Antworten

das ist ja eine recht große Summe. Im Gartenverein ist es auch üblich das Stunden die nicht geleistet werden, bezahlt werden, aber da hält sich die Höhe des Betrags in Grenzen. Aber wenn die Satzung es verlangt dann muß gezahlt werden :-(

Danke sehr für die schnellen Antworten =) So wie das aussieht werden wir dann wohl die summe bezahlen auch wenn ich das ein bisschen hoch finde, da ich 20 Euro pro Stunde nicht mal auf der Arbeit verdiene aber nun gut... =(  

Aufjedenfall vielen vielen dank für die schnelle Hilfe hier 👍 =)

Aber ihr wurdet sicherlich über diese Regelung informiert, oder?

Und nach der Information habt ihr beschlossen das Kind in dieser Einrichtung zu lassen. Daher hab ihr die neuen Bedingungen akzeptiert.

Chris270592 
Fragesteller
 14.06.2017, 10:06

Hallo MaryLynn87,

Ja wir würden darüber informiert, aber wie schon gesagt selber waren wir nicht dafür und gar nicht an dem Tag anwesend. Es ist auch immer schwer ein Kind nach 2 Jahren aus seinem Kindergarten und damit auch aus seinem gewohnten Umfeld zu reißen, deswegen wollen wir auch lieber dagegen angehen.

Kann denn so eine Regelung einfach beschlossen werden ohne dass man da schriftlich einwilligt?

MaryLynn87  14.06.2017, 10:10
@Chris270592

Wenn die Politiker ein neues Gesetz beschließen, bist du auch nicht bei der Abstimmung dabei und auch wenn du dagegen bist, gilt das neue Gesetz dann auch für dich.

GanMar  14.06.2017, 10:46
@Chris270592

Kann denn so eine Regelung einfach beschlossen werden ohne dass man da schriftlich einwilligt?

Ja. Dafür gibt es Mitgliederversammlungen. Wenn eine solche Versammlung nur beschlußfähig wäre, wenn alle Vereinsmitglieder schriftlich zustimmen müßten, dann gäbe es in Deutschland nicht einen einzigen Verein mehr.

Schwierig, wenn die Sache vor Vertragsschließung vom Verein so beschlossen worde wäre würde sich die Sache ganz einfach darstellen- sie wäre nämlich schlicht und einfach rechtswirksam. Knackpunkt ist nur der nachträgliche Beschluss (wobei für einen wirksamen Beschluss grundsätzlich nicht unbedingt alle Vereinsmitglieder anwesend sein müssen), ich vermute aber mal, dass die Sache dennoch rechtswirksam ist.

Das ist eben ein mündlich abgeschossener Vertrag. Der ist rechtsgültig. Ihr wußtet das ja und habt das Kinder zu dem Kindergarten gehen lassen.

Ja da müßt Ihr bezahlen.