Muss man erst eine Anzeige bei der Polizei erstatten, bevor man eine Zivilklage erheben kann?

3 Antworten

Eine Zivilklage hat mit einer Anzeige bei der Polizei nichts zu tun. Bei der Polizei geht es um Strafanzeigen und nicht um Zivilsachen.

Du kannst also sofort eine Zivilklage einreichen, je nach Hoehe des Streitwertes beim Amtsgericht oder aber direkt beim Landgericht.

Nein! Eine Anzeige bei der Polizei ist nur in strafrechtlicher Hinsicht relevant. Du kannst nur eine Straftat bei der Polizei anzeigen. 

Zivilrechtliche Ansprüche können sich zwar auch auf strafrechtlich relevante Handlungen erstrecken, sind jedoch bis auf wenige Ausnahmen unabhängig von einem etwaigen strafrechtlichen Verfahren. Als Ausnahmen wären hier Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche, die durch eine Straftat entstehen zu nennen. Hier wäre in der Tat die Anzeige vor der Zivilklage ratsam. 

Rein zivilrechtlichen Ansprüchen liegt keine Straftat zugrunde, weswegen auch hier eine Anzeige nicht in Betracht kommt. 

Nein, natürlich nicht.