Muss man bei einer UG immer das (haftungsbeschränkt) angeben?
Wenn man eine UG hat muss man dann auch auf die Visitenkarten nach dem Firmennamen (haftungsbeschränkt) schreiben, oder kann man das in diesem Fall weg lassen, da es einfach nicht gut aussieht und dies ja nur eine Visitenkarte ist und kein Geschäftspapier?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Unternehmensberater
Umgekehrt - Du musst im Falle eines Streites beweisen, dass alle Deine Geschäftspartner auf die Haftungsbeschränkung hingewiesen wurden. Außerdem ist es eine reine Gewohnheitssache mit dem Aussehen. Mein Auge ist so daran gewöhnt, mir fällt es negativ auf, wenn ich UG irgendwo lese und kein haftungsbeschränkt dabei steht.
eine Visitenkarte ist ein Geschäfts -Unterlage.
Die Kennzeichnung ist zwingend erforderlich.
LG Alex