Muss man dem Freund mitteilen das er Vater wird?

33 Antworten

Hallo Sarahsophie9, stafbar machst Du Dich zwar nicht, aber den Vater "verheimlichen" bringt einige Nachteile, über die Du ja noch in Ruhe nachdenken kannst:

  • Rechtlich hast Du gegenüber dem Kindsvater Anspruch auf 3 Jahre Mutterschaftsunterhalt. Zwar kannst Du auf den theroetisch verzichten, allerdings kannst du dann keinerlei Unterstützung (z. B. Hartz) beantragen. Denn solche Anträge werden nur bearbeitet, wenn der Kindsvater seinen Unterhaltsverpflichtungen Dir gegenüber gerichtlich beschieden nicht nachkommen kann. Ob das bei Wohngeldanträgen, Antrag auf Kinderarbeitslosengeld (lach nicht, das gibt's wirklich) auch so ist, weiß ich nicht genau, wäre aber möglich.

Wenn Du nicht auf Dauer von oder bei Deinen Eltern leben möchtest, sondern für Dich und Dein Kind (sofern Du es behalten willst) ein eigenes Leben aufbauen möchtest, ist der finanzielle Aspekt ziemlich wichtig, allein schon, wenn du irgendwann eine Wohnung brauchst.

  • Kindesunterhalt: Auf den darf und kann ein Elternteil rechtlich nicht verzichten, weil das die Rechte des Kindes berührt, das noch nicht für sich allein sprechen kann. Wenn der Vater nicht weiß, dass er der Vater ist, zahlt er keinen Unterhalt. In diesem Fall zahlt das Jugendamt allerdings auch keinen Unterhaltsvorschuss, denn den will es sich ja vom Kindvater wieder zurückholen, was ja nur geht, wenn der bekannt ist.

  • Dein Kind wird irgendwann - spätestens mit 3 Jahren - wissen wollen, ob es auch einen "Papa" hat, wer das ist, wo er wohnt, warum er nie kommt. Vielleicht will es sogar mit ihm telefonieren oder ihn besuchen. Dann hast Du ein Problem, und Dein Kind über Jahre auch.

  • Du kannst Dich ja von Deinem Freund trennen. Nur weil Ihr ein gemeinsames Kind habt, müsst Ihr nicht als Paar zusammen bleiben. Allerdings sollte er wissen, dass er Vater wird, und er sollte zumindest die Möglichkeit haben, seine Kind kennenzulernen, Kontakt zu ihm zu haben und sich um das Kind zu kümmern (sofern das möglich ist). Ober er es dann auch tut, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Es ist besser, er erfährt von Dir, dass er Vater wird, als irgendwann vom Jugendamt oder irgendeinem anderen Amt, denn dann fühlt er sich (zu Recht) hintergangen. Er kann ja nach der Geburt einen Vaterschaftstest (Speicheltest) machen, damit er sicher ist, der Vater zu sein. Oft wird das vom Jugendamt sogar vorgeschlagen. Der Speichelstest kostet zwar Geld, ist aber nicht so teuer wie ein Bluttest, der gerichtlich gerichtlich angeordnet werden kann, wenn die Vaterschaft unbekannt ist, oder der in Frage kommende Kindesvater den Speicheltest verweigert. Der Bluttest ist nicht so genau wie der Speicheltest und für das Kind ziemlich schmerzhaft (das Blut wird nach ca. 6 Monaten aus einer Kopfvene abgenommen). Der Speicheltest kann jederzeit nach der Geburt gemacht werden, was für irgendwelche Verfahren und Anträge früher für Gewissheit sorgt.

  • Für diese ganzen Verfahren bezüglich Kindesunterhalt usw. kannst Du eine "Beistandschaft" beim Jugendamt beantragen. Dann vertritt ein meistens sehr sachlicher Sachbearbeiter die Interessen Deines Kindes gegenüber dem Kindsvater, d. h. er korrespondiert mit ihm bzw. seinem Anwalt, falls er einen einschaltet. Das erspart Dir echt Nerven, und ich kann Dir so eine "Beistandschaft" nur empfehlen.

  • Wie gesagt, überleg' Dir alles mal in Ruhe und lass Dich am besten nochmal von einer unabhängigen Stelle beraten (z. B. Pro Familia, Caritas). Ein Kind ist ist ja nichts, dass man auf Dauer verheimlichen und verstecken kann, wie einen Gegenstand.

  • Verheimlichen zieht außerdem eine Menge "Notlügen" nach sich, die Dein Verhältnis zu Deinem Kind auf Dauer belasten. Außerdem kannst Du nie sicher sein, ob sich jemand anders (Eltern, Großeltern, Freunde), irgendwann verquatscht. Dann ist das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und Deinem Kind dahin.

