Wieso verändert sich das Martinshorn?

5 Antworten

Erstmal zur Unterscheidung: Martinshorn sind nur die Pressluftfanfaren der Firma Max Martin. Die hörst du z.B. hier ab 0:30 bei den Fahrzeugen der Feuerwehr. Dieses Horn kann nicht umgeschaltet werden, es kann nur "an" oder "aus". Klar, eine Veränderung der Tonlage würde andere Fanfaren erfordern ;)

Das, was du meinst, ist das sog. "E-Horn"; das ist im Endeffekt ein Lautsprecher wie du ihn daheim an der Stereoanlage hast. Dieser kann natürlich auch unterschiedliche Tonlagen abgeben; ein Beispielvideo ist hier, wo er die Martin-Fanfaren auf dem Dach hat, aber nicht benutzt. Es gibt als dritte Variante übrigens auch noch ein E-Horn, das wie die Pressluftfanfaren klingen soll ;)

Warum wird die Tonhöhe umgeschaltet? Weil tiefe Töne eine größere Reichweite haben, dafür aber schlecht erkannt werden kann, aus welcher Richtung sie kommen. Der höhere Ton führt zu besserer Orientierung bei dem, der ihn hört... reicht aber nicht so weit. Dementsprechend nutzt man die tiefere Tonfolge für die Einsatzfahrt auf dem Land, wo es auf Reichweite ankommt, und die höhere Tonfolge in der Stadt, wo der Autofahrer einordnen muss, woher das Fahrzeug denn kommt. So die Theorie.

In der Praxis wirst du ohnehin entweder gar nicht gehört, oder die Verkehrsteilnehmer benehmen sich wie kopflose Hühner (plakativ ausgedrückt), sodass es egal ist, ob sie hören woher du kommst... aber ein Umschalten der Tonfolge könnte vielleicht etwas mehr Aufmerksamkeit erregen, bei jemandem der es bisher nicht mitbekommen hat.

Zur zweiten Frage:

Weil viele behaupten Einsatzfahrzeugen muss man nur ausweichen, wenn das Martinshorn ertönt sonst nicht.

Im §38 der StVO steht sinngemäß: "Blaulicht und Einsatzhorn zeigen an: Alle Verkehrsteilnehmer müssen freie Bahn schaffen". Sprich: Richtig, wenn kein Einsatzhorn ertönt, musst du keinen Platz machen. Und sollte das Horn mal unterwegs den Geist aufgeben, hast du entweder ein zweites (z.B. E-Horn und Pressluft), oder du kommst eben dank Murphy etwas später am Einsatzort an.

Es ist aber z.B. nachts im Dorf auch etwas sozialverträglicher, einem Fahrzeug Platz zu machen, das nur das Blaulicht eingeschaltet hat, damit dessen Fahrer nicht mit der Sirene alle Leute aus dem Bett scheuchen muss.

Die Sonderrechte (über rote Ampeln fahren, Tempolimits überschreiten...) stehen übrigens in einem anderen Paragraphen (§35) und haben somit nicht direkt etwas mit Blaulicht und Sirene zu tun. Es wird nur empfohlen, dass Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen und mit Blaulicht augestattet sind, dieses auch zur Warnung/Kennzeichnung einschalten (sonst mag der eine oder andere denken "so ein Depp, der da mit 60 durchs Dorf fährt").

Hammer Antwort!

@PolNRW93

Nerd eben xD

Anerkennung für diese Antwort. Umfassender geht es kaum.

zu 1: um dem Gewöhnungseffekt entgegenzuwirken.

zu 2. erklärt sich von selbst.

Oh mit der Antwort habe ich nicht gerechnet "um dem Gewöhnungseffekt entgegenzuwirken."

Danke

@iQDetectiv

keine Sorge: Ich auch nicht. Und ich bin seit 7 Jahren im Blaulichtmilieu tätig. ;)

@RedPanther

aber die Land-/Stadtfrequenz Erklärung ergibt doch keinen Sinn, da das Signal auch innerorts wechselt.

@ant8eart

Das Stadt/Land war die ursprüngliche Intention des Erfinders.

Dafür, dass der Anwender dann etwas anderes damit macht (manche drücken alle paar Sekunden auf die andere Taste oder kreieren ganze Melodien), kann der Erfinder wenig.

Klar, man könnte es auch einfach "hohe Tonfolge" und "tiefe Tonfolge" nennen.

@RedPanther

manche hören hohe Töne einfach schlechter als tiefe, durch den Frequenzwechsel wird eine stärkere Wahrnehmung erzeugt, wie ohnehin monotone Töne oder Tonfolgen eher weniger wahrgenommen werden.

@ant8eart

Stimmt. Das heißt aber nicht, dass der Erfinder der Stadt-Land-Umschaltung daran gedacht hat.

Und wer nicht (mehr) hören kann, hat am Steuer eines Fahrzeuges nichts zu suchen.

Zu 1 weiß ich nicht genau. Verschieden Hersteller vielleicht?

Zu 2 Wegerechte haben Einsatzfahrzeuge nur mit Blaulicht und Martinshorn. Ohne Martinshorn dürfen sie auch, denn Sonderrechte haben sie ohnehin. Sie sind halt auf die Vernunft der anderen Autofahrer angewiesen.

Wie Du richtig erkannt hast, wäre es dann keine Ordnungswidrigkeit, solchen Fahrzeugen keinen Vorrang einzuräumen.

Wie Du richtig erkannt hast, wäre es dann keine Ordnungswidrigkeit, solchen Fahrzeugen keinen Vorrang einzuräumen.

Kann aber eine Straftat nach § 323c Abs. 2 StGB sein, nennt sich Behinderung von hilfeleistenden Personen.

Ton kann auf Stadt- oder Landsignal geändet werden. Nicht bei allen Einsatzfahrzeugen.

Blaulicht i.V.m. Martinhorn bedeutet "Freie Bahn" Wenn's es ausfällt, können notfalls über den Lautsprecher Weisungen erteilt werden.

Das Martinshorn wechselt seine Tonhöhe, einmal klingt es Dumpf und einmal sehr Hell. Welche Absicht verfolgt man damit?

Ich vermute, damit die Autofahrer es auch wahrnehmen.

Wenn das Martinshorn kaputt geht während einer Einsatz fahrt und ein Autofahrer dem FW-/ Polizei- / Krankenwagen absichtlich kein platz macht, da er keine Sirene hört, macht er sich dann strafbar?

Dann würde eventuell sogar § 323c Abs. 2 StGB in Betracht kommen, weil die Behinderung Hilfeleistender Personen, dazu zählt Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst ist strafbar.

Weil viele behaupten Einsatzfahrzeugen muss man nur ausweichen, wenn das Martinshorn ertönt sonst nicht.

Laut der StVO schon, aber wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und ziemlich zügig ankommt, dann muss man damit rechnen, dass es sich auf Einsatzfahrt befindet.

Und wie gesagt, zur Not kann man § 323c Abs. 2 StGB da in Betracht ziehen, weil der unterscheidet nicht, ob mit Sondersignal oder nicht.

Ist das nicht trotzdem irgendwie Strafbar, da man durch Hupen die Dringlichkeit erkennen kann?

Im Grunde sind alle Einsatzfahrten mit Blaulicht dringlich.