kann ich den motorradfahrer anzeigen?

11 Antworten

Nein, aber wegen der Beleidigung kannst Du ihn anzeigen, denn das ist eine Straftat, das andere "nur" eine Ordnungwidrigkeit, welche vor Ort von hoheitsrechtlich tätigen Personen geahndet werden muss, soll heißen, die Polizei hätte ihn dabei erwischen müssen.

Da fragt sich, wer da alles beleidigt hat. Ich glaube, dass der Radfahrer auch nicht gerade "höflich" war in seinem Tonfall.

@Lachlan

Ich gehe nur von dem aus was auch in der Frage steht.

@ZuumZuum

Ich denke, dass der Fragesteller da einiges weggelassen hat in seinem Bericht und das betrifft in erster Linie sein eigenes Verhalten.

i.g.O. ist rechts überholen, zumal auf einem sepaeraten Fahrweg nicht strafbar.

Fahren auf dem Radweg: 10 Euro Verwarngeld.

Wenn du dir das Nummernschild gemerkt hast, kannst du das tun.

Mir ist das letzte Woche mit einem Auto passiert, was aus einer Nebenstraße heraus einfach auf die Hauptstraße aufgefahren ist, ohne auch nur eine Sekunde lang zu schauen, ob was von links kommt. Der Abstand, als er völlig blind auf meiner rechten Seite an mir vorbei ist, war auch nur Löschblattabstand.

Und, hast du ihn angezeigt...sitzt er nun im Gefängnis? Was bringt so etwas?

@Cora1205

Nein, ich habe ihn nicht angezeigt, weil ich zu tun hatte, auf meinem Rad zu bleiben.

Ansonsten klingt deine Antwort so, als ob man als kleiner Radfahrer immer alles hinzunehmen hätte, weil es ja "keinen Sinn macht, weiter zu gehen". Ich bin ehrlich gesagt nicht zimperlich, Fehlverhalten eines Autofahrers anzuzeigen. Das Problem daran ist, dass man kaum Zeit hat, sich im fließenden Verkehr Autonummern zu merken.

Vielleicht solltest du mal halb umgefahren werden, vielleicht ändert sich dein Denken dann etwas.

In Deutschland gilt nunmal rechts vor links, wenn es nicht durch Schilder anders geregelt ist.

@archibaldesel

Wenn es so wäre, würde ich wohl nichts schreiben, oder?

@user89467

Dann schreib doch was du du sagen willst. Und war die Anzeige sehr befriedigend?

Ich bezweifle das eine Ordnungswidrigkeit auf Antrag verfolgt wird. Diese sind in der Regel nur bei Begehen vor Ort von einer hoheitstrechtlich befugten Person ahndbar, Ausnahme Blitzer.

Vermutlich hast du ihn beim Ansprechen zuerst beleidigt. Bei der Jugend von Heute ist das Standard geworden. Versuch einfach mal freundlich zu anderen zu sein und packe dir selbst mal an die Nase bezüglich deines Umgangstons.

Eine Anzeige wird da wenig Sinn haben, Du mußt das beweisen, was sicher schwierig ist, ich vermute Zeugen dafür hast Du nicht. Ich denke, es macht mehr Ärger als Nutzen.