3 Mal beim Schwarzfahren erwischt.. was nun?

4 Antworten

man muss sich bevor man in das Verkehrsmittel einsteigt erkundigen, ob die Fahrkarte dort noch gilt. Unwissenheit nützt vor Strafe nicht. Also du bist Schwarzgefahren, kann man drehen und wenden wie man will. 3x innerhalb von 3 Monaten ist halt doch schon sehr gehäuft, zumal ich jetzt mal davon ausgehe, das nicht jede Fahrt kontrolliert wird.

Also das nächste mal nen gültiges Ticket kaufen oder gleich deine Wochen oder Monatskarte erweitern.

Du hast bisher keine Strafen bezahlt sondern nur das "erhöhte Beförderungsentgelt" von jeweils 40 Euro.

Da es jedem mal passieren kann, dass man vergisst, einen Fahrschein zu kaufen oder sich z.B. im Tarif irrt, ist die Sache beim ersten Mal mit diesen 40 Euro meist erledigt, auch ein zweites Mal wird meist noch akzeptiert, aber bei drei Fällen in drei Monaten kann man schon von Absicht ausgehen, und dann wird Strafanzeige wegen des Verdachts auf Leistungserschleichung (§ 265a StGB) erstattet.

Wenn du den Vorwurf für unbegründet hältst, kannst du das der Polizei bzw. dem Richter erklären.

Hey, ist mir 2008 passeirt. 30 Tagessätze bekommen, da ich arbeitslos war 450 Euro nur