Höheres bußgeld statt führerschein weg?

10 Antworten

Wenn der Regelsatz nicht eingehalten wird muss das von der Behörde begründet werden, das wird dann nach verschiedenen Faktoren entschieden. Wichtige Faktoren sind dafür z.B. wirtschaftliche Gründe oder aber auch ob es ein Einzelfall war oder ob da in Vergangenheit schon mehr vorgefallen ist und man von Wiederholung sprechen kann.

Was genau dann auf dich zukommt musst du mit der zuständigen Behörde abklären, die werden den Fall dann bearbeiten und eine Entscheidung treffen. Es liegt einzig und allein an der Behörde ob sie einen solchen Deal akzeptieren, sollte das der Fall sein wird die Geldbuße anhand des Einkommens berechnet da die Strafe trotzdem spürbar sein soll. Verdient deine Frau also entsprechend gut wird auch die Strafe entsprechend hoch ausfallen, so das diese Strafe auch ohne das Fahrverbot zu spüren ist. 

Das entscheidet die Bußgeldstelle.

Geht nicht. Beides ist fällig, wenn der Verstoß es hergibt, der das Bußgeld und das Abgeben des FS verursacht hat.

Hi,

es ist so, dass die zuständige Behörde, durchaus einen Ermessensspielraum für solche Entscheidungen hat, um "unbillige Härte" zu vermeiden.

Nun ist es so, dass von diesen Ausnahmeregelungen wirklich nur in Einzelfällen Gebrauch gemacht wird; selbst dann liegt es allein im Ermessen der Behörde - einen "Kriterienkatalog" gibt es folglich nicht!

Einfach so - ohne absolut handfeste Gründe - wird die Behörde keinen Deal mit deiner Frau machen. Ohne vollkommene Existenzbedrohung wird deine Frau die wohl angemessene Strafe annehmen müssen und einen Monat lang Bus und Bahn fahren dürfen.

LG

Das Freikaufen von einem Fahrverbot gibt es nicht.

Ein Fahrverbot umwandeln, z.B. in ein höheres Bußgeld, ist nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. 

Wurde der Fahrer geblitzt, ist bei Rot über die Ampel gefahren oder wurde er mit Alkohol hinterm Steuer erwischt, dann muss er in der Regel den Führerschein abgeben. 

Meist wird die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine Geldstrafe auch nur bei Ersttätern angewandt. 

Oft wird dies als „sich vom Fahrverbot freikaufen“ oder als „Fahrverbot verkaufen“ bezeichnet, was jedoch nicht korrekt ist. 

Ist das verhängte Fahrverbot zum Beispiel das erste gegen den betroffenen Kraftfahrer, ist eine Geldstrafe statt Fahrverbot denkbar.

Fahrverbot umwandeln: Eine gute Begründung ist gefordert Um ein Fahrverbot umwandeln zu können, bedarf es  einer guten Begründung Zunächst muss gegen den 

Bußgeldbescheid Einspruch

 erhoben werden.  Dann muss ein Anwalt dem Gericht gut darstellen können  warum eine Umwandlung  in diesem Fall notwendig ist.

Kann dieser zum Beispiel nachweisen, dass der Betroffene durch ein Fahrverbot seinen Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz verlieren würde, wird dies oft auch als „unzumutbaren Härte“ gewertet. 

Dann können Gerichte das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrverbot/umwandeln/