Muss man bei Wohnungsabnahme als Mieter zwingend anwesend sein?

4 Antworten

Nein, man muss nicht zwingend anwesend sein. Der Vermieter kann die Abnahme auch ohne den Mieter durchführen. Das ist ohne weiteres möglich.

Das Wichtigste:

Du musst dem Vermieter alle Schlüssel, auch von Dir evtl. selbst nachgemachte, zukommen lassen. Und Du notierst Dir alle Zählerstände, die Dich betreffen. Am besten fotografierst Du sie mit Zeitstempel.

Wenn der Vermieter die Schlüssel hat, kann er in die Wohnung und alles protokollieren, was ihm auffällt. Da Du selbst schon vorab eine solche Besichtigung gemacht hast, kannst Du hinterher anhand des Protokolls des Vermieters abgleichen, ob etwas notiert wurde, was Du nicht so gesehen hast oder was Dir bis dahin bekannt war. Gibt es solche klärungsbedürftigen Abweichungen, unterschreibst Du das Protokoll nicht.

Achtung: Das Protokoll sollte nur eine Zustandsbeschreibung enthalten, nicht aber Schuldzuweisungen oder Anweisungen, wer was bis wann zu beheben hat.

Sollte der Vermieter der Meinung sein, dass Du noch irgendwelche Schäden zu beseitigen hast, müßte er Dir dazu eine Frist geben, bis zu der Du selbst nochmal tätig wirst.

Sollte er Dir Renovierungspflichten auferlegen wollen, prüfst Du anhand des Mietvertrags, ob Du überhaupt in irgendwelche Pflichten genommen werden kannst. Am besten klärt man das schon vorher.

Aber: Besser ist es natürlich schon, wenn man sich zumindest vertreten lassen kann, falls man selbst bei der Abnahme nicht anwesend sein kann.

Aus meiner Erfahrung: Wir hatten den Fall, dass wir vor einer umfangreichen Abnahme mit dem Rechtsanwalt geklärt haben, was zu tun ist, wenn die Mieter sich während der Abnahme nicht benehmen können. Der RA gab die Anweisung: In diesem Fall sollte man den/die Mieter aus der Wohnung weisen und die Abnahme ohne den/die Mieter durchführen. Rückfrage, ob das so ohne weiteres geht. Antwort: Ganz klar, es geht nur um eine Zustandsbeschreibung und dazu braucht man keine Mieter, die zu diesem Zeitpunkt (nach Ablauf des Mietverhältnisses) in der Wohnung sowieso nichts mehr verloren haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, mußt du nicht. Du kannst auch einen Vertreter mit Vollmacht senden.

Gar nicht präsent zu sein, könnte zu deinem Nachteil ausgehen.

Paaloomaa 
Fragesteller
 19.10.2018, 06:09

Inwiefern?

JayCeD  19.10.2018, 06:12
@Paaloomaa

Z.B. so: Auf einmal stehen Sachen im Protokoll die nicht so waren und man bekommt eine fette Rechnung für Renovierungsarbeiten und Reperaturen.

Mpischi  19.10.2018, 06:15
@Paaloomaa

Das Zählerstände erhöht aufgeschrieben werden. Schäden aufgenommen werden die nicht existieren oder halt ein Vorschaden sind. Nur um paar Sachen aufzuzählen.

Paaloomaa 
Fragesteller
 19.10.2018, 06:38

Oh man

Gerhart  19.10.2018, 08:24
@Paaloomaa

Du bzw. Vertreter hast die Schlüssel und musst den Vermieter bzw. dessen Vertreter einlassen. Mit deiner Herausgabe geht die Mietsache wieder an den Vermieter zurück.

Du solltest oder jemand mit Vollmacht anwesend sein.

Sonst werden Schäden aufgeschrieben, die evtl. nicht da sind und dann zahlt man.

Oder ein Vertreter - ja.

Bei mir war es mal die Schwiegermutter, weil ich keine Zeit hatte. War nicht einmal in Deutschland.