Darf mit dem Vornamen Unterschrieben werden oder muss es der Nachname sein?

8 Antworten

Du kannst sehr sehr viele Unterschriften sowieso nicht lesen bzw. entziffern.

Eine Unterschrift muss definitiv nicht aus dem Nachnamen bestehen, viele nehmen auch einfach nur die ersten Buchstaben oder was ganz anderes.

Die Unterschrift wird auch oft als Signator bezeichnet und das sagt schon einiges mehr. Es ist wie ein Zeichen, was du abgibst. Wichtig ist halt nur, dass dieses Zeichen grundsätzlich von dir beibehalten wird.

Wenn du also für deinen Reisepass und deine Kreditkarte unterschreibst, dann kannst du an der Kasse auf dem Kassenbon oder z.B. am Flughafen bei der Einreise natürlich nicht einfach eine andere Unterschrift abgeben, da die Zuständigen dann zuerst einmal davon ausgehen, dass du eine andere Person bist oder hier irgendwas nicht stimmt und etwas evtl. gefälscht ist.

Du musst aber nicht den Nachnamen verwenden. Im Prinzip kannst du "zeichnen" was du möchtest.

Du darfst unterschreiben wie Du es möchtest. Eine Unterschrift signalisiert nur ein Einverständnis, bzw. eine Willenserklärung.

Solltest Du jedoch eine Unterschriftsvorlage (z.B.) bei einer Bank hinterlegt haben, solltest Du dort immer gleich unterschreiben, da es sonst zu Problemen kommt - auch wenn Deine Unterschrift dennoch eine rechtliche Gültigkeit hat.

Hier noch etwas zur Klarheit (ab: Sek. 22)

https://youtube.com/watch?v=hB_MDzJuSnY

Wenn Du 7 Jahre alt bist, kannst Du mit Deinem Vornamen unterschreiben. Ansonsten gilt, dass Du mit Deinem vollen Namen, wie im Personalausweis, zu unterschreiben hast.

Je nachdem, wo Du Deine Unterschrit hinsetzen sollst.

HawkeyeDZoro  01.11.2016, 01:53

Man darf so unterschreiben wie man möchte... Eine Unterschrift muss nicht lesbar sein, es muss nur immer die Gleiche sein

Allexandra0809  01.11.2016, 01:59
@HawkeyeDZoro

Hab ich irgendwas davon geschrieben, dass eine Unterschrift lesbar sein sollte? Je nachdem, was unterschrieben werden soll, muss die Unterschrift der im Personalauswies ähnlich sein.

NaDannEbenNicht  01.11.2016, 13:00
@Allexandra0809

Aha, für was konkret soll diese Vorschrift gelten?

Eine Unterschrift muss nicht lesbar sein... Das Wichtigste, wenn du einen Brief am Computer schreibst und den ausdrucken und unterschreiben möchtest muss das so aussehen:

Mit freundlichen Grüßen
(Leer)
(Leer)
(Leer)
Dein Name

Mindestens 3 Leerstellen und zwischen deinem getippten Gruß und deinem getippten Namen und dazwischen deine Unterschrift setzen... Es dürfen auch mehr als drei Leerstellen sein... Es ist völlig egal ob du so unterschreibst wie Ärzte das man nicht lesen kann oder mit Gertraud Müller unterschreibst und dein Name Thomas Bauer ist:.. Es ist deine Unterschrift und die kannst du so schreiben wenn du möchtest...

Xipolis  01.11.2016, 14:02

Die getippte Namenswiedergabe ist in der DIN 5008 unterhalb der Unterschrift nicht vorgeschrieben und macht bei Privatpersonen auch keinen Sinn, da der Name bereits in der Absenderkennung steht. Anders mag das nur sein, wenn Deine Sekretärin diesen Brief für Dich schreibt, damit der Empfänger dies erkennt.

Es musst auf jeden Fall bei offizielle Dokumenten die Unterschrift sein dass auf dein Ausweis steht.

Bei Wunschkarten ist es wurscht.