Falsch gefahren.. Drogentest auf BTM THC im Blut durchgeführt Verfahren eingestellt kein Bußgeld?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Verfahren eingestellt 100%
Bußgeld 0%
Anwalt 0%
Hilfe 0%

4 Antworten

Oft ist es so, dass wenn ein schwerwiegender Verstoß (BTM) und ein leichter Verstoß in Tateinheit begangen wurden, beide zusammengelegt werden und nur der schwere Verstoß der Einfachheit halber verfolgt wird.

Wenn du kein regelmäßiger und intensiver Kiffer bist, ist nach einer Woche kein aktives THC mehr im Blut nachweisbar. Allerhöchstens könnten noch Abbauprodukte gefunden werden, anhand derer zu erkennen sein könnte, dass du Intensivnutzer bist. In diesem Fall könnte rein theoretisch die Führerscheinstelle, wenn sie davon benachrichtigt wird, höchstens noch ein Drogenscreening anordnen.

Der Grenzwert von 1ng/kg Körpergewicht aktives THC wird bei Gelegenheitskiffern in der Regel nach 24h, manchmal sogar schon nach 8h unterschritten, womit der Vorwurf Fahren unter Drogeneinfluss hinfällig ist. Wenn dann dementsprechend das Verfahren eingestellt wird, fällt der geringe Verstoß automatisch mit unter den Tisch. In der Regel wird da dann auch nichts mehr kommen. Völlig auszuschließen ist es jedoch nicht, aber dann müsstest du eine getrenntes Schreiben für die geringe Tat, also das Befahren des Fußhängerzone erhalten.

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 09:21

Danke dir vielmals für die ausführliche Erklärung hab mich echt gewundert gehabt wieso da nichts stand , nein eher ein seltener Konsument Waren auch nur paar Züge ich kann sowas auch trennen würde niemals untereinfluss fahren hoffen wir mal das wars dann ! S

Hamburger02  23.06.2018, 09:58
@Valvezodiak

Bin kein Jurist, daher sind meine Ausführungen auch nicht zu 100% zuverlässig. Allerdings bin ich auch nicht ganz ohne Ahnung.

Es gibt laut GG eine Verbot der doppelten Verfolgung und Bestrafung von Taten. Wurde also beides als Tateinheit gesehen und eingestellt, ist der Fall normalerweise erledigt und es kann nicht so einfach nach dieser Entscheidung eine neue Verfolgung eingeleitet werden.

Allerdings sehen das nicht alle Bußgeldstellen unbedingts so und daher gibt es über die Zulassung einer erneuten Verfolgung als eigenständiges Verkehrsdelikt einige juristische Diskussionen. Dies bringt auch der BGH in einem speziellen Fall, der insgesamt zwar etwas anders gelagert ist, zum Ausdruck, indem er in einem Urteil feststellt (BGH v. 03.06.2012: Zur Tatidentität zwischen Trunkenheitsfahrt und Drogenbesitz):

"Der Vorgang belegt erneut, dass die oft geübte Praxis, Verkehrsdelikte auch dann gesonderter Bearbeitung zuzuführen, wenn sie im Zusammenhang mit Delikten der allgemeinen Kriminalität begangen wurden, nicht unproblematisch ist."

§46 Abs1 OWiG sagt: "(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes."

Nun wäre entscheidend zu wissen, ob in dem gegen dich eingeleiteten Verfahren, über das du ebenfalls ein Schreiben haben müsstest, nur wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt wurde oder gleichzeitig auch wegen Befahrens der Fußgängerzone. Das könnte durchaus entscheidend sein.

Meine Schwester hatte vor einiger Zeit wegen Blendung durch die Sonne einem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen und ihn deswegen vom Rad geschubst. Gegen sie wurde dann ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung aber nicht wegen Mißachtung der Vorfahrt eingeleitet. Dieses wurde dann wegen geringfügiger Schuld eingestellt, wobei im Schreiben stand, der Fall würde an die Bußgeldstelle zurückverwiesen. Von der Bußgeldstelle bekam sie dann etwa 4 Wochen später einen extra Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt.

Du musst, egal wie es nun läuft, allerdings erstmal gar nichts machen außer abzuwarten. Im Schlimmsten Fall kommt noch eine Verwarnung über 25,- hinterher. Die bezahlst du und dann ist der Fall endgültig erledigt.

Was mich aber noch interessieren würde. Wieso wurde überhaupt eine Blutentnahme angeordnet? Hast du Grund für einen Anfangsverdacht gegeben? Um das zu verhindern, kann man jeden Drogenkonsum bestreiten und Schnelltests vor Ort verweigern, wozu man das Recht hat.

