Fahrgestellnummer weitergeben?

7 Antworten

Hallo!

Ich gebe zu, dass ich mir auf meiner damaligen Suche nach einem Mercedes W202 auch oft die Nummern durchgeben ließ, aber das hatte nur den Zweck rauszufinden, ob das Auto in Bremen-Sebaldsbrück ("WDB2020181F......" für C180) oder Sindelfingen ("WDB2020181A......" für C180) gebaut worden ist, meistens fragte ich gezielt nach "1A" oder "1F".

Die Nummer an sich ist im Grunde wertlos, da kann man nur was mit anfangen, wenn man die dazugehörigen Dokumente hat. Von daher sehe ich es nicht als Problem an und würde ihm die Nummer mitteilen -----> oder aber auf der Probefahrt mit ihm zum Händler gehen und das dort persönlich klären.

Viel Erfolg beim Verkauf!

Nein, "was falsches" kann er damit nicht anfangen.

Im äußersten Falle kann er damit (nur mit "Kontakten" bzw. über Umwege) die Ausstattung und teilweise Wartungshistorie des Fahrzeugs einsehen.

Wenn du also die Ausstattung + Wartungen wahrheitsgemäß angegeben hast, kann Dir kein Nachteil entstehen. Ich würde sie ohne Bedenken weitergeben, das ist eine völlig normale Bitte. Teilweise steht sie sogar schon in den Anzeigen auf den Internetportalen.

In Amerika zum Beispiel läuft das etwas anders, da gibt es tatsächlich über jede VIN ein zentrales Archiv, das für jeden einsehbar ist (nennt sich Carfax).

Ich verstehe die Frage, bzw. die Erklärung des Interessenten nicht so recht.

Du schreibst: .......weil er beim Hersteller nachfragen möchte , was an dem Fahrzeug alles gemacht worden ist.

Was soll der Hersteller gemacht haben, was du nicht auch in deinem Angebotstext wahrscheinlich schon geschrieben hast?

Oder meinst du eventuell Inspektionen & Reparaturen? Diese werden üblicherweise in einem sog. Scheckheft dokumentiert.

Ich denke mal, dass du so etwas auch hast - oder?

Eigentlich kann man nur mit der Fahrgestellnummer wenig anfangen.

Es sei denn man will Papiere fälschen und ein geklautes, aber baugleiches Fahrzeug ins Ausland transportieren.

Über den Hersteller bekommt man sicher auch andere Daten heraus. Tag der Erstzulassung usw.

Werden die gefälschten Papiere verlangt und die entsprechenden Daten an der Grenze abgefragt, taucht das Fahrzeug im Fahndungscomputer nicht als gestohlen auf.

Fakt ist: Muss alles nicht so sein - ist in den meisten Fällen auch nicht so. Für den Geschädigten reicht es allerdings, wenn es nur 1 x passiert.

Mein Tipp: Insbesondere bei hochpreisigen Fahrzeugen würde ich kurz die Service-Hotline des Fahrzeugherstellers anrufen und mich einfach erkundigen welche Daten bei einer solchen Abfrage genannt werden und ob in irgendeiner Art Missbrauch damit betrieben werden kann.

Ich denke auch dein Versicherer kann dir diesbezüglich Auskunft geben.

Und natürlich solltest du dir auch den Käufer genau ansehen. Für ein paar Euro kannst du z.B. auch als Privatperson eine Abfrage über das Einwohnermeldeamt erhalten.

Aber ich würde mich erst einmal informieren, ob du bedenkenlos die Fahrgestellnummer aus Sicht des Herstellers, bw. Versicherers weitergeben kannst.

Und natürlich würde ich mir die Begründung des Verkäufers auch noch einmal ausdrücklich per E-Mail erklären lassen.

Nichts ist 100 %ig. Doch Abzocker haben keine Lust auf umfangreiche Informationen zu ihrer Person. Dazu gehören Festnetznummern, Adressdaten, usw.

Zur Info, bei jeden zweiten Fahrzeug kann man die VIN Nr aus der Windschutzscheibe rauslesen, besonders bei Ford und Peugeot. Von daher ist das ungefährlich. Ich frage beim Fahrzeugkauf auch gerne nach der VIN Nr, da man aus dieser die komplette Ausstattung auslesen kann mit einem VIN Decoder.

Das ist völlig problemlos.

Hintergrund: Alle Arbeiten an dem Fahrzeug in einer Daimler- Fachwerkstatt verden als "vita" hinterlegt und sind von jedem Daimler-Fachhändler abrufbar. So eine Art Lebenslauf. Arbeiten in sogenannten "Freien Werkstätten" sind allerdings nicht hinterlegt.