Muss man die Ausbildung machen, wenn man den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat?

12 Antworten

ein job sausen zu lassen ist keine straftat. wenn du die ausbildung bei fima x nicht machen willst,gibt es noch 10 andere, die "vor der tür stehen" und eine ausbildung machen wollen.

Das solltst Du vorher abklären. Schau in den Vertag rein, was drinsteht. Manchmal wird dort auch hineingeschrieben, dass ein Rücktritt nicht möglich ist. Die Firmen müssen sich ja auch darauf verlassen können und sagen anderen Bewerbern ab. Anders ist es, wenn Du schon angefangen hast mit Deiner Ausbildung, und Du stellst dann fest, dass Dir der Job nicht zusagt. Dann kannst Du in der Probezeit ohne Angaben von Gründen fristgerecht kündigen. Wenn Du Dir nun zwei Eisen im Feuer halten willst, dann solltest Du aufpassen, dass Du Dich nicht verbrennst. Bei großen Betrieben ist es nicht so schlimm, wenn kurzfristig ein eingeplanter Azubi abspringt. Kleinbetriebe ärgern sich aber zu Recht darüber und könnten Ersatzansprüche geltend machen.

Schreiberlilli  19.06.2010, 01:06

Unterschreibe Vertag X und bleib´dabei. Auf Y zu warten ist zu riskant. Und X zu hintergehen ist unfair und könnte außerdem nach hinten losgehen.

auch du kannst in den ersten 3 monaten kündigen wenn ich mich nicht irre, fang erst bei X an und dann sehe weiter ob sich überhaupt Y dann noch meldet

Auch bei einem Ausbildungsvertrag wird Dir sicherlich eine Probezeit eingeräumt. Diese Probezeit kann jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich Variieren. Die Probezeit kann zwischen 3 und 6 Monate betragen. Das wird aber auf Deinem Ausbildungsvertrag zu lesen sein. Innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber aufgelöst werden. Fang also zur Sicherheit erst mal bei Firma X an. Wenn Dir Firma Y dann noch einen Arbeitsvertrag anbietet zum unterschreiben kannst Du immer noch bei Firma X fristlos kündigen.

bitmap  19.06.2010, 01:07

''Die Probezeit kann zwischen 3 und 6 Monate betragen''

  • Nicht bei einer Ausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz). Da ist die Probezeit auf eine Spanne von 1-4 Monate gesetzlich festgelegt.

Ausbildungsplätze sind rar - wie das rechtlich ist, weiss ich nicht. Aber in der Probezeit könntest du ja auch ohne Angabe von Gründen kündigen... Wie auch gekündigt werden. Fair wäre, früh genug den Platz ab zu sagen, damit sie einen Ersatz für dich schnell finden können...