Was ist die korrekte Prozedur bei Kleinreparaturen?

8 Antworten

Der Auftraggeber wärest du als Vermieter. Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Auftrag auszulösen, er hat den Sitz mit der Toilette gemietet. Der Auftraggeber bezahlt die Rechnung und stellt unter Beifügung einer Kopie dem Mieter den Rechnungsbetrag in Rechnung.

Nun ist es so, dass den  Wechsel des Sitzes jeder Laie selbst durchführen kann. Dazu braucht es keines Handwerkers.

Natürlich kannst du auch den Hausmeister beauftragen. Du dürftest dann lediglich den Sitz berechnen, nicht den Arbeitslohn.

Alternativ bestünde die Möglichkeit, dass dein Mieter sich den passenden Sitz besorgt (in deiner vorzugebenden Preislage) und du ihm unter Vorlage der Quittung den Kaufpreis erstattest.

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 10:54
Du dürftest dann lediglich den Sitz berechnen, nicht den Arbeitslohn.

Warum nicht, wenn der Mieter z.B. nicht in der Lage ist, dies selbst zu machen oder er es nicht selbst machen will?

Ich bin ja auch nicht verpflichtet, es selbst zu machen, sondern darf dafür jemanden beauftragen. Und die Kosten hierfür stelle ich natürlich dem Mieter in Rechnung.

dass dein Mieter sich den passenden Sitz besorgt (in deiner vorzugebenden Preislage) und du ihm unter Vorlage der Quittung den Kaufpreis erstattest.

Warum muss ich ihm den Kaufpreis erstatten? Du hast doch anfangs geschrieben:

"Der Auftraggeber bezahlt die Rechnung und stellt unter Beifügung einer Kopie dem Mieter den Rechnungsbetrag in Rechnung."

Kleinreparaturen sind durch den Mieter zu tragen und immerhin hat er ja den WC-Sitz benutzt und nicht ich. Und durch seine Nutzung ist er auch kaputt gegangen und nicht durch meine.

albatros  10.10.2018, 00:24
@Franz577

Reparaturen durch den Hausmeister können nicht umgelegt werden.

Franz577 
Fragesteller
 10.10.2018, 07:39
@albatros

Ok, dann lasse ich den Hausmeister da raus und beauftrage eine Sanitärfirma.

albatros  10.10.2018, 12:33
@Franz577

Die Rechnung ist dann vermutlich über dem vereinbarten Limit je Einzelreparatur. Damit trägst du dann allein die Kosten und der Mieter nicht einen Cent.

Franz577 
Fragesteller
 10.10.2018, 12:39
@albatros

Du vermutest also, dass der Austausch eines WC-Sitzes über 100€ kostet?

Das wäre ja schon extrem teuer, wenn man bedenkt, daß solche Sitze in einfacher Ausführung nur um die 20€ kosten. Und dann 80€ für den Einbau? Naja...

Wie würdest du es als Vermieter dann machen, um nichts bezahlen zu müssen?

albatros  10.10.2018, 12:42
@Franz577

Ich würde selbst den Sitz wechseln / ersetzen und den Betrag vom Mieter ersetzt verlangen.

Franz577 
Fragesteller
 10.10.2018, 12:56
@albatros

Ok, diese Möglichkeit bleibt mir ja immer noch, wenn ich bei einer Sanitärfirma mit 100€ nicht hinkommen sollte (Kostenvoranschlag), was ich mir aber kaum vorstellen kann.

Komplizierter geht es wirklich nicht. Der Mieter kauft sich ein gewünschtes Modell und baut es ein und Hausmeister kann evt. helfend zur Seite stehen. Kosten um die 20 Euro und eine Tasse Kaffee. Man kann natürlich einen Auftrag schreiben, einen Vertrag zum Einbau entwerfen, den Einkauf in Auftrag geben, die Rechnungen dann ordentlich verbuchen lassen und der Steuerberater prüft dann noch, ob alles richtig abgelaufen ist. Vielleicht wäre ein Gutachter noch sinnvoll zwecks Prüfung, ob alles richtig eingebaut wurde. Leute laßt die Katze in der Wohnung und macht das Leben sinnvoll und macht nicht alles zu finanziellen Berechnungsposten. Ich hatte mal einen Vermieter der mit mir solche Probleme auf einfache Art geklärt hat, den habe ich gut in Erinnerung. Dort stehen auch keine Wohnungen leer

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 08:09

Ok, ich hätte vielleicht noch dazuschreiben sollen, daß es sich hier um ein betreutes Wohnen handelt und der Mieter nicht in der Lage ist, diese Reparatur selbst auszuführen.

anitari  09.10.2018, 08:46
@Franz577

Selbst ausführen müssen Mieter Kleinreparaturen generell nicht, nur die Kosten tragen.

Wer die Musik bestellt muss sie bezahlen!

Du hast wen beauftragt, also fällt es zunächst zu deinen Lasten.

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 08:00

Ich habe noch gar nichts gemacht. Geht das aus meiner Frage nicht hervor?

