Muss man als Versicherungskauffrau die Proviosion bei Kündigung des Jobs zurückzahlen?

9 Antworten

Muss man als Versicherungskauffrau die Proviosion bei Kündigung des Jobs zurückzahlen?

Mir fehlen hier ein paar wichtige Informationen:

handelt es sich um einen Arbeitsvertrag mit einem Fixum und Unterverdienst ?

Oder bist Du selbständig - und bekommst nur Provisionen für getätigte Abschlüsse ?

Maßgebend ist immer - welchen Vertrag Du unterschrieben hast.

Die Haftung für Provisionen besteht unabhängig davon, ob der Vermittlungsvertrag weiterhin besteht oder nicht.

Allerdings rate ich dir nach der Kündigung jede Rückforderung genau zu prüfen.

Die Provision ist häufig erst nach mehreren Jahren "verdient". Wenn keine Stornoreserve eingerichtet wurde, ist durchaus auch nach Beendigung des Vertrages noch eine Rückforderung möglich.

Die Unternehmen zahlen ja die Provision bereits vorschussweise nach der Policierung. Teile davon müssen aber erst noch "ins Verdienen" gebracht werden.

Kommt auch darauf an ob die Provision ratierlich oder vorschüssig gezahlt wird. Das ist je nach Unternehmen unterschiedlich.

Wenn der Vers.-Vertrag noch in der Provisionshaftung ist und du deinen Job kündigst sind anteilige Provisionen zurück zuzahlen.