Muss man nach 2 Jahren die Provision zurück zahlen?

5 Antworten

Die Handhabung mit den Provisionen bei Versicherungen sind im Vertrag angegeben. Sie soll da schauen.

Als erstes ist wichtig festzuhalten, dass deine Schwester wohl nur einen Teil der damals ausgezahlten Provsion zurückzahlen muss.

Bei Vorsorgeverträgen werden die Abschlusskosten aus denen die Provisionen gezahlt werden in der Regel über die ersten 5 Jahre verteilt.

Wird ein Vertrag dann nach zwei Jahren gekündigt, sind 40% der Abschlusskosten bereits von dem Versicherten gezahlt worden und müssen von dem Vermittler nicht mehr zurückgezahlt werden.

Wenn es wirklich keinerlei Regelungen für die Rückzahlung von Provisionen gibt, kann der ehemalige Arbeitgeber diese auch nicht zurückfordern. In diesem Fall sollte je nach der Summe um die es hier geht ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Aber ungewöhnlich ist es schon, dass es keine Regelungen gibt...

Vor allem bei den provisionsträchtigen Sparten, Lebens- und Rentenversicherung gilt eine lange Strnohaftung. Die Provisionen werden vorschussweise gezahlt. Verdient werden sie pro "rata temporis". Bei einer Lebensversicherung ist die Stornohaftung an die Laufzeit gekoppelt. Das hat deine Schwester in der Provisionsvereinbarung aber auch so unterschrieben.

kbvspunktde  19.12.2010, 19:37

Hallo, die Stornohaftung ist mitnichten an die Laufzeit gekoppelt, sondern beträgt bei LV/RV in der Regel 5 Jahre.

Im Vertrag stand nichts davon drin das sie die Provision zurück zahlen müsste. Ihr damaliger chef hatte sowas nur mündlich erwähnt

schaengel72  19.12.2010, 17:30

Sorry, dass kann ich mir nicht vorstellen, sie wird einen Anhang mit der Höhe ihrer Provisionen erhalten haben und da sind auch die Haftungszeiten geregelt.

mama020804 
Fragesteller
 19.12.2010, 17:32
@schaengel72

Es ist aber so,es steht nichts im vertrag davon drin,ob sie es mir glauben oder nicht.

DerHans  19.12.2010, 18:02
@mama020804

Die Provisionsvereinbarung ist auf jeden Fall in einem Anhang geregelt. Das ist leider das Problem, wenn man als erstes seinen Verwandten- und Bekanntenkreis abklappert, weil es ja so ein schönes Zubrot ist. Darauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen.

Diese Dinge sind im Agenturvertrag geregelt nicht pauschalierbar. Einige Gesellschaften haben eine Provisonshaftung von bis zu drei Jahren.