Muss man der Polizei aufmachen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Verfahren gegen Deinen Vater ist wahrscheinlich eingestellt worden, weil klar ersichtlich ist, daß er vom Alter her nicht der Fahrer sein kann, der auf dem Foto zu sehen ist.

Allerdings ist das schon ungewöhnlich daß der Fahrzeughalter gleich entlastet wird.

Also nehme ich mal an, Du bist mit Papis Auto gefahren - oder? Also will die Polizei jetzt Dich in Augenschein nehmen, ob Du gefahren sein könntest.


Man kann Dich zwar nicht zwingen, der Polizei zu öffnen oder bei der Polizei zur Erkennungsdienstlichen Behandlung vorstellig zu werden, aber so leicht gibt die Polizei natürlich auch nicht auf, wenn's darum geht dem Bürger Geld abzuknöpfen.

Wichtig zu wissen wäre eben, ob nur Papi als Fahrzeughalter ein Schreiben bekommen hat oder Du auch? Und lag dem Schreiben das Blitzer-Foto bei? Bist Du gut zu erkennen (auch wenn Du die Frisur änderst)?

Lies Dich hier mal schlau: http://www.verkehrsrecht-karlsruhe.com/bussgeldverfahren/rotlichtverstoss/

pipapo9 
Fragesteller
 07.02.2017, 05:58

Also ne das Auto ist meins aber auf meinem dad angemeldet, nur mein Vater hat einen Brief bekommen ohne Bild , die wollten erstmal das man die Tat zugibt. Habe an meinem Namen nichts erhalten

tachyonbaby  07.02.2017, 17:08
@pipapo9

Wie ich mir schon dachte. Dein Vater wurde - da das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist -  als Fahrzeughalter angeschrieben.

Natürlich kann Dein Vater vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, da ihr beide gradlinig verwandt seid.

Was ich jedoch nicht verstehe, ist die Einstellung des Verfahrens gegen Papi. Selbst als vorgeblicher Fahrzeughalter, der offensichtlich nicht selbst gefahren ist, ist es ungewöhnlich ihn so schnell "von der Leine zu lassen". Bist Du sicher, daß er bereits ein Schreiben über die Einstellung des Verfahrens vorliegen hat?

Ich hatte das Problem nämlich auch schon mal, mein WG-Mitbewohner hat mein Auto mitbenutzt und sich ein Knöllchen wegen Falschparken eingehandelt. Natürlich bin ich als Fahrzeughalter angeschrieben worden. Ich habe denen wahrheitsgemäß zurückgeschrieben, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt gefahren hat (wir haben ein Fahrtenbuch geführt), und trotzdem blieb das Ticket zum Schluß an mir als Fahrzeughalter hängen und aus 15 Euro waren dann 26 Euro geworden.

Und das waren "nur" 15 Euro! Natürlich gehen die bei 200 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot noch einen Zahn schärfer vor.

Da die Polizei schon vor Deiner Tür stand, ist davon auszugehen, daß die bereits wissen, daß Du das Fahrzeug fährst - ganz dämlich sind die ja auch nicht. Jetzt geht's wahrscheinlich nur darum festzustellen, ob Du die Person auf dem Foto bist.

Die Frage ist eben, ob Du einer Personen-Erkennung wirksam aus dem Wege gehen kannst? Glatze rasieren? Neue Frisur und Haarfarbe ändern? Bliebe immer noch die Biometrik...

Fest steht, daß Du weder der Polizei öffnen, noch Dich zur Erkennungsdienstlichen Behandlung auf ein Revier begeben mußt. Das ist mal Fakt. Erst auf die Vorladung einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes mußt Du reagieren.

Interessant wäre noch die "Verjährung", die bei Verkehrssachen ja relativ schnell einsetzt. Lies mal: http://www.strafverteidigungen.eu/verkehrsrecht-infos/58-bussgeldverfahren-verjaehrung.html

Allerdings sind die Ermittler ja nun auch nicht auf den Kopf gefallen. Wenn Du nicht die Tür öffnest und auch der Einladung keine Folge leistest, dann kann es durchaus sein, daß die eben auf Deiner Arbeitsstelle aufkreuzen, wäre nicht das erste Mal.

Ich weiß ja nicht, wie Dein Arbeitgeber und Deine Kollegen auf so einen Besuch reagieren werden. Ich habe im Bekanntenkreis schon erlebt, daß jemand zu unrecht verdächtigt wurde, aber letztlich seinen Arbeitsplatz verlor, weil der Chef den Besuch der Kripo nun gar nicht verknusen konnte, und das ist fast 3 Jahrzehnte her, da gab's noch nicht mal so ein Überangebot von Arbeitskräften...

