Muss man den Untersuchungsberechtigungsschein wegschicken?
Habe letztes Jahr eine Jugendschutzuntersuchung durchführen lassen..
Ich hab ihr einen Untersuchungberechtigungsschein gegeben den sie mir zurückgeben hat um den wegzuschicken.. da steht unten noch Antrag auf Erstausstattung blabla
Hab ihn seit einem Jahr immer noch hier..
Muss ich den wegschicken?
Oder kommt jetzt was hohes auf mich zu?
Soll ich ihn noch nachreichen?
1 Antwort
Ruf mal bei der zuständigen Stelle an und frage nach. Die können Dir am besten sagen wie Du weiter vorgehen solltest. Vielleicht hat sich auch etwas an der Anschrift oder Bearbeiter geändert. Deshalb einfach ein kurzer Anruf und Du kannst Die Lage direkt schildern.
Gruß