Muss man ein Gewerbe anmelden, um Spenden mit einem Mc-Server einnehmen zu dürfen?

5 Antworten

Du bist verpflichtet Kleingewerbe nach § 19 UStG. anzumelden wenn du etwas verkaufst! Dazu musst Du min. 18 Jahre alt sein und bei Deinem zuständigen Gewerbeamt/Bürgeramt ein "GewA1" Formular ausfüllen und ca. 35€ entrichten.

Du musst dann die einfache Buchführung machen (Ein-und Ausgaben) der Community führen. Also wenn Ihr Buycraft nutzt, auch das Instrument verwenden...alle Kosten für Hosting / Ts3 / Shop Webhosting abheften! Selbst die Käufe für Plugins auf Spigot aufbewahren, dass sind erst mal alles "Kosten". 

In den ersten 3 Jahren kann man ruhig minus einfahren, da sagt kein Mensch etwas. Die Buchhaltung machst Du dann mit deiner Jährlichen "Privaten" Einkommenssteuererklärung. Oder lässt es vom Steuerberater mitmachen (wenn er das macht, verdient aber in der Regel nix dran und wird das nicht machen wollen). Solange Du 17.500€ p.a nicht übersteigst bleibt die Community "Steuerfrei" d.h. Deine Preise sind Endpreise und ohne Mwst. auszuweisen/abzurechnen (also Netto). Kommst Du über 25.000€ p.a wird dann Gewerbesteuer fällig! Es muss aber auch ein kleiner gewinn ab dem dritten Geschäftsjahr zu verzeichnen zu sein, sonst steht das Finanzamt auf der Matte und fragt, wegen nicht wirtschaftlichen Handeln an ;)

Bedenke Du wirst als vollwertiger Händler (Geschäftsmann) gewertet, das heißt, machst Du Geschäfte im Namen der Community, hast Du keinen Widerruf oder unter umständen keine Garantien bei einigen Anbietern. Daher immer die AGB´s gut durchlesen, wenn was für Deine Community unterschreibst oder eingehst. 

Wichtig ist Dein Impressum mit Deinen: RL Namen, Anschrift und Kontaktdaten(Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV), sowie der Community zugewiesenen Steuernummer z.B. DE999999. Es gibt genügend A...Geigen Hobby-Anwälte die nur darauf warten uns kleinen "Lichtern" abzumahnen...wegen PillePalle.

Falls noch mehr fragen hast kann ich Dir gerne helfen, habe den ganzen Parkour auch schon durch. Hört sich alles wilder an als es ist...bei fragen einfach schreiben https://discord.gg/QVYXZ

Alexander1604  18.01.2017, 14:41

Hallo,

Steht das Angebot noch für die Hilfe bei Rückfragen.?

Als Privatperson oder gewerbliches Unternehmen kannst du keine Spenden annehmen. Egal wie du das nennst, das wären Geldgeschenke ! Und wenn dein Server so angelegt ist, dass man dir eine Gewinnerzielunsgabsicht unterstellen kann, dann ist das Gewerbe und muss angemeldet werden. Ob du dann tatsächlich Gewinn oder Verlust machst, ist dem Gewerbeamt egal.

Spenden können nur gemeinnützige Organisationen annehmen.

Einkommensteuer muss jeder zahlen, der mit seinen Gesamteinkommen im Jahr über 8.352 € kommt. Gewerbesteuer bei Gewinnen aus dem Gewerbe von mehr als 24.500 €.

§ 516

Begriff der Schenkung

(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.

"Spende" ist kein gesetzlich geregelter Begriff. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei einer Spende um eine Art der "Zuwendung" und zwar speziell um eine "Schenkung".

Dazu aus § 516 BGB:Zitat:

"§ 516 Begriff der Schenkung(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt."

Für Schenkungen an steuerbegünstigte Körperschaften bzw. Vereine hat sich der Begriff "Spende" eingebürgert. Solche Körperschaften bzw. Verein dürfen den Erhalt der Schenkung unter gewissen Voraussetzungen durch eine formale Bescheinigung bestätigen, die früher "Spendenquittung" hieß, seit einigen Jahren aber korrekterweise "Zuwendungsbestätigung" genannt wird. Mit dieser Bestätigung kann der Geber seine Zuwendung ("Spende") steuermindernd von seinem steuerpflichtigen Einkomme

Okay, dasheisst, man muss auch ein Gewerbe anmelden um  auch nur die Kosten des Minecraft-Servers zu decken?


Geochelone  31.03.2015, 20:07

Nein, denn Kostendeckung ist keine Gewinnerzielungsabsicht. Wen deine Kalkulation nachweisbar so angelegt ist, dass voraussichtlich kein Gewinn erzielt wird, dann ist es Hobby und kein Gewerbe.