Muss man beim Privatverkauf eine Quittung austellen/Kaufvertrag machen?

4 Antworten

Du kannst das natürlich verweigern, aber warum? Wenn Du ein reines Gewissen hast, kannst Du ihm getrost eine Quittung ausstellen, wenn Du willst, auch mit dem Zusatz "Rücknahme ausgeschlossen" o.ä.

Vielleicht ist der Käufer Gewerbetreibender und braucht einen Beleg für seine Buchhaltung.


Nein.

Eine Quittung kann er selbst vorbereiten und mitbringen. Du quittierst die Euronen erhalten zu haben "für PC gebraucht, wie gesehen!"

Die Quittung braucht er wohl für seine Mama, um zu beweisen das er den PC gekauft und nicht wie sonst geklaut hat und das Geld versoffen.

Schreibe das doch in den Vertrag hinein. So bist du auch auf der sicheren Seite- gekauft wie gesehen, ohne Gewähr und Rücknahme. 

natürlich , nur so kann der neue eigentümer das als legal erworben bezeichnen .