2. Wohnungsabnahme kostenpflichtig?

4 Antworten

Alle Verwaltungskosten (dazu gehören auch Wohnungsabnahmen) sind mit den Mietzahlungen abgegolten.

Der Vermieter hat nicht das Recht, die zweite Abnahme in Rechnung zu stellen.

Wenn Du allerdings die Wohnung hierdurch zu spät abgegeben hast, kann der Vermieter hier einen Nutzungsausfall in Rechnung stellen.

Die Abnahme einer Wohnung gehört zu den typischen Tätigkeiten eine Hausverwaltung, die dem Mieter nicht in Rechnung zustellen ist. Auch eine dritte Nachkontrolle kann nicht mit einer Rechnung belegt werden.

Fordere den Vermieter auf die 75,00€ aus der Kautionsabrechnung zu streichen mit dem Verweis auf die Obliegenheiten der Hausverwaltung.

Setze eine Frist zur Bestätigung der Streichung. Sollte der Vermieter trotz deines Widerspruches dir die Kaution um 75€ geschmälert zurückgeben, dann kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Schließlich gibt es vermutlich im Mietvertrag keine Klausel, die das Vorgehen des Vermieters deckt.

da ich sie zuvor in einem renovierten Zustand übernommen

das allein für sich gesehen heißt noch lange nicht, dass du zur Renovierung verpflichtet wärest. Entscheident ist, ob die speziellen Klauseln des Mietvertrages überhaupt rechtskonform und damit wirksam sind. Deshalb meine Bitte: Stelle hier den exakten Wortlaut ein! Erst dann kann beurteilt werden, wie bei dir die Rechtslage ist.

Du hast immer ein Gespräch beim Anwalt frei und es stehen alle gesetzte im Internet. Ruf einen Anwalt an, den findest du im Internet. Kostet dich ja nichts

Du hast immer ein Gespräch beim Anwalt frei

Wo gibtsn sowas?