Angebliches schwarz fahren H I L F E
Eine Freundin von mir hat einen Mahnbescheid wegen schwarzfahren mit dem Bus bekommen obwohl sie zu diesem Zeitpunkt ihren Sohn aus dem Kindergarten abholte und nicht mit dem Bus gefahren sein kann nun kam es zu einer Gegenüberstellung zwischen ihr und dem Kontrolleur und er meint sie wieder erkannt zu haben was ja nicht sein kann! Nun soll sie 40 € + 5 Euro Mahngebühren bezahlen. Kennt sich damit jemand aus? Denn mein erster Gedanke war das Geld nicht zu bezahlen da sie ein Alibi am Kindergarten hat. Wie seht ihr das?
7 Antworten
Zeugenaussage vom Kindergarten beibringen. Damit kann man die Aussage des Kontrolleurs rechtlich wertlos machen.
Wenn es ein Mahnbescheid mit gelbem Brief vom Gericht war: dann wäre Widerspruch ans Gericht wichtig, hierbei die 14-Tages-Frist beachten.
Wahrscheinlich war es aber gar kein echter "Mahnbescheid" (die Begriffe werden oft sehr wirr verwendet), sondern eine stinknormale Inkassomahnung. Hier würde es reichen, unter Verweis auf die Zeugenaussage die Forderung zu bestreiten.
Nicht bezahlen, zur Polizei gehen und den Kontrolleur anzeigen. Das würde ich tun.
Komischer Weise hatten die tatsächlich alle Angaben... Auch die Kartennummer... Sie hat aber nie was verloren... Ich war dabei als sie heute da war... Ja das ist ne gute Idee... Sehe nur das Problem dass ja Aussage gegen Aussage steht 😓
So einfach ist das nicht, der Kontrolleur läßt sich immer den Ausweis zeigen
und schreibt sich dann Nahmen und Adresse auf. Woher sollte der sonst daran kommen?
Komischer Weise hatten die tatsächlich alle Angaben... Auch die Kartennummer... Sie hat aber nie was verloren... Ich war dabei als sie heute da war...
der Kontrolleur läßt sich immer den Ausweis zeigen
Das stimmt so nicht. Oft genug, wenn derjenige keinen Ausweis dabei hat, lassen sie sich Namen und Adresse nennen und hoffen, dass es stimmt.
Das ist kein Mahnbescheid, sondern eine Mahnung. Ein Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht und enthält ein Widerspruchsformular.
Ja stimmt sorry!
Wenn sie wirklich nicht gefahren ist, sollte sie Widerspruch einlegen. Der Kontrolleur kann sich geirrt haben. Zeugen wären dann aber von Vorteil, die die Aussage der Freundin bestätigen können im Kindergarten gewesen zu sein. Ohne Zeugen sieht die Sache sonst nicht gut aus.