Versuch', nicht nur kurzfristig zu denken, was natürlich schwer ist, wenn man frisch schwanger ist, sondern auch zu überlegen, was auf Dich bzw. Euch zwei in den nächsten Jahren zukommt, wie Du Euer Leben gestalten willst und was Du dazu braucht. Dann wird sicher vieles klarer für Dich.

Vivienne61  09.05.2012, 09:39

Kleiner Nachtrag: Hier wird immer von der "Urkunde" geredet. Für die Geburtsurkunde musst Du den Vater nicht angeben. Das hat auch keinerlei Nachteile.

schlummermutter  09.05.2012, 11:10
@Vivienne61

doch, das hat es. wenn das kind mal heiraten will. in der abstammungsurkunde steht dann: vater unbekannt, ist nicht schön sowas und äußerst unfair, wenn man ihn doch kennt. außerdem kann das kind bei der geburt den nachnamen des vater bekommen, wenn beide einverstanden sind. es sollte ein pflicht bestehen, den vater angeben zu müssen.

Vivienne61  09.05.2012, 11:45
@schlummermutter

Den Namen des Kindsvaters kann man später noch in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Den Namen des (nichtehelichen) Vaters kann das Kind bei der Geburt, soweit ich weiß, nicht bekommen, aber da bin ich kein Experte, wie die genaue Rechtslage heute ist.

Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt, kann er auch nicht in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Das kann aber wie gesagt, nach einem Vaterschaftsnachweis nachgeholt werden, auch ohne Einwilligung des Kindsvaters.

Bis das Kind mal heiratet, vergehen noch ein paar Jahre, in denen sich hoffentlich alles entspannt hat.

Einen Punkt sollte man auch berücksichtigen: Sobald der Name des Vaters in der Geburtsurkunde steht, wird man häufig nach der Unterschrift des Vaters gefragt, wenn man z. B. einen Kinderausweis beantragt, umgezogen ist und sich ummeldet, in eine medizinische Behandlung einwilligen muss, bei Unterschriften in der Schule etc. Im schlimmsten Fall muss man dann mit einem Sorgerechtsurteil nachweisen, dass man allein unterschreiben darf. Das kann man sich echt ersparen.

tintini  09.05.2012, 14:47
@schlummermutter

Diese Pflicht wäre ja nicht durchzusetzen. Wenn ich es partout nicht sagen wollte würde ich einfach sagen, es wäre ein One-Night-Stand mit einer Discobekanntschaft gewesen. Wobei ich allerdings auch dafür bin, dass sie den Vater nennt. Im Sinne des Kindes.

spätestens nach der Geburt steht das Jugendamt an dem Bett und möchte den Namen des Vaters nämlich wissen.Da bekommt dann das Kind vom Jugendamt einen Betreuer an die Seite und ersetzt sozusagen den Vater.Das Kind bekommt also einen Vormund vom Jugendamt und hier kannst du nichts gegen unternehmen.

Also da kannst du gleich dem Vater sagen wo es lang geht und er sich auf Unterhalt einstellen kann.

bigsur  08.05.2012, 18:19

das betrifft nur minderjährige Mütter.

makazesca  09.05.2012, 22:20
@bigsur

sie ist minderjährig!

1f2in  09.05.2012, 23:04
@makazesca

makazesca, woher hast du die Information, dass sie minderjährig ist?

makazesca  10.05.2012, 14:20
@1f2in

lies dir bitte ihre anderen fragen durch .daraus wird einiges ersichtlich .

Du solltest dabei weniger an dich denken, sondern mehr an das Kind. Abgesehen vom Unterhalt - soll das Kind auch nicht erfahren, wer sein Vater ist? Weißt du, wie sehr Kinder darunter leiden, wenn sie das nicht wissen? Kinder haben ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Willst du dem Kind das gesetzlich verbriefte und moralisch berechtigte Recht absprechen?

Außerdem hat das Kind dann keine Unterhaltsanspuch und ist auch nicht erbberechtigt beim Vater.

Du verstößt glaube ich nicht gegen ein gesetzt, aber trotzdem würde ich es ihm sagen. Schließlich ist genauso sein Kind, nur weil du es in dir trägst, heißt das ja nicht, dass es nicht auch seines ist.

Ja, natürlich kannst du das für dich behalten. Das schreibt dir kein Gesetz vor.

Macht allerdings keinen Sinn, da du sicherlich in 9 Monaten rumheulen wirst und Unterhalt von ihm forderst - da wäre es fair, es ihm gleich zu sagen.