Muss man einem Krankenwagen Platz machen, wenn er ohne Blaulicht und Martinshorn fährt?

7 Antworten

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Ich gehe davon aus, dass Sie einen Führerschein haben. Fahrzeuge mit ausgeschalteten Sondersignal müssen sich genauso an die StVO halten, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Sollte das Sondersignal eingeschaltet sein, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer dem Berechtigten die Vorfahrt ermöglichen. Die Sorgfaltspflicht darf aber auch vom Berechtigten nicht außer Acht gelassen werden- Beispiel: Ein Fahrzeug mit eingeschalteten Sondersignal fährt bei Rot auf die Kreuzung und es kommt zum Unfall, trägt in der Regel der Berechtigte die Schuld, er ist bei Rot gefahren und hätte sich davon überzeugen müssen, das andere Verkehrsteilnehmer sein Sondersignal bemerkt haben und rechtzeitig reagieren konnten.

Merlok 
Fragesteller
 18.06.2009, 10:02

Ja ich habe einen Führerschein. Im konkreten Fall geht es mir darum, dass mich der Fahrer des Krankenwagens (Die Johanniter) jetzt anzeigen will (zumindest angeblich), weil ich Ihn auf einer einspurigen Strasse nicht vorbeigelassen habe. Wohlgemerkt hat er weder Martinshorn noch Blaulicht genutzt.

Der Krankenwagen hatte mein Fahrzeug mit Absicht blockiert, damit ich nicht rückwärts in die Einfahrt zu einem Vorhof einer Wohnscheibe einfahren konnte. Der Fahrer des Krankenwagens beanspruchte dies für sich.

Da er wie gesagt ohne Blaulicht und Martinshorn gefahren ist, und ich dort rückwärts einfahren wollte bin ich nicht weitergefahren. Der Fahrer des Krankenwagens schaltete daraufhin sein Blaulicht und Martinshorn ein. Da habe ich dann natürlich Platz machen müssen.

Jetzt wurde mir mit einer Anzeige gedroht, weil der Krankenwagen angeblich im Einsatz gewesen sein. Nur ohne Blaulicht und/oder Martinshorn ist das für einen Aussenstehenden ja gar nicht erkennbar.

Franticek  01.07.2009, 17:40
@Merlok

Egal, was @Lederstrumpf hier schreibt, @catsecret hat weiter oben in einem Kommentar die Sache mit den Sonderrechten und Wegerechten gut und vor allem richtig erklaert.
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Martinshorn und Blaulicht, beide zusammen, bewirken erst ein Wegerecht. Nur dann muss man auch den "Weg freimachen". Ansonsten kommen nur Sonderrechte in Frage, d.h. Ueberfahren von roten Ampeln, Parken im Parkverbot, was immer notwendig ist. Mit Sonderrechten ist die Polizei von den Vorschriften der StVO befreit - und das sogar auch ohne Martinshorn und Blaulicht.
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Ob Sonderrecht oder sogar mit Wegerecht, in jedem Fall muessen die aber alle auch eine gewisse Vorsicht walten lassen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefaehrden. D.h. Ein Polizeiwagen darf zwar bei Rot ueber die Kreuzung, aber auch er muss schauen und sicherstellen, dass nichts passiert.
Wenn etwas passiert, dann wird naemlich sehr genau nachgeforscht, wie das passiert ist und warum ....

iwaniwanowitsch  20.04.2021, 11:09
@Merlok

Mich würde Mal interessen, was im Nachhinein aus dieser lächerlichen Anzeige von dem Wichtigtuer geworden ist!

Er ist ein normaler Verkehrsteilnehmer. Wenn er vorbei will, wird er es dich wissen lassen ;-))

Nein, nur bei Sondersignal haben die Vorfahrt.

Merlok 
Fragesteller
 16.06.2009, 18:03

Das heisst also dass ich Ihn nur dann vorbeilassen muss wenn er zumindest sein Blaulicht benutzt. Korrekt?

teardrop1109  16.06.2009, 18:10
@Merlok

Ja, korrekt.

PepsiMaster  16.06.2009, 21:52
@Merlok

nein, nicht korrekt.

Nur wenn das Blaulicht in Verbindung mit dem Sondersignal benutzt wird, ordnet es an, sofort freie Bahn zu schaffen. Das blaue Blinklicht allein ist nur ein Warnsignal, das z.B. vor Gefahren warnt. (vgl. §38 StVO)

kannst du,du musst aber nicht.

ach ich stell mir das lustig vor... die meisten leute kennen keine unterschied zwischen rtw, ktw, btw... stellt euch vor, jeder vom einfachen fahrdienst würde überall vorgelassen werden, weil die leute sagen 'oh da ist ein krankenwagen'... x)