Unterschrift auf dem Personalausweis: Nur der Nachname oder Vor- und Nachname?

6 Antworten

Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.

https://www.bz-berlin.de/ratgeber/muss-ich-immer-mit-vollem-namen-unterschreiben

Hier PAuswG steht ja komischerweise nichts konkretes drin.

Man kann mit Nachnamen oder auch mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Es sollte allerdings ein Name zu erkennen sein. Also keine drei Kreuze oder einen gewellten Strich. Aber man soll sich angewöhnen immer die selbe Unterschrift zu haben, nicht einmal so oder einmal so. Wie auf dem Personalausweis wird dann immer die Unterschrift verglichen, ob die auch stimmt. Also immer so unterschreiben, wie auf dem Personalausweis.

Aber man soll sich angewöhnen immer die selbe Unterschrift zu haben, nicht einmal so oder einmal so.

Aus einer Ärztefamilie kann ich dir sagen, dass nicht ein Mitglied meiner Familie die gleiche Unterschrift bei der Arbeit nutzt die auf dem Personalausweis steht.

Die von meinem Vater ist eigentlich nicht ein kleines Schreibschrift b und von meiner Mutter sinds auch zwei Buchstaben v.b . Mein Opa hat auch nur ne kurze und das bei einem längeren Nachnamen aus zwei Wörtern. Die unterschreiben so viel und noch nie gab es Probleme.

Aber auf dem Personalausweis sollte man wirklich mit Vor- und Nachname unterschreiben.

Der Nachname ist wichtig, ansonsten so wie man Unterschreibt.

Sonst wäre es ja keine Unterschrift.