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 10:05
@Hamburger02

Ich verstehe also mehr als abwarten kann ich nicht egal hab jetzt auf dieses Schreiben 6 Wochen wartet gehabt naja Danke aber ! Folgendes ist passiert als ich falsch gefahren bin war durch Zufall ne Streife in der Stadt ich bin ortsfremd gewesen kannte mich nicht aus war unbeabsichtigt da lang zufahren ich wurde aufgefordert auszusteigen musste pusten ob ich was getrunken war 0.00 Promille danach hat die Polizistin mir in die Augen geleuchtet und meinte Pupillen zeigen verzögerte Reaktion an darauf hin wollte sie einen Urin Test den hab ich verweigert Dann haben die mich auf die Wache genommen und ausgefragt wegen btm hab alles verneint dann kam ein Arzt und hat mir Blut abgenommen danach durfte wieder gehen aber kein Auto fahren 24 hatte zum Glück nen Beifahrer der ist dann gefahren und jetzt nach 6 Wochen kam dieses schreiben mehr nicht hat sich dann wohl erledigt hehe und ja wieso bluttest hab gehört da ist nachweisbarkeit von Drogen wesentlich kürzer

Hamburger02  23.06.2018, 11:55
@Valvezodiak

So ist es, du kannst jetzt nur noch abwarten, ob da noch was kommt.

Ansonsten hat die Sache mehrere Aspekte:

a) medizinisch

Bei der Blutanalyse wird auf aktives, also berauschendes THC (Delta-9 THC) direkt untersucht. Ab einem Grenzwert von 1ng/kg Körpergewicht wird zur Zeit eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit angenommen. Die Grünen beantragen in ihrem Gesetzentwurf zur Freigabe von Cannabis allerdings eine Erhöhung des Grenzwertes auf 5 ng/kg KG, da nach entsprechenden Untersuchungen bei diesem Grenzwert der Konsum schon so weit zurückliegt, dass eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist.

Wenn das aktive THC abgebaut wird, werden die Abbaustoffe, das sogenannte passive THC (THC-COOH) zum Teil im Körper, speziell im Körperfett, eingelagert. Sie sind dann nicht mehr im Blut nachweisbar, aber im Urintest, der nämlich auf diese Abbauprodukte anspricht, die im Laufe einer längeren Zeit von bis zu 4 Wochen langsam über die Nieren und den Urin ausgeschieden werden. Daher ist es auch sinnvoll, die Soforttests wie Schweißabstrich oder Urinschnelltest zu verweigern, wenn der Konsum schon längere Zeit her ist , um überflüsssigen Ärger zu vermeiden.

b) strafrechtlich

Wenn kein aktives TCH festgestellt wird, wird das Verfahren eingestellt, was dir aber nicht neu sein dürfte. ;-)

Die Polizistin könnte sich unter Umständen der Körperverletzung oder Freiheitsentziehung strafbar gemacht haben, indem sie ihre Kompetenzen überschritten hat. Das dürfte hier aber kaum der Fall sein, da sie einen begründeten Anfangsverdacht schon alleine aufgrund des Fahrfehlers darstellen kann. Dazu kommt der Pupillentest, den man übrigens auch verweigern darf. Die Verweigerung von Test vor Ort darf übrigens keinen Anfangsverdacht begründen, da sie absolut legal ist.

Wenn du der Blutentnahme zugestimmt hast, liegt sowieso keine Strafbarket der Polizisten vor.

Hast du allerdings erklärt "Ich stimme der Blutantnahme nicht freiwillig zu, werde mich aber gegen eine entsprechende richterliche Anordnung nicht wehren.", muss die Polizistin sich eine Anordnung von einem Richtrer oder Staatsanwalt besorgen. Ansonsten würde sie sich strafbar machen.

Sie könnte sich allerdings auch auf "Gefahr im Verzuge" aufgrund des Anfangsverdachtes berufen und die Anordnung selber treffen. Das ist dann eine Grauzone, wobei eine entsprechende Anzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde erfahrungsgemäß auch nichts bringt.

Wird jedenfalls entgegen deiner freiwilligen Zustimmung eine Blutentnahme angeordnet, hast du das Recht, ein Protokoll zu erhalten, in dem notiert ist, wer die Anordnung mit welcher Begründung getroffen hat.

c) zivilrechtlich

Ergibt sich durch die Blutanalyse, dass der Anfangsverdacht unbegründet war und dir kein Konsum nachgewiesen werden kann, muss die Staatskasse sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Maßnahme entstanden sind, übernehmen. Erzeugt ein Polizist mehrfach solche Kosten durch eine falsche Einschätzung, kiegt er auf Dauer auch Ärger mit seinem Vorgesetzten und eine Ermahnung, solche Kosten, die dem Polizeirevier angelastet werden, in Zukunft zu vermeiden. Insofern halte ich es auch für sinnvoll, es auf einen Bluttest ankommen zu lassen, selbst wenn man sich sicher sein kann, bei einem Schnelltest unauffällig zu bleiben. Das alleine deswegen, dass solche Maßnahmen nicht zur leichfertigen Routine werden und die Polizisten mit ihrer Kontrollwut übers Ziel hinausschießen.

