Muss man Beweismittel bei einem Unfall angeben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Wenn jemand eine Dashcam besitzt und es zu einem Unfall kommt: Muss der Fahrer das Material dann rausrücken? Eigentlich hat man ja das Recht zu schweigen und muss sich nicht selbst belasten. Darf die Polizei einem vor Ort dann die Dashcam einkassieren? "

Richtig, er muss sich nicht selbst belasten. Die Polizei kann die Dashcam mit deinem Einverständnis sicherstellen. Wenn du dein Einverständnis nicht gibst, dann kann die Polizei die Sache eben beschlagnahmen.

paulfragtgf 
Fragesteller
 02.02.2020, 18:55
Wenn du dein Einverständnis nicht gibst, dann kann die Polizei die Sache eben beschlagnahmen.

Aber ab wann dürfen sie das? Ich stelle mir da jetzt keinen Horrorcrash mit Schwerverletzten vor, sondern einfach einen Blechschaden wo der Fahrer mit Dashcam eine Teilschuld abbekommen könnte, weil er die üblichen 10-20 zu schnell gefahren ist. Würde man die Beweise nicht haben, dann würde man ja wie gesagt sicherlich nicht einmal besonders untersuchen, wie schnell der Fahrer mit Dashcam gewesen ist, weil die Sache mit der genommenen Vorfahrt sowieso eindeutig ist.

Die Polizei muss doch bestimmt irgendwie einen eindeutigen Verdacht haben oder sowas? Oder?

peti12314  02.02.2020, 19:00
@paulfragtgf

Es muss für die Untersuchung einfach von Bedeutung sein, so wie es in §94 STPO auch steht. Eine Dashcam bei einem Verkehrsunfall ist für die Untersuchung aufjedenfall von Bedeutung.

paulfragtgf 
Fragesteller
 02.02.2020, 19:06
@peti12314

Aber gehen wir mal davon aus, dass der, der die Vorfahrt eindeutig genommen hat jetzt meint: "Der andere ist aber locker zu schnell gefahren". Der Dashcam Fahrer sagt, dass das nicht stimmt. Die Polizei fragt, was der Verursacher meint, wie schnell das Opfer wirklich gefahren sei. Gibt der dann 15km/h an, ist das Grund genug?

Und danke schonmal!

peti12314  02.02.2020, 19:13
@paulfragtgf

Ja, selbst wenn der Fahrer nichts sagen würde, dann wäre es in meinen Augen schon Grund genug.

Kann ja der Untersuchung des Unfallhergangs dienen bzw zeigt den Unfallhergang und ist somit von Bedeutung.

weil man auf der Dashcam sehen kann dass er zu schnell ist.

Wie soll das gehen? Die wenigsten Dash-Cams haben ein GPS eingebaut. Und nur die schreiben auch die Geschwindigkeit auf. Bei den anderen darf aus der Aufnahme keine Geschwindigkeit errechnet werden, weil dabei keine Messstrecke vorhanden ist. Abgesehen davon wäre bei nur 15 km/h Geschwindigkeitsdifferenz die Rechengenauigkeit nicht ausreichend. Es geht um 5m/s mehr oder weniger.

Abgesehen davon: Handelt es sich um einen schweren Unfall mit gravierenden Personenschäden, würde ein Polizist die Cam zur Beweissicherung an sich nehmen. Aber sicher nicht bei einem Blechschaden.

paulfragtgf 
Fragesteller
 02.02.2020, 19:15
Wie soll das gehen? Die wenigsten Dash-Cams haben ein GPS eingebaut. Und nur die schreiben auch die Geschwindigkeit auf.

Kenne ich anders. Ich gehe auf jeden Fall die ganze Zeit von einer mit GPS aus.

Bei den anderen darf aus der Aufnahme keine Geschwindigkeit errechnet werden, weil dabei keine Messstrecke vorhanden ist.

