Hartz-IV, darf das Jobcenter Gründe für die Trennung von mir fordern?

9 Antworten

Vorher kann der neue Hartz-IV Antrag angeblich nicht bearbeitet werden.

Dann hat wohl Dein Ex ein Problem - denn Du musst sicherlich nicht begründen warum Du Dich getrennt hast.

Das "Schuldprinzip" bei Trennungen / Scheidungen gibt es bereits seit Jahrzehnten nicht mehr. Oder würde das JC Deinem Ex die Leistungen kürzen wollen, weil Du Dich von ihm wegen dessen "chronischer" Fremdgeherei oder körperlicher Ungepflegtheit und grober Schlamperei getrennt hast?

Maximale Aussage - die Beziehung hatte keine Basis mehr.

Ist es auch nicht. Du bist nicht mehr im Leistungsbezug und damit dem Jobcenter zu keinerlei Auskünften hinsichtlich Deiner Beziehung verpflichtet.

Anders könnte es bei Deinem Ex aussehen, der ja offenbar weiterhin Leistungen beantragt hat. Der muß halt erklären, das eine räumliche Trennung erfolgt ist, weil möglicherweise bekommt er ja auch jetzt den vollen Regelsatz (100%) zuvor eventuell 90%.

Ich schätze mal, der Sachbearbeiter wittert hier einen Betrugsversuch, unterstellt, dass Ihr gar nicht getrennt seid sondern nur versucht, das Amt zu betuppen.

Ich würde mich gegen eine solch private Frage streng verwehren und gleich mit dem Vorgesetzten sprechen, erfragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Frage den rechtens sei.

Ich bin ja sonst niemand, der sich gleich echauffiert, aber das geht doch zu weit.

Was die JC Mitarbeiter sich erlauben überschreiten viel zu oft erlaubte Grenzen.

@herzilein35

Kann ich mir gut vorstellen. Ist ja schon bei der BA so, man wird behandelt wie wertloser Dreck, dabei beansprucht man dort eine Versicherungsleistung, ist also sicherlich kein Bittsteller.

@Amberyll

Ja so ist es! Man wird behandelt als wär man nichts mehr wert. Ist wahrlich von unserer Politik auch so gewollt. Viele Arbeitslose die mit diesem Druck, ständigen Nörgeleien, Beleidigungen, Zwang und Bevormundungen nicht umgehen können üben öfter sogar Suizid aus. Das System ist menschenunwürdig. Selbst ins Privatleben wird sich oft eingemischt. Klar es gibt auch sehr nette Fallmanager und Leistungssachbearbeiter, jedoch haben die ihren Job nicht lange, weil sie versetzt werden.

Ich glaub das werde ich auch machen, ich weigere mich eine Erklärung dazu abzugeben.

@Inkognito709

Ich würde mich in diesem Fall erkundigen, ob man gegen den Menschen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen kann. Mich hat lesen der Frage allein richtig sauer gemacht😈

Wenn Ihr nicht verheiratet seid , kann es Dir prinzipiell egal sein, ob das Jobcenter den Leistungsantrag Deines " Ex " nach Deinem Auszug aus der vormals gemeinsamen Wohnung nun schnell, oder nicht so schnell bearbeitet.

Demnach könntest Du nun einfach sagen, dass Du wegen vorherigen, und dauerhaftes Ärgers mit ihm durch Deinen neuen Job nun endlich die Möglichkeit bekamst, Dich endlich räumlich von ihm zu trennen.

Wenn du deinen Lebensunterhalt aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst und mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun haben möchtest, dann hat der Ex - und nicht du ein Problem, dann muss der Ex - nachweisen und begründen warum er keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr mit dir bildet.

Dann soll er einen Antrag auf Zusicherung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen.