Muss man Anweisungen der Polizei auch ihne grund Folge leisten?

12 Antworten

Ich glaube nicht, dass es in der StVO geregelt ist, dass man bei einem Abstand von 50 m zur nächsten Ampel diese auch benutzen MUSS. Und auch als Polizistin kann sie nur Anweisungen geben, die einen sinn erfüllen. Das stellt nämlich einen eingriff in die persönliche Freiheit der Person dar. Und dieser darf nur mit gutem Grund erfolgen. Alles andere wäre Willkür. Selbst die Kontrolle des Ausweises war nicht rechtmäßig. Denn es fehlte die eingriffsgrundlage.

maxi52a 
Fragesteller
 30.04.2012, 09:34

wobei sich mir auch die frage stellt, ob man eine Ampel eischalten muss, die nur als "Service" da sit und icht in Dauerbetrieb ist, oder ob man darauf verizchten kann

Mimimat  30.04.2012, 09:38
@maxi52a

Die Ampel wird ja nicht eingeschalten. Der Fußgänger hat ja "rot" und der Fahrzeugverkehr "grün". Die ampel ist also in Betrieb. nur schaltet sie nicht im Intervall sondern wird von den Fußgängern bedient. Das ist ein Unterschied zu "Abgeschalten".

kevin1905  30.04.2012, 11:49

Die StVO ist etwas schwammig was das angeht, sie sagt nur aus "in der Nähe von Ampeln"

Still  01.05.2012, 10:56

Es gibt Urteile, die den Abstand festgelegt haben, wann Fußgänger zur nächsten Ampel gehen müssen. Ich meine mich an 80 Meter ernnern zu können. Ich habe auch mal gelesen, dass Autofahrer bis zum 300 Meter weit gehen müssen um sich über ein Haltverbot zu informieren.

freede  14.05.2012, 08:50
@Still

Still hat es auf den Punkt gebracht!!!

Dort wo das Gesetz "schwammig" formuliert ist, wird es durch die Rec htssprechung konkretisiert. Genauso wie bei der Ampel. Die 80 m hab ich auch so im Kopf.

Aber wir Bullen sind ja alles Idioten die ungebildeter als Elektriker sind... (maxi 52a wird es verstehen)

Erstmal hat der Fahrradfahrer die Anweisungen der Polizeim zu befolgen. Außerdem sind Fußgängerampeln dazu da dass auch radfahrer sie benutzen. Das Fahrrad muss dabei geschoben werden. Was die Polizeibeamtin gemacht hat war völlig korrekt.

Sei froh, dass du nicht gleich eine Verwarnung bezahlen musstest.

Ich frage mich was du gemacht hättest, wenn dich ein Autofahrer angefahren hätte. Dann hättest du sicher nicht gefragt ob das von der "T.ussi" korrekt war. Su wärest sicher der Erste gewesen der nach Schmerzensgeld geschrien hättest.

Halte dich an die Verkehrsregeln, dann passiert auch nichts.

CaptainSpoke  30.04.2012, 11:43

Nö, leider völliger Blödsinn. Fußgängerampeln gelten für den Fußgängerverkehr. Es gibt kombinierte Fußgänger-/Radfahrerampeln, die jetzt abgeschaft werden. Die habe noch Geltung, da sie für beide gelten. Als Radfahrer ist es nicht vorgeschrieben, Fußgängerampeln benutzen zu müssen - warum auch? Wäre diese Ampelanlage auch für Radfahrer wirsam, so müsste hier ein Radweg verlaufen.

Zudem ist es fraglich, warum eine Ampel, die weiter entfernt steht, benutzt werden soll? Wenn die Querung der Straße nicht durch bauliche Hinternisse unmöglich ist und keine Gefahr durch Autoverkehr besteht? Lediglich direkt neben der Ampel bei rot rüber zu gehen ist allerdings eine Owi - komisch nicht wahr?

kevin1905  30.04.2012, 11:50

Ein Mensch der auf seinem Fahrrad sitzt und damit fährt ist KEIN Fußgänger. Er hat auch nicht auf dem Bürgersteig zu fahren sondern auf der Straße sofern kein Fahrradweg vorhanden.

Den Anweisungen der Polzei,denn sie vertritt das Gesetz, hat man immer Folge zu leisten. Im Nichtbeachtungsfall kann es sehr leicht zu einer Geldstrafe führen . Wünsch dir einen schönen Wochenbeginn

Die "Tusssi" hat korrekt gehandelt.

Sie hätte auch eine Übertretung abwarten können und ihn dann zur Kasse gebeten!

Ja, das war korrekt. Wenn Ampeln in der Nähe sind, dann muss man die auch benutzen.