Das ist mir jetzt neu und ergibt noch nicht so richtig Sinn für mich.Wo macht die Messtechnik für die Berechnung einen Unterschied, wenn ja eben sowieso berechnet und nichts von der Messtechnik gemessen wird? Außerdem weiß ich, dass die Polizei NRW in jedem Streifenwagen eine Dashcam hat und man damit auch jemanden in Hinsicht auf die Geschwindigkeit belasten kann. Dafür gibt es dann aber natürlich sehr hohe Toleranzen und die Aufzeichnung muss hunderte Meter lang gehen usw... Praktisch passiert das also nur sehr selten, aber grundsätzlich ist es auch ohne Messtechnik möglich.

Abgesehen davon: Handelt es sich um einen schweren Unfall mit gravierenden Personenschäden, würde ein Polizist die Cam zur Beweissicherung an sich nehmen. Aber sicher nicht bei einem Blechschaden.

Das wollte ich u.a. wissen, danke! In meinem Beispiel ging es jetzt nicht um einen schweren Unfall.

wie willst du auf einer dashcam sehen wie schnell er war und zudem sind die Teile sehr umstritten und bei weitem nicht immer als Beweis zugelassen höchstens als Hinweis und dan könntest du noch Probleme bekommen wegen dem Datenschutz und (das Recht auf mein Bild).

paulfragtgf 
Fragesteller
 02.02.2020, 19:04
wie willst du auf einer dashcam sehen wie schnell er war
  1. Viele Dashcams haben ein GPS Modul und zeigen deswegen auch auf den gespeicherten Aufnahmen die gemessene Geschwindigkeit an. Ob das am Ende vor Gericht zählen würde oder nicht ist erst einmal unerheblich. Mir geht es jetzt darum, dass die Polizei das Material sichtet und feststellt, dass auch der Dashcam Fahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, evtl. eine Teilschuld abbekommen könnte und dann auch in diese Richtung genauer ermittelt wird.
  2. Man kann die Geschwindigkeit anhand des Videos berechnen. Das passiert vor allem bei Zivilstreifen mit Providatechnik öfter, wenn z.B. die Messung nicht lang genug ging. Anhand des gefahrenen Weges und der Zeit, in der dieser Weg zurückgelegt wurde, kann man die Geschwindigkeit berechnen. Nichts anderes sagt ja km/h. Weg durch Zeit.
und zudem sind die Teile sehr umstritten und bei weitem nicht immer als Beweis zugelassen höchstens als Hinweis und dan könntest du noch Probleme bekommen wegen dem Datenschutz und (das Recht auf mein Bild).

Da bist du schlecht informiert oder wahrscheinlich einfach auf einem alten Stand. Die Lage hat sich vor wenigen Jahren stark geändert. Dashcams sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie eine Loop-Aufnahme haben und nicht wie eine GoPro dauerhaft aufnehmen. Diese Loop-Aufnahme hat quasi jede Dashcam. Durch ein Urteil vom BGH ist auch klar geworden: Dashcams werden nicht grundsätzlich als Beweismittel abgelehnt. Der Richter entscheidet das immer für den Fall selbst. Und die Zeit hat gezeigt, dass das auch keine Seltenheit ist.

Es gab auch einen Fall, wo jemand verbotene Aufnahmen (vermutlich keine Loop-Aufnahme) hatte und diese eben gegen Datenschutzrechte verstoßen haben. Die Aufzeichnungen wurden dennoch zugelassen. Er hat dann wahrscheinlich aber auch eine Strafe wegen den unerlaubten Aufnahmen bekommen. Aber: Sie wurden trotzdem zugelassen.

... da kennst Du aber die Gutachter schlecht.

Die brauchen keine Kamera, die sehen meist schon auf den ersten Blick, bei welchem Tempo es geknallt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
paulfragtgf 
Fragesteller
 03.02.2020, 18:34

Ich redete hier von einer Geschiwndigkeitsdifferenz von 15km/h. Ich glaube nicht, dass der Gutachter das mal eben so auf einen Blick sieht. Es hängt ja auch von Faktoren ab, wie stark und schnell man gebremst hat usw... Da kann der Gutachter nicht viel machen. Aber darum ging es mir auch nicht richtig.

Beweismittel können jederzeit sichergestellt werden. Die brauchen dein Einverständniss gar nicht.

peti12314  02.02.2020, 18:06

Bei einer Sicherstellung ist ein Einverständnis vorausgesetzt.

Bei einer Beschlagnahmung nicht :)