Ist ein mündlicher Kaufvertrag bindend wenn noch nichts übergeben wurde?

9 Antworten

mündlicher Vertrag ist selbstverständlich bindend und gültig, denn sonst bräuchtest du beim Bäcker jedesmal einen Vertrag wenn du Brötchen kaufst. Ein Polizist ist kein Anwalt also darf er dir auch nichts raten. Es kommt drauf an, auf welcher Plattform du inseriert hast. Der Käufer soll dir erst einmal durch Rechnungen belegen, dass er bereits Kosten hatte. Allgemein kann ich dir nur sagen, dass ein Vertrag auch mündlich gültig ist

  1. Ein Kaufvertrag bedarf (ein paar Sonderfälle wie Immobilien ausgenommen) nicht der Schriftform und ist dann gültig.
  2. Wenn er glaubhaft machen kann, dass er im Vertrauen auf das Rechtsgeschäft Kosten hatte, kann er die als Vertrauensschaden geltend machen. Er kann also nicht irgendeine Zahl aus dem Hut ziehen.
  3. Allerdings hat ein Anrufer in der Praxis das Problem, den Inhalt eines Telefonats zu beweisen. Das macht es dem Verkäufer leicht, zu lügen und den Kaufvertrag abzustreiten, zumal ein Mitschnitt oder Mithören ohne Wissen des Gesprächspartners nicht als Beweis gelten würde.
  4. Daraus folgt, dass Du zwar einen gültigen Vertrag geschlossen hast, aber relativ gute Karten hättest, wenn Du Deine Erziehung (falls vorhanden) über Bord wirfst und die Vereinbarung bestreitest.
  5. Die Polizei hat die öffentliche Ordnung zu wahren und hat mit zivilrechtlichen Angelegenheiten (wie dem Streit zwischen einem Käufer und einem Verkäufer) nichts zu tun, solange damit keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verbunden sind. Es war sinnfrei, dorthin zu gehen - und der Polizist hätte Dir genau das sagen müssen. Er ist nicht juristisch ausgebildet und hat das auch gleich unter Beweis gestellt, indem er eine blödsinnige Antwort gegeben hat (siehe Punkt 1).

Lasse dich nicht kirre machen von diesem Käufer. Alles nur Luft und nichts dahinter. Weder Schadenersatz musst du zahlen (für was für einen Schaden auch), noch musst du Anwälte von ihm befürchten. Es wird auch kein Schreiben vom Gericht für eine Verhandlung kommen. Das ist eine alte Masche von "unseriösen" Exporthändlern. Es gibt aber auch "seriöse" Exporthändler. Die erkennst du daran, dass sie nicht drohen.

Da war jetzt zwar alles schon irgendwie dabei, aber trotzdem nochmal zusammenfassend:

  1. Ein mündlicher Kaufvertrag (auch am Telefon) ist rechtskräftig, jedoch schwer nachzuweisen.Das Telefonat hätte er nur mit deinem Einverständnis aufzeichnen dürfen-> kein Beweis!Diese Frage hier jedoch schon, die aber aller Wahrscheinlichkeit nach vor Gericht nicht bekannt werden würde, da von allen Beteiligten nur Du davon weist und in diesem Fall vor natürlich Lügen dürftest.
  2. Du kannst vom Verkauf nicht zurücktreten, wenn er es nicht erlaubt, da der gesetzliche Käuferschutz und somit auch das Widerrufsrecht eben nur den Käufer betrifft.
  3. Wahrscheinlich ist es ein unseriöser Verkäufer, trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass er Klage einreicht.Er hat die Option, das Auto zum vereinbarten Preis von Dir einzufordern. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht möglich ist (z.B. weil es kaputt ist oder Du es anderweitig verkauft hast), kann er Schadensersatz fordern:- falls er es schon verkauft hat, in Höhe der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis- ansonsten in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert.
  4. Es könnte natürlich sein, dass er es schon verkauft hat. Ansonsten (wenn er ein etwas zwielichtiger Verkäufer ist, wird er das Auto wahrscheinlich irgendeinem befreundeten Händler zu einem etwas höheren Preis verkaufen, um Schadensersatz zu bekommen, wenn er allerdings mit dem Verkaufspreis übertreibt, wird das auffallen.

Ich würde mir an Deiner Stelle überlegen, ob ich das Auto nicht doch einfach verkaufen will, wäre der einfachste Weg.

Ansonsten wäre es ratsam,
Dich von einem Anwalt beraten zu lassen,
wenn der gut ist, wird er noch einige Tricks auf Lager haben.

Evtl sollte man sich sowas vorher überlegen, bevor man irgendwelche Zusagen macht. Hab selbst schon so einen Mist erlebt - man sitzt im Auto, ist unterwegs zum Verkäufer, und dann kommt irgendwann nach hundert Kilometern Fahrt ne SMS, dass das Auto trotz Zusage an einen anderen verkauft wurde. Sowas ist das allerletzte.

Ihr habt einen mündlichen Vertrag. In deiner Email schreibst du, dass du vom Vertrag zurücktreten willst und bestätigst somit selbst, ihm das Auto bereits verkauft zu haben. Ohne deine Email hätte es keinen Nachweis gegeben, aber das ist jetzt schon ganz gut so.

Der Käufer könnte sogar diese Frage als Beweis angeben.

@Geniol

@Geniol, dir ist aber schon auch bekannt, dass es noch ein Leben ausserhalb von GF gibt ?

@jbinfo

ja Gott sei Dank