Atahualpa2018  09.10.2018, 08:10
@Franz577
Ich beauftrage den Hausmeister mit der Reparatur

Sorry - ich war im Glauben das wäre schon passiert.

Wie auch immer. Unter 300€ im Jahr muss der Mieter selbst zahlen. Das ist zumutbar.

Das kannst du in der nächsten Jahresabschlussrechnung aufführen.

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 08:12
@Atahualpa2018
Unter 300€ im Jahr muss der Mieter selbst zahlen. Das ist zumutbar.

Und wenn es mehr wäre, aber der Mieter diese Schäden verursacht hat, dann muss er es doch trotzdem bezahlen.

Atahualpa2018  09.10.2018, 08:14
@Atahualpa2018

Bei Sachbeschädigungen gilt ein anderer Rechtsspruch.

anitari  09.10.2018, 08:23
@Atahualpa2018
Unter 300€ im Jahr muss der Mieter selbst zahlen.

Das ist so nicht richtig.

  1. Kann der Jahreshöchstbetrag durchaus höher sein, denn der richtet sich nach der Jahresnettomiete.
  2. Ist der Betrag pro Einzelreparatur entscheidend ob der Mieter die Kosten tragen muß oder nicht.
Atahualpa2018  09.10.2018, 08:27
@Franz577

Mutwillige Sachbeschädigung? Dafür ist die Versicherung des Mieters zuständig (wenn die sich davon etwas annimmt).

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 08:31
@Atahualpa2018
Mutwillige Sachbeschädigung?

Wer redet von mutwillig? Eine Sachbeschädigung ist es auch dann, wenn sie aus Unachtsamkeit passiert. Aber bezahlen muss den Schaden doch immer der Verursacher oder dessen Versicherung und nicht der Geschädigte, darin sind wir uns doch einig.

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 08:32
@anitari
Ist der Betrag pro Einzelreparatur entscheidend ob der Mieter die Kosten tragen muß oder nicht.

In welchen Fällen müsste denn der Mieter die Kosten NICHT tragen, wenn er einen Schaden verursacht? Wer denn sonst, wenn nicht er oder seine Versicherung?

Atahualpa2018  09.10.2018, 08:34
@Franz577

Wie auch immer. Wenn ich 5 Stunden meine kleinen Kinderchen den Klodeckel runterklatschen lasse und es geht was kaputt, dann ist das mutwillig.

anitari  09.10.2018, 08:59
@Franz577

Du wirfst hier 2 Sachen durcheinander. Kleinreparaturen und Beschädigungen.

Kleinreparaturen betrifft Gegenstände innerhalb der Wohnung die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, wie z. B. der Klodeckel, und die trotz sachgemäßer Benutzung irgendwann mal kaputt gehen. Beschädigungen durch unsachgemäße Benutzung durch den Mieter sind ganz was anderes. Die Kosten deren Beseitigung muß der Mieter in voller Höhe tragen.

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 10:48
@anitari

Ok, wenn nun die Grenze für Kleinreparaturen bei z.B. 100€ läge und eine Reparatur 120€ kosten würde, müsste dann der Mieter 100€ bezahlen und der Vermieter die restlichen 20€ drauflegen?

anitari  09.10.2018, 11:38
@Franz577

Nein. Genau das ist es was viele falsch verstehen. Kosten für Kleinreparaturen sind keine "Selbstbeteiligung". Der Vermieter muß dann die kompletten 120 € zahlen.

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 14:33
@anitari

Und wo ist dann der Sinn dieser Regelung? Kostet die Reparatur 100€, dann muss sie der Mieter zahlen und kostet sie 101€, dann der Vermieter.

Obwohl es sich um ein- und dieselbe Reparatur handelt, aber der eine Handwerker dafür vielleicht mehr verlangt als der andere.

In anderen Worten:

Man muss als Vermieter immer darauf achten, dass die Kosten 100€ nicht überschreiten, weil man es sonst komplett selbst zahlen muss.

Das ist doch bescheuert!

anitari  09.10.2018, 14:40
@Franz577
Und wo ist dann der Sinn dieser Regelung?

Das in erster Linie der Vermieter dafür Zuständig ist die Mietsache instand zu halten bzw. zu versetzen.

Das ist die Hauptpflicht des Vermieters schlechthin. BGB § 535 Abs. 1

Man muss als Vermieter nur darauf achten, dass die Kosten 100€ nicht überschreiten, dann muss es der Mieter zahlen.

Wenn denn die tatsächlichen Kosten vereinbarten die 100 €, das können durchaus auch weniger sein, nicht überschreiten in Ordnung.

Vorsicht davor Reparatur-Rechnungen zu splitten!

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 14:56
@anitari

Ja natürlich, das mit den 100€ war nur ein Beispiel, aber das ist so ein Richtwert aus Muster-Mietverträgen.