Lies mal hier über das Vorgehen: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/widrigkeiten/content_01_04.html

Wenn's für Dich wirklich um soviel geht, dann wäre ein anwaltlicher Rat
vielleicht doch nicht ganz verkehrt. Hast Du mal die von mir im ersten Posting verlinkte Seite gelesen? Die bieten doch an, kostenlos einen Fall zu checken. Mehr als keine oder eine negative Antwort kannst Du doch nicht bekommen. Im besten Fall bekommst Du einen Hinweis darauf, wie Du Dich verhalten solltest. Außerdem gibt es im Netz Seiten auf denen anwaltlicher Rat ebenfalls kostenfrei geboten wird. Tu' Dich mal um...

Eine anwaltliche Beratung kostet zwischen 10 bis 200 Euro - je nach Kanzlei. Also vor der Konsultation nach dem Preis fragen! Hat Du eine Rechtsschutzversicherung? Die würde u.U. die Kosten übernehmen - aber auch da vorher nachfragen!

Bleibt mir nur noch, Dir alles Gute zu wünschen. Laß mal hören, wie die Sache ausgegangen ist.  Und für die Zukunft: Fahre vorschriftsmäßig und angepaßt!

pipapo9 
Fragesteller
 07.02.2017, 20:31

Ich danke dir für die ausführliche Antwort ! Ja meine Vater hat ein einstellungsschreiben erhalten 2 Wochen später hat er geklingelt , ne habe keine Rechtsschutz leider... sonst wäre ich sofort zum Anwalt. Das mit der kostenlosen Überprüfung mache ich noch. Mein Vater schaut aber ob er über seinen Arbeitgeber Rechtsschutz versichert ist er ruft morgen an. Wenn ja dann geh ich sofort zum Anwalt wenn nein dann überleg ich mir was ich mache .
Mit freundlichen Grüßen

tachyonbaby  07.02.2017, 23:03
@pipapo9

Ob die Versicherung durch den AG Deines Vaters sich auch auf Dich erstreckt, wage ich stark zu bezweifeln. Aber nun gut, es gibt ja AG, die auch für die Familien ihrer Arbeiter und Angestellten Sorge tragen... Es sei Dir vergönnt!

Wie gesagt: Laß' mal hören, wie das Ganze ausgeht... Drücke Dir die Daumen!

pipapo9 
Fragesteller
 08.02.2017, 05:58

Danke dir ja ich werde mich nochmal melden wenn alles durch ist :) ich hoffe so sehr das alles gut verläuft

pipapo9 
Fragesteller
 05.05.2017, 11:00

Also, ich habe mit dem Polizist im Februar 24. oder so geredet. Er hat gesagt das ich es war aber ich habe es mich zugegeben. Ich habe auf seinem Fragebogen von meinem schweige recht Gebrauch gemacht ( weis ned genau wie des heist) aber habe bis heute den 5.5 immer noch nichts gehört ich hoffe das da auch nichts mehr kommt

tachyonbaby  05.05.2017, 17:48
@pipapo9

Ist nett von Dir, daß Du eine Rückmeldung gibst.

Kam die Polizei Dich also doch besuchen? Vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen ist meistens das Klügste (wenn auch nicht immer). 2 Monate Bearbeitungszeit ist noch nicht lange. Da kann immer noch was kommen. Wollen wir mal hoffen, daß das nächste Schreiben die Einstellung des Verfahrens beinhaltet. Wünsche es Dir sehr!

pipapo9 
Fragesteller
 05.05.2017, 18:45

Ja einer von der Polizeibehörde ich hoffe ich hoffe weil
Bin ja rein theoretisch seit dem 15.03 aus der Probezeit raus

pipapo9 
Fragesteller
 05.05.2017, 18:47

Und Danke für deine Zeit !

tachyonbaby  05.05.2017, 20:17
@pipapo9
Ja einer von der Polizeibehörde ich hoffe ich hoffe weil
Bin ja rein theoretisch seit dem 15.03 aus der Probezeit raus

Denke doch mal, das Datum des Verstoßes ist maßgeblich.

Und Danke für deine Zeit !

Bitte, gern geschehen.

pipapo9 
Fragesteller
 04.10.2017, 19:43

Also eine Rückmeldung ich habe immer noch keinen Brief erhalten ich geh davon aus das das Thema durch ist ist jetzt schon länger als ein halbes Jahr her nochmal Glück gehabt

tachyonbaby  04.10.2017, 20:20
@pipapo9

Freut mich. Es gibt ja auch wahrlich dringendere Aufgaben für die Polizei.

... und meinen Dank für die Rückmeldung. Kommt hier selten vor.

Nein, musst Du nicht.

Aber dann wird der zum Nachbar gehen und das Bild dem zeigen und sei sicher, irgendwann findet der jemand, der bestätigt, das warst Du.

Und ja, das darf der.