Sollten dir durch die Untersagung der Weiterfahrt oder gar der Entziehung des Autoschlüssels oder des Führerscheines weitere Kosten entstehen, z.B. durch die Abholung vom Revier durch ein Taxi, Abschleppen des Wagens nach Hause, Bestellung eines Ersatzfahrers und dessen Reisekosten etc., kannst du diese Kosten ebenfalls von der Staatskasse zurückfordern, wenn der Bluttest negativ war. Du bist da allerdings auch zur Schadensminderung verpflichtet, musst also die kostengünstigste aller zumutbaren Varianten wählen.

Schlaue Polizisten gehen daher so vor, um sich vor zusätzlichen Kosten, die sie verursachen, zu schützen, indem sie sinngemäß sagen: "Ich empfehle Ihnen, nicht weiterzufahren, überlasse die Entscheidung allerdings Ihnen. Sollte der Bluttest allerdings positiv ausgehen, haben Sie nachweislich eine zweite Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen und können dafür zusätzlich belangt werden."

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 13:03
@Hamburger02

du bist echt ein Experte ! Hast den Titel verdient ja hab leider dem blutest zu gestimmt und die brauchten keinen Beschluss weil Gefahr im Verzug stand :/ egal nächstes mal verweiger ich alles hab noch ne frage an dich wird denn bei Verdacht auf THC Konsum nur gezielt darauf und dessen Abbauprodukt gesucht im Blut oder wird auf alle Drogen getestet ? Weil das ist ja wieder ne kosten frage dann wenn man auf alle Substanzen im Blut testet zum Beispiel im Speed heroin oder kokain??? Weißt du das auch wie läuft der blutest ab wird erstmal geprüft ob da überhaupt was ist ? Und danach bestätigt

Hamburger02  23.06.2018, 14:14
@Valvezodiak

Übrigens, eine kleine Korrektur: der Messwert ist nicht ng/kg Körpergewicht sondern ng/ml Blut.

Soweit ich weiß, bin mir aber nur zu 90% sicher, muss bei einer Blutprobe jede Substanz gezielt mit den entsprechenden Testverfahren gesucht werden und Labore untersuchen auch nur den Stoff, zu dem sie beauftragt wurden. Jeder auf dem Auftrag angekreuzte Stoff kostet extra. Ge nau deswegen wollene inen die Polizisten auch bei der Kontrolle mit allerlei Überredungskünsten dazu verleiten, einen Schnelltest zu machen. Der ist gerichtlich zwar wertlos, aber der zeigt an, welche Substanzen in Frage kommen, also THC, Kokain, Amphetamine oder Opiate. Dementsprechend können sie dann bei der Blutprobe genau den Stoff ankreuzen, der wohl auch gefunden wird, sodass die Kosten dafür dem Untersuchten auferlegt werden können.

Bei Verdacht auf THC wird im Blut sowohl nach aktivem als auch passivem THC gesucht. Der aktive Wert gibt Auskunft über das Vermögen der "Trennung von Konsum und Verkehr", also wann man das letzte Mal gekifft hat und der passive Wert gibt Auskunft über das allgemeine Knsumverhalten. Der aktive Wert ist für die Ordnungswidrikeit und Führerscheinentzug zuständig und ein erhöhter passiver Wert (größer als 75 ng/ml), der auf öfteren Konsum schließen lässt, kann die Führerscheinstelle zu einer MPU oder genaueren ärtzlichen Untersuchung veranlassen. Bei gelegentlichem oder einmaligen Konsum geht nach etwa 1 Woche allerdings auch der passive Wert im Blut gegen Null.

Was das Konsumverhalten betrifft, versuchen die Polizisten durch geschicktes Ausfragen ebenfalls an entsprechende Informationen zu kommen. Schon eine Aussage, man würde nur selten kiffen oder habe erst einmal an Sylvester Koks probiert, kann ausreichen, um da einen Strick draus zu drehen. Da sollte man besser gar nichts sagen. Dann können sie nur anhand der Messwerte was beweisen und das kann gegebenenfalls, wenn doch Restmengen gefunden werden, mit einem guten Anwalt ziemlich schwierig werden. Am besten sagt man was in der Art: Ich mache genau das, wozu ich verpflichtet bin. Sie können daher meine persönlichen Daten haben und wenn eine Blutentnahme richterlich angeordnet wird, nehme ich die hin. Ansonsten werde ich sie nicht durch Aussagen oder freiwillige Teilnahme darin unterstützen, einen unschuldigen Bürger wie einen Junkee zu behandeln.

