Muss man wenn man 40€ beim bitcoinmining monatlich verdient ein Gewerbe anmelden?

5 Antworten

Worüber und wieviel Geld du verdienst ist egal. Wenn du wiederkehrend Gewinn erziehlst (menge egal!!) dann musst du ein gewerbe anmelden. deine 40 euro monatlich sind ja im jahr nur 480 Euro und somit aufjedenfall umsatzteuerfrei. du kannst also jeden cent behalten. Bei solch einem geringen betrag will auch weder IHK was noch fallen gewerbesteuer an. aber du musst es eben anmelden., denn woher sonst soll das finanzamt wissen was du da machst... 

wenn du es nicht anmeldest machst du dich wegen steuerhinterziehung strafbar. bis 17.500 euro ist es in deutschland umsatzsteuerfrei. und dsomit hast du keinerlei nachteile wenn du es anmeldest. die anmeldung dauert im gewerbeamt ca 5 minuten und kostet ca 20 euro. einmalig.

Gruß

Also muss ich ein Kleingewerbe anmelden ? Und ich bin unter 18 muss das dan meine Eltern machen oder wie leuft das dan ab ?

@leonnussbaum

ja in dem fall einfach über die eltern machen. für die gelten natürlich die gleichen bedingungen. es geht ja nur darum, dass du es legal machst.

@Takiry

Mein Vater hat schon ein Kleingewerbe könnte ich das dan auch über dieses machen ? 

@leonnussbaum

wenn das kleingewerbe das abdeckt was du da machst klar kannst du das.

Schön dass du USt. und GewSt erwähnt hast nur warum lässt du die Einkommensteuer unerwähnt?

@kevin1905

einkommensteuer gibt es beim gerwerbe nicht. nennt sich umsatzsteuer. einkommensteuer zahlst du privat auf dein einkommen. daher auch der name.

Ja, du musst ein Gewerbe anmelden, da du mit einer nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht handelst. Ob du dabei tatsächlich Gewinne machst spielt für die Betrachtung des Gewerbes keinerlei Rolle, es muss trotzdem angemeldet werden, da die Absicht genügt! Es gibt schließlich auch Gewerbetreibende, die eine schlechte Idee haben und deshalb Verluste machen - auch hier liegt trotzdem eine Gewerbliche Tätigkeit vor.

In der Regel musst du die Anmeldung direkt beim Gewerbeaufsichtsamt tätigen, was teilweise auch online möglich ist (ich war z.B. nie direkt beim Amt, sondern konnte in Berlin alles online machen). Auf die Einnahmen wirst du Einkommensteuer zahlen müssen, das Finanzamt wird dir hierfür einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übersenden (erfolgt in der Regel automatisch nach der Gewerbeanmeldung).

Die Umsatzsteuerthematik kann dort dann ebenfalls geklärt werden. Die 17.500 € Grenze bezieht sich dabei ausschließlich darauf, ob du als Kleinunternehmer agieren kannst - keine Umsatzsteuer abführen kannst. Dies heißt aber auch, dass du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, wobei es dir vermutlich ein wenig die Buchhaltung erleichtert.

Denk dran, dass du eine ordentliche Buchhaltung machen musst, wobei vermutlich eine Einnahmen-Überschussrechnung ausreichen sollte - dies kannst du mit dem Finanzamt abklären.

Ich würde empfehlen mit einem Steuerberater bezüglich der genauen Besteuerung von Kryptowährungen zu sprechen, denn das Problem ist, dass der Wert stark schwankend ist. Wann ist welcher Wert zu erfassen, ist mit Mining von Bitcoins jeweils der Schlusskurs des Tages als Wert anzugeben, was passiert, wenn du die Bitcoins dann nicht zu Euros umwandelst, sondern noch hältsts, was ist mit der Spekulatiosnsteuer, etc.

Das Finanzamt hat mir damals dazu leider keine wirklich guten Informationen übersandt, so dass ichs letztendlich dann gelassen habe mich damit weiter zu beschäftigen.

Grundsätzlich ist jede zur gewinnabsicht ausgeführte Tätigkeit als Gewerbe anzumelden.

Entgegen allen Antworten: du kannst kein Kleingewerbe anmelden, denn es gibt kein Kleingewerbe.

Das kennt das Gewerberecht nicht.

Du meldest ein Gewerbe an und fertig.

Was gemeint ist, ist die Kleinunternhmerreglung nach § 19 UstG. 

Und das ist eine steuerliche Angelegenheit und  das betrifft nur die Umsatz ( Mehrwert) steuer, bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben davon unberührt.

Und diese deine regelmäßigen "Einkünfte" haben zwar etwas  mit einem Gewerbe zu tun,  das dir ein par Euronen einbringt. Du liegst mit deinem Jahreseinkommen weit unter der Freigrenze und zahlst somit keine Einkommenssteuer.

Eine Einkommenssteuererklärung für diese Einkünfte musst du dennoch machen, auch wenn du Steuerfrei bleibst.

Das Finazamt wird dies dann als Hobby einstufen welches dir ein paar Euronen einbringt.

Und wenn du einen Minijob haben solltest musst du den Minijob nicht als Einkommen in der Einkommesnsteuererklärung angeben. Es sei denn dein Arbeitgeber hat den Minijob der Regelbesteuerung angemeldet und der Minijob wird regel besteuert.

Wenn das Mining unter gewerbliche Tätigkeit fällt ja.

Allerdings dürften die Betriebsausgaben (vor allem Strom) dann den Gewinn gegen 0 tendieren lassen.

Ab wann ist es denn eine  gewerbliche Tätigkeit 

@leonnussbaum

Habe mir gerade zwei Quellen angesehen und dort steht wohl das Miner Unternehmer sind.

Gewerbliches Handeln ist jede selbständige auf Dauer ausgelegte Tätigkeit mit der Absicht Gewinn zu erzielen, wenn diese nicht den freien Berufen zuzuordnen ist oder der Land- und Forstwirtschaft (§ 15 Abs. 2 EStG).

Grundsätzlich ist JEDES Einkommen steuerpflichtig.

Wenn du Einkommen aus zwei Einkunftsarten erzielst, bist du zu einer Steuererklärung verpflichtet.

"Vergisst" du das, ist das bereits versuchte Steuerhinterziehung.

Also wenn ich noch einen "minnijob" habe muss ich dan auch eine Steuererklärung machen ?

@leonnussbaum

Bei einem offiziellen Minijob ist der Arbeitgeber in der Pflicht die Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abzuführen. Dafür haftet er auch.

@DerHans

Also müsste ich mich dann keine Steuererklärung machen ? 

@leonnussbaum

Doch. Woher soll das Finanzamt sonst wissen, dass du keine weiteren Einkünfte hast?

Wenn du es "schwarz" vereinnahmst, ist das vollzogener Betrug.