Muss man bei einer UG immer das dazu schreiben "haftungsbeschränkt"?

3 Antworten

Ja, gemäß § 5a Abs. 1 GmbHG „muss (...) die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" vorkommen. Andere Namen oder Abkürzungen sind nicht zulässig. Wenn der Zusatz fehlt und im Nen der UG trotzdem Verträge abgeschlossen werden, dann kommen zivilrechtliche Ansprüche gegen die UG und die für die handelnden Personen in Betracht.

Muss man bei einer UG immer das dazu schreiben "haftungsbeschränkt"?

Es ist keine "UG", sondern eine "UG (haftungsbeschränkt)". Also ja.

Ja, sonst haftet man persönlich.