Kein Kaufvertrag bei Privatkauf?

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Wenn du keinen Kaufvertrag oder ähnliches hast, könnte er im schlimmsten Fall danach behaupten, du hättest ihm das Handy gestohlen!

Wenn du den Kauf beweissicher dokumentierst hast du als kaeufer keinerlei Nachteile sondern eher Vorteile (z.B. bezueglich der dann vermutlich nicht nachweisbar ausgeschlossenen 24 monatigen Gewaehrleisrtungspflicht des Verkaeufers). Also Zahlungsbelege und ggf. Schriftverkehr - auch E-Mail Verkehr - aufheben. Das sollte eigentlich schon ausreichen. Wenn du nen moeglichst neutralen Zeugen hast, koennt ihr auch gemeinsam ein Gedaechtnisprotokoll anfertigen und zu den anderen Unterlagen legen (duerfte zwar schon ein wenig uebertrieben sein, wuerde aber nicht schaden).

Du hast keine Garantie mehr, der andere kann es als gestohlen melden.

Prinzipiell kann man so etwas auch ohne schriftlichen Vertrag abwickeln. Das kann aber unter Umständen zu Problemen führen, nachzuweisen, dass man am erworbenen Gegenstand Eigentumsrechte hat, eventuell verbliebene Garantieansprüche geltend zu machen ...

Mich persönlich würde es irritieren, wenn sich jemand weigert mir den Erwerb schriftlich zu bestätigen, und ich würde mich nach einer anderen Quelle umsehen.

Grundsätzlich gelten auch mündliche Verträge. Schriftliche Verträge haben den Charme, dass man die Einigung und das Datum später nachweisen kann.

Stellt sich später heraus, dass das Handy einen Sachmangel hat, der womöglich auch noch arglistig verschwiegen wurde, kann man Sachmängelhaftung einfordern. Das kann man grundsätzlich auch bei mündlichen Verträgen. Behauptet aber der Verkäufer später, er hätte das Handy gar nicht verkauft, oder der hätte den Käufer auf den Sachmangel hingewiesen, wird es schwierig, ohne schriftlichen Vertrag das Gegenteil nachzuweisen.

DerCAM  30.07.2012, 02:13

Der Kauf wird sich leicht beweisen lassen (z.B. anhand von Zahlungsbelegen, E-Mail Verkehr, Zeugen u.s.w.).

Behauptet der Verkaeufer, er habe auf einen bestimmten Sachmangel hingewiesen, muss dies der Verkaeufer beweisen. Dies wird ohne schriftlichen Vertrag aber in aller Regel ziemlich schwierig sein. Der Kaeufer muss natuerlich nicht beweisen, dass der nicht auf den Sachmangel hingewiesen wurde. In diesem Fall waere es fuer den Kaeufer also von Vorteil, wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, in dem der Sachmangel erwaehnt wird.

kosy3  30.07.2012, 15:45
@DerCAM

Wenn der Kauf REIN MÜNDLICH stattfand und NICHT SCHRIFTLICH, gibt es natürlich keine Emails oder Kaufbelege, die das bestätigen könnten.

DerCAM  30.07.2012, 16:47
@kosy3

Na ja, wenn's rein muendlich unter "Kumpels" abgewickelt und zudem auch bar bezahlt wurde, wird's ohne Zeugen natuerlich schwierig.

Meist gibt's aber auch in solchen Faellen noch irgendwas. Und wenn's ne E-Mail oder SMS ist, in der steht: "Alles klar. Wir treffen uns morgen um 8 unter der Bruecke. Bring die 100 Euro mit."

Damit wird's dann gleich sehr viel einfacher.

kosy3  31.07.2012, 07:04
@DerCAM

Na ja, wenn mir jemand so kommt, dann würde ich behaupten, dass es sich um etwas anderes handelte. Er hätte mir 100€ noch geschuldet, etc. Es gibt zig Möglichkeiten.

Wie gesagt: Es ist eine Sache der Beweisführung.