Kleingewerbe bei "Spenden"-Funktion?

2 Antworten

Generell bewegst du dich auf der sicheren Seite wenn du die Einnahmen angibst - ob sich dafür ein Gewerbe lohnt (kostet Geld) ist fraglich - evtl. kannst du ja einen Freiberuf als Texter oder Berater anmelden und es darüber laufen lassen.

Bei den Beträgen bist du auf jeden Fall Kleinunternehmer (keine MwSt.) und es reicht eine einfache Gewinnermittlung (Geldeingänge minus Geldausgänge wie Server Kosten, Strom für den PC Zu Hause anteilig, DSL anteilig etc = Gewinn).

Eventuell lohnt sich auch mal ein Gespräch mit einem Steuerberater. Mit einer passenden Software ist das aber auch super einfach selber zu machen in der Größenordnung.

Spenden dürfen in der Regel nur bestimmte Organisationsformen annehmen (meist gemeinnützig) und diese können fast immer auch eine Spendenquittung ausstellen. So "richtige" Spenden sind es bei dir wahrscheinlich also nicht.

Das mit "freiem Beruf" ist völliger Quatsch ! Es kommt auch nciht darauf an, was man anmeldet, sondern was man tut !

Ja, Du hinterziehst Steuern.

Der finanzielle Unterschied ist, dass das angemeldete Gewerbe billiger ist als Steuerhinterziehung.

Wenn Du sonst nichts verdienst, dürften die Einnahmen unter den Freibeträgen liegen, ansonsten wird der Gewinn mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Es kann sein, dass Du eine vierteljährliche Steuervorauszahlung machen musst, kann auch sein, dass Du dafür zu wenig verdienst.

Ich "verdiene" nur Bafög und n bisschen was durch Minijobs.

Heißt das also, ich muss nicht mehr zahlen als ich jetzt zahlen muss (nichts) außer, dass ich das Kleingewerbe anmelden muss?

Schöner Hinweis! Auch wenn die Freibeträge über den Zahlen liegen oder Verluste entstehen, dann wäre es immerhin der sogenannte untaugliche Versuch einer Steuerhinterziehung.

Ob wirklich Steuern fällig würden und damit hinterzogen würden hängt sehr von der gesamten Einkommenssituation ab. Der Gewinn muss aber z. B. der Krankenkasse und dem Bafög-Amt mitgeteilt werden (sonst großer Ärger^^).

Ggf. mindert sich daurch das Bafög, bzw. man fällt aus der Familienversicherung.

Für Kindergeld sind die Einkünfte inzwischen egal.