Zudem wird der nette Polizist sich längst  Dein Bild von der Führerscheinstelle besorgt haben, zudem das Bild Deines Ausweises, zudem schnüffelt der ein bischen bei FB rum und schon hat der ein ganzes Albuzm von Dir - und ja, das darf der auch.

Und zudem hat der das längst gemacht, schon zu spät, alles zu entfernen. Das macht der, noch bevor Du überhaupt mitbekommst, dass was läuft.

Dass der bei Dir klingelt ist eigentlich nur noch eine kleine Formsache. Der will Dir die Gelegenheit geben, den Verstoß zuzugeben.

Aber ob Du das tust oder nicht ist dem völlig schnuppe, der hat Dich längst.

Und ach ja. 3 Monate Verjährung?

In dem Moment, wenn der Anhörungsbogen verschickt wird, in dem Fall an Deinen Vater, ruht diese Frist. Quasi Nullzeit. Da verjährt ab diesem Zeitpunkt gar nichts mehr.

Ich hoffe, dass du wenigstens deinen Führerschein längere Zeit abgeben musst und als Fußgänger darüber nachdenken kannst, was du falsch gemacht hast.

Hier werden immer wieder solche egoistischen Fragen gestellt "ich habe
was falsch gemacht was kann mir passieren" oder "ich habe
etwas falsch gemacht, wie schaffe ich es dass meine Strafe möglichst
gering wird".

Denkt doch auch an die anderen Menschen, die du mit deinem riskanten
Verhalten gefährdest und denen du dadurch schweren Schaden zufügen kannst.

http://images.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.unser-murgtal.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2016%2F05%2FIMG_3498-1068x712.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.unser-murgtal.de%2F2016%2F05%2F02%2Frastatt-verkehrsunfall-nach-rotlichtverstoss%2F&h=712&w=1068&tbnid=CKq5Ef9BBQVK_M%3A&vet=1&docid=JcpisoCdScqPLM&ei=Jo6ZWOvyBMjkaM2hh8AG&tbm=isch&client=firefox-b&iact=rc&uact=3&dur=367&page=6&start=99&ndsp=15&ved=0ahUKEwjrnZKK0f3RAhVIMhoKHc3QAWg4ZBAzCA0oCzAL&bih=515&biw=1280

pipapo9 
Fragesteller
 07.02.2017, 12:04

Das war eine Fußgänger Ampel dort Stande kein Fußgänger und es war keine Kreuzung ich habe niemand gefährdet, wieso bist du so schadensfroh

lesterb42  07.02.2017, 12:45
@pipapo9

Es geht mir nicht um den Schaden für dich, sondern um die Leute, die du gefährdest und "wenn da keine Leute stehen" heißt das nicht, dass du die rote Ampel überfahren darfst. Das müsstest du doch einsehen. Wenn nicht, wären ein paar Fahrstunden sicher nicht verkehrt.

pipapo9 
Fragesteller
 07.02.2017, 12:13

Du warst nicht dabei also Urteile nicht.

pipapo9 
Fragesteller
 07.02.2017, 13:58

Es war niemand in der Nähe den ich hätte gefährden können, ich weis das es das nicht rechtfertigt das ich über rot gefahren bin aber es war nicht mit Absicht. Und wir gesagt Urteile nicht darüber du warst nicht dabei also weist du auch nicht wie es war

lesterb42  07.02.2017, 15:41
@pipapo9

"aber es war nicht mit Absicht."

Womit denn sonst. War das Auto schuld? Du hast ja schon eingesehen, dass du etwas falsch gemacht hast. Du solltest jetzt auch einsehen, dass soetwas nicht völlig straffrei bleiben kann. Du bist damit nicht der einzige und nicht der erste.

Zeig echte Reue und sei kooperartiv. Damit hilfst du dir und den Behörden. Solche Fragen wie "muß ich der Polizei aufmachen" helfen dir nicht weiter.

Die ermitteln nun gegen dich. Offenbar will der Polizeibeamte einen Lichtbildabgleich machen. Aufmachen musst du ihm nicht. Dann holt er sich das Foto vom EMA und man schickt dir einen Anhörungsbogen, den du auch nicht beantworten musst. 

Dann gibt es ohne weitere Anhörung den Bußgeldbescheid und das Fahrverbot. 

Den kannst du annehmen oder vor Gericht ziehen. 

Du mußt nicht öffnen, aber es ist Gang und gäbe, dass die Polizei den Nachbarn dein Foto zeigt und fragt, ob du das bist. Diese Peinlichkeit kannst du dir ersparen.

pipapo9 
Fragesteller
 07.02.2017, 09:06

Dies Peinlichkeit würde ich in kauf nehmen , ich weis das ich scheise gebaut habe und muss dafür auch stehen aber diese Probezeit ich hasse es und die 1000€ das ist alles zu viel ich muss erstmal privat Insolvenz anmelden 😂😂