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 15:54
@Hamburger02

Diese Informationen werden mir sehr nützlich ein großen Lob an dich dafür das du dir Zeit nimmst und es mir ausführlich schilderst ! Aber es macjt alles Sinn was du sagst den Vortest genau deswegen verweigern damit die keine Anfang Verdacht haben und willkürlich alles mit meinem machen ! Diesen letzten Satz werde die jetzt oft von mir .. weißt du was da peinliche dran war an der Sache die wollte echt einen Urintests mitten in der Stadt von mir an dem Tag !!! Vor den ganzen Leute die da unterwegs war haben da rum geschrieben Kommen sie na los dann sehen wir ob sie Drogen nehmen oder nicht war echt peinlich für mich zum Glück war ich wie gesagt ortsfremd die denken echt sie können sich alles erlauben ,

Hamburger02  23.06.2018, 20:08
@Valvezodiak

die denken echt sie können sich alles erlauben

Genau darum gehts mir persönlich. Ich selber nehme gar keine Drogen und trinke auch nur selten Alkohol und wenn, maximal ein Bier. Insofern weiß ich, dass ich "keinen Dreck am Stecken" habe und habe daher auch jederzeit eine gute und sichere Grundlage dazu, "den Lauten" zu machen, wenn ich nicht von vornherein auch so behandelt werde.

Ich bin sehr wohl dafür, dass niemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt und andere dadurch gefährdet. Und ich habe auch nichts dagegen, wenn entsprechende Leute die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Was mich allerdings schon seit mehreren jahren sehr negativ bewegt ist die Beobachtung, dass Politik und Polizei immer mehr dazu übergehen, die Bürger unter einen Generalverdacht stellen und auf dem Altar der angeblichen Sicherheit mehr und mehr Freiheits- und Bürgerrechte geopfert werden. Das passt mir gar nicht. Genau deswegen kenne ich meine Rechte und Pflichten ziemlich genau und wehre mich gegebenfalls heftig dagegen, diese negative Entwicklung mitzumachen und aus vorauseilendem Gehorsam die Umkehr der Beweislast mitzumachen. Nicht ich muss den Generalverdacht durch Beweis meiner Unschuld außerhalb meiner Pflichten außer Kraft setzen, sondern der Staat muss meine Schuld im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit beweisen.

Aus ähnlichen Gründen bin ich inzwischen auch dafür, durch eine Freigabe von Cannabis die derzeitige Kriminalisierung von Millionen von "harmlosen" Nutzern zu beenden und klare Regeln für die kontrollierte Abgabe und klare und sinnvolle Grenzwerte für aktives THC im Verkehr aufzustellen. Die bisherige repressive Drogenpolitk hat sich als völlig wirkungslos erwiesen und nur dazu geführt, harmlose Bürger zu krininalisieren und der organisierten Kriminalität ein unkontrolliertes und riesengroßes Geschäftsfeld zu eröffnen.

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 22:08
@Hamburger02

Besser hätte man es nicht sagen können ! Danke für die FA Annahme und einen schönen Abend noch halte dich auf dem laufenden :-) aber die Sache hat sich gegessen

Das verfahren :

Sie führten ein KFZ unter Wirkung berauschender Mittel , 500€ +2 punkte +1 Monat Fahrverbot bzw. Der Trunkenheitsfahrt 316 STGB

wurde eingestellt !

Das Verwarnungsgeld von 25 € läuft noch . Dieses solltest du zeitnah bezahlen bzw. bezahlt haben . Sonst wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und kostet dich nur 28,50€ mehr .

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 08:44

Danke dir für die Antwort also wegen btm muss ich mir keinen Kopf machen Danke ! aber im Brief stand nichts vom Bußgeld gar nichts der Polizist meinte mir an dem Tag icj angehalten wurde das es 25€ kostet deswegen bin Ich verwundert in dem Brief verlangen sie es nicht

Verfahren eingestellt

Wenn das Verfahren eingestellt wurden, hast du theoretisch nix mehr zu befürchten denke ich.

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 08:05

Danke für die schnelle Antwort mich wundert nur das des Bußgeld wegen falsch fahren gar nicht erwähnt wird ? Beträgt 25€ Drohne Test negativ ok aber die könnte das doch trotzdem fordern verstehst du was ich meinen ?

OpiPaschulke  23.06.2018, 08:49
@Valvezodiak

Mach dich nicht verrückt und warte ab ob was kommt.

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 08:50
@OpiPaschulke

Ok Danke dir nochmal :-)

Verfahren eingestellt

ist doch gut und weitermachen

Valvezodiak 
Fragesteller
 23.06.2018, 08:03

womit weitermachen ? ^^