Huhu..Wie prüft das Jobcenter?

9 Antworten

Du musst Dein Vermögen angeben. Keine Sorge, es gibt ein Schonvermögen, altersabhängig. Guckst Du: http://www.elo-forum.info/lexicon/ratgeber-alg-ii/ratgeber/ratgeber-verm%C3%B6gen/index.html

Wenn Du Dir Sorgen um Dein Auto machst: das gehört dazu. Wenn der Wagen teurer ist musst Du ihn vielleicht verkaufen..

Bei Antragstellung musst Du den Mietvertrag vorlegen und die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Nichts davon darf kopiert werden. Bei Kontoauszügen kannst Du alles schwärzen bis auf die Einkünfte.

In der Regel werden auch Formulare für den Vermieter, bei Aufstockern auch für den Arbeitgeber beigelegt. Nicht ausfüllen, die wissen selbst, dass Du weder einem Chef noch einem Vermieter mitteilen musst, dass Du Alg-II bekommst, und dass Du gar keinen Anspruch auf solche Papiere hast (wie kommen die denn dazu?), von daher ist sowas nicht leistungsrelevant und wird "einfach nur so" verlangt.

infos dazu auf der gleichen plattform, aber nach dem / kommt lexicon/ratgeber-alg-ii/ratgeber/ratgeber-dokumente-nachweise/index.html (hier darf man nur ein link pro beitrag reinstellen...)

Hallo! Klar die überprüfen alles. Kontoauszüge musst du z.B. immer vorlegen, wenn du deinen Antrag verlängern willst, also jedes halbe Jahr und dann immer die Auszüge der letzten 3 Monate. Wenn du einmal in deren "Fängen" bist, dann bist du für die ein gläserner Mensch. Ich bin heilfroh, dass ich ab heute nichts mehr mit denen zu tun habe :-)... Die wussten bei mir sogar eher Bescheid, dass ich eine Erwerbsminderungsrente bekomme als ich es wusste...

Das ist nicht korrekt.
Sie dürfen zwar die Auszüge verlangen, aber es ist eine Kann-Bestimmung, die sich viele Sachbearbeiter schenken.
Ich kenne Bezieher, die brauchten noch nie irgendeinen Kontoauszug vorlegen, oder höchstens beim Erstantrag.
Einie ARGEN prüfen turnusmäßig, andere nicht. Ist also ein Glücksspiel.

Auszüge dürfen beim Erstantrag verlangt werden. Später nur, wenn eine konkrete Vermutung besteht, dass es nicht angegebene Einkommensquellen gibt. Klar, wer schwarz arbeitet, will natürlich nicht auf die bequeme bargeldlose Bezahlung verzichten... ;-)

Ja, die können alle möglichen Daten abgleichen. Die meisten allerdings nur bei einem konkreten Verdacht darauf, dass etwas mit den Angaben des Leistungsempfängers nicht stimmt. Ich empfehle Dir folgende Lektüre: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf

Grundsätzlich gilt wie immer beim Datenschutz, dass die Angaben beim Betroffenen Selbst zu erheben sind. Insofern sollte es bei diesen Anfragen nur um das "ob" gehen, nicht um das "wieviel": Es reicht der Arge zu erfahren, dass Du irgendwo noch ein Konto hast. Den Saldo und die Umsätze kann sie beim Betroffenen erfragen.

Datenabgleich der ARGE findet statt mit:
- Finanzamt
- Krankenkasse
- Rentenversicherungsträger

Falls - und nur dann - das Finanzamt ein Zinseinkommen meldet und man im ALG2-Antrag angegeben hat, dass man keinen Freistellungsantrag gestellt hat, besteht seitens der ARGE die Möglichkeit, bei den Banken Auskunft zu verlangen.
Ins Blaue hinein ist dieser Datenabgleich nicht zulässig.
Die Zulassungsstelle darf ebenfalls nicht kontaktiert werden.

Die Zulassungsstelle darf ebenfalls nicht kontaktiert werden.

Was das Jobcenter offiziell darf ist die eine Sache, welche Möglichkeiten die Sozialschnüffler, die vom Jobcenter beauftragt werden, durch Ausnutzung einer Grauzone tun, um an Informationen zu kommen, ist eine andere Sache.

Auch wenn man nicht an die Daten des Einwohnermeldeamts oder der Zulassungsstelle käme, wenn du beobachtet würdest und man käme derart zu der Info, du wohnst nicht, wie im Antrag angegeben oder fährst ein anderes Fahrzeug, als im Antrag angegeben, dann wäre das ein konkreter Verdacht und dem würde man nachgehen dürfen. Das machen die dann auch!!

können überprüfen. Auch die Bankkonten. Auszüge kann der Arbeitssuchende aber dort schwärzen, was dem Center nichts angeht. Soweit isch weiß dürfen nur die letzten drei Monate geprüft werden.

Bei den Kontoauszügen geht es um das Vermögen bei Antragstellung, also um die Prüfung, ob " Bedürftigkeit" vorliegt. Bei einem Darlehen " Waschmaschine defekt" wird geprüft, ob eigene Mittel vorhanden sind.

Das ist eigentlich immer nur das Girokonto.


Wenn jemand beim Finanzamt Einkünfte aus Kapitalvermögen im Januar 2011 hat, Wird das Jobcenter auch danach noch im Oktober 2012 Fragen haben, falls keine Zinseinkünfte angegeben wurden. Und im Januar 2012 sollten die Zinsen nicht plötzlich ausbleiben, sonst wird nach dem Verbleib des Vermögens gefragt werden. Ist eventuell kein Problem, nur unnötiger Schriftwechsel.