Und was meinst du mit Rechnungen splitten?

du lässt den mieter sich darum selbst kümmern

er soll einen sitz kaufen und einbauen

Atlantica666  09.10.2018, 07:48

nee.. so läuft das aber nicht korrekt ab

Raubkunst  09.10.2018, 07:49
@Atlantica666

doch, so läuft es korrekt und ein mieter mit verstand findet das auch saugeil so

Atlantica666  09.10.2018, 07:49
@Raubkunst

falsch.. ganz falsch......

Raubkunst  09.10.2018, 07:50
@Atlantica666

du hast keine ahnung, das spart den mieter 50-100€ und du musst ihm sogar die möglichkeit dazu geben

Atlantica666  09.10.2018, 07:51
@Raubkunst

naja.. wenn du meinst..

Franz577 
Fragesteller
 09.10.2018, 08:03

Der Mieter kann das aber nicht selbst machen. Ist ein älterer Herr, körperlich nicht mehr ganz gesund (es ist ein betreutes Wohnen).

Abgesehen davon kann der Mieter hier nicht einfach selbst tätig werden, sondern MUSS das dem Vermieter melden. Es obliegt dann dem Vermieter, sich darum zu kümmern.

Atlantica666  09.10.2018, 08:08
@Franz577

genau so ist es, bloß nicht auf das einlassen, was Raubkunst da vorschlägt.. auch ein Vermieter hat seine Pflichten einzuhalten, nicht nur der Mieter

Ich bin auch Vermieter, mir wäre dieses "Überlegen" aber schon zuviel. Ich würde es erstmal so sehen, dass der WC-Sitz wohl schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat und eh unansehnlich ist. Ich würde diesen daher eh auf meine Kosten austauschen. Kurz in den Baumarkt, nettes Modell (nach MEINEN Wünschen) gekauft und in 15 Minuten vor Ort montiert.

Franz577 
Fragesteller
 11.10.2018, 07:37

Als Vermieter fühle ich mich durchaus verantwortlich dafür und bin es auch, dass in der Wohnung alles funktioniert und intakt ist.

Für solche Kleinigkeiten wie den Austausch des WC-Deckels fühle ich mich jedoch nicht verantwortlich und wenn dieser im Laufe der Jahre unansehnlich geworden ist, dann obliegt es dem Mieter, sich einen neuen zu kaufen und auszutauschen.

Das ist alles Kleinzeug unter 100€ und daher sowieso Mietersache.

Und der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, WC-Sitze auf deren Ansehnlichkeit zu überprüfen und auszutauschen.

Als Vermieter hat man ohnehin schon genug Verantwortung, Kosten, Pflichten und Auflagen. Da ist es dem Mieter schon zumutbar, sowas aus eigener Tasche zu bezahlen. Denn er ist es ja, der das WC benutzt und nicht ich.

AchIchBins  11.10.2018, 21:45
@Franz577

Im Prinzip haben Sie ja nicht unrecht. Aber mal ehrlich, macht Sie der Betrag arm? sicher nicht. In meinen Wohnungen (und der unserer Familie) sehen wir das nicht so eng und das ist den Mietverhältnissen immer zuträglich. Gerade wenn Sie auch erwähnen, dass der Mieter selbst körperlich nicht in der Lage dazu ist. Man kann fünfe auch mal gerade sein lassen.

Franz577 
Fragesteller
 12.10.2018, 08:35
@AchIchBins

Sicher kann man das, aber darum geht´s nicht, sondern ums Prinzip.

Auch ich habe mein Geld nicht zu verschenken bzw. mir schenkt auch niemand was. Und wenn im Mietvertrag nunmal die Kleinreparaturgrenze bei 100€ liegt, dann ist alles bis zu diesem Betrag eben Sache des Mieters. Ansonsten könnte man die Klausel ja gleich weglassen.

Wenn es jetzt nur um ein paar Euro ginge, dann würde ich ja nichts sagen.

Aber wenn es sich um einen Betrag zwischen 50 und 100€ beläuft, dann sehe ich nicht ein, warum ich das bezahlen soll, wenn es der Mietvertrag eindeutig anders vorsieht. Größere Posten sind ja sowieso Sache des Vermieters, also warum dann das auch noch?

Und ich kümmere mich ja darum, daß der Mieter das zeitnah ausgetauscht bekommt und selbst nichts machen muss, aber bezahlen muss er es halt schon.

Das hat ja mit seiner körperlichen Verfassung nichts zu tun.

AchIchBins  13.10.2018, 01:37
@Franz577

Hmm....also ich habe kürzlich einen neuen WC-Deckel für unser Büro gekauft. Keinen aus billigem Plastik, mit Softclose ... für 29,95 €.

Franz577 
Fragesteller
 15.10.2018, 11:24
@AchIchBins

Mag sein, aber es muss ja auch der passende für das entsprechende WC sein.

Meiner kostet auch nur knapp 30€ inkl. Versand, aber ohne Absenkautomatik.

Mit Softclose würde er über 50€ kosten und da nehme ich dann dem Mieter zuliebe natürlich die günstigere Variante.