Privatverkauf Laptop?

7 Antworten

Biete ihm die Laptophalterung als Draufgabe kostenlos an.

Das kommt davon, wenn man Dinge verschweigt. Hättest Du ihm bei der Übergabe gesagt, dass er schnell heiß wird und er ihn auf einen Halter stellen soll, hättest Du Dir nichts vorwerfen müssen. Noch besser wäre es gewesen, es in der Beschreibung zu erwähnen. Das ist unfaires Verhalten und wird Dir noch Ärger einbringen. Ich würde ihn zurücknehmen und mit ehrlicher Beschreibung einstellen.

Auch wenn persönlich abgeholt wurde, kann man ja wohl nicht verlangen, dass er das Teil erstmal 2 Stunden laufen lässt, ehe er ihn mitnimmt.

Er hat hn gesehen, getestet, gekauft. Das Recht ist auf deiner Seite. Gib ihm den Tipp mit dem Lüfter. Mehr mu0t du nicht tun. Vielleicht überlastet er ihn auch, wenn er so heiß wird.

Ja, ich habe ihm gesagt, ich hatte nie Probleme und dass ich das auf so ner Ikea Laptophalterung hatte. Aber er will das trotzdem zurückgeben.

@Carol2605

Mußt du wissen, ob du dich darauf einlassen willst. Müssen mußt du nicht.

@Carol2605

Das musst du aber nicht akzeptieren. Er hat das Ding gekauft wie besehen und getestet. Wenn er einen perfekten Laptop will, muss er sich einen neuen kaufen.

Auch private Verkäufer sind nicht ausserhalb der Gewährleistungpflicht:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Dein Angebot und Deine Aussage "Gebrauchtgegenstand" finde ich mehr als wackelig. Das entbindet Dich nicht davon, alle Schäden zu beschreiben und in Deinem Angebot anzugeben.

Dieses:

Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich
persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung
hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.

hast Du bestimmt nicht in Dein Angebot geschrieben, wäre jedoch notwendig gewesen.

Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop
sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die
Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist?

Nein, kannst Du nicht. Die Zeit, ab der das Gerät heiss wird, wurde mit Sicherheit nicht erreicht.

Du hast als Verkäufer das Recht den Artikel 2 x nachzubessern. Das kannst Du dem Käufer anbieten, dabei kannst Du noch Bezug auf die Seriennumer des Geräts nehmen.

Warum hat er ihn denn nicht vor Kauf getestet?
Ich hatte mal was ähnliches. Computer zum Verkauf angeboten, Intressenten kamen vorbei, ich bot an, dass sie ihn testen sollen ( bei mir zu Hause), dies lehnten sie ab! Gut 3h später klingelte es an meiner Tür und die Leute kamen wieder mit der Begründung, Computer sei defekt ( Das Gerät ging bei mir und hatte keine Mängel). Wollte ihn nicht zurücknehmen! Die drohten dann mit Polizei, also hab ich das Geld zurück. Schloß das Gerät bei mir wieder an und oh Wunder es funktionierte ohne Probleme!  Das Gerät hatte ich für 30€ angeboten.
Naja seitdem bin ich schlauer, schreibe klar in meinen Anzeigen, bei Abholung gerät testen, Rücknahme ausgeschlossen!