Muss man für ALG2 / Hartz 4 Arbeitslos gemeldet sein? Excperten Frage

7 Antworten

Dein Bekannter hat recht.

Egal ob noch nie gearbeitet oder nicht.

Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle Menschen die mindestens 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§7, § 7a SGB II). Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe

wenn du nie gearbeitet hast und nicht als arbeitslos gemeldet bist bekommst du kein alg 1und kein alg2. das musst du schriftlich durch einen antrag von der arge beantragen. außerdem musst du denn auch mitteilen wovon ihr gelbt habt.

Der Bekannte sagte: ich bekomme kein ALG1 bekomme, und der ALG2 Antrag also hartz 4 Antrag beim Jobcenter einer "Arbeitslosen" meldung gleich kommt?

Zunächst einmal ist die Erwerbsbiografie so bedeutungslos wie der aktuelle "Erwerbsstatus".

Die Anspruchsvoraussetzungen (§ 7 SGB II) sind relativ klar:

  1. über 14 (unter 15 gibt es ggf Sozialgeld) und die Grenze zur Altersrente noch nicht überschritten.
  2. Hilfebedürftigkeit
  3. Erwerbsfähigkeit
  4. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  5. darf kein expliziter Ausschlussgrund gelten (Studium, Ausländer ...)

Anspruch auf Alg2 hast du also ggf, auch, wenn du niemals gearbeitet hast, oder wenn du aktuell nicht arbeitslos bist, sondern bspw. einen Job ausübst, der nicht den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft deckt. Zudem gibt es noch zahlreiche (andere) Gründe, aus denen du einer Vermittlung nicht zur Verfügung stehen musst.

Also soweit ich weiß ist ALG2 das gleiche wie Harz4 Wie alt seit ihr wenn ich fragen darf, das ihr bisher nochnie gearbeitet habt?

Anspruch auf ALG2 hat, wer innerhalb der Altersgrenzen ist (15-67) und bedürftig ist.

Hinzu kommt, dass die Berechnung von der Arbeitsfähigkeit abhängt.

Wer dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Std/wö zur Verfügung steht, erhält ALG2 nach dem SGB 2, ansonsten gibt es Grundsicherung.nach SGB 12.

Die meisten Vorgaben des SGB 2 und des SGB 12 sind identisch, zB Anrechnung von Einkommen und so.

Wer ALG2 erhält, ist gemäß § 2 SGB 2 verpflichtet, alles zu unternehmen, was seine Hilfsbedürftigkeit verringert bzw beendet.

Dazu gehören Bewerbungen etc... und dafür ist er arbeitssuchend gemeldet.

De facto kann man die Frage: Muss man arbeitssuchend gemeldet sein, um Alg 2 zu beziehen also mit JA beantworten.

VirtualSelf  10.05.2012, 20:31

Dazu gehören Bewerbungen etc... und dafür ist er arbeitssuchend gemeldet.

Und was ist mit den Tausenden von Aufstockern?

Claud18  10.05.2012, 22:33
@VirtualSelf

Die werden vom JobCenter auch genervt, dass sie Bewerbungen schreiben und sich einen besser bezahlten Job suchen sollen.