Muss man als Vermieter für Fernsehempfang sorgen?

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Satellitenschüssel - Anspruch auf Satellitenschüssel? Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Mietern den Fernsehempfang über Satellitenschüssel oder Kabel zu ermöglichen. Wer als Mieter mehr als drei bis fünf traditionelle Fernsehprogramme sehen will, kann aber auf eigene Kosten eine Satellitenschüssel installieren lassen. Dieses Recht folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz, dem Grundrecht auf Informationsfreiheit, Artikel 5. Der Vermieter muss allerdings um Erlaubnis gefragt werden.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Satellitenschuessel.htm

wunhtx  20.06.2010, 15:01

So lautet aber das Urteil nicht. Das Urteil hat zum Tenor, dass keine Empfangsmöglichkeit besteht, insbesondere kein Kabelanschluß.

Im Übrigen beachten, dass private Homepages oft den Sachverhalt nicht so wiedergeben wie in Urteilen und auch in Fachliteratur ein Einzellfall kommentiert wird.

Nein, aber es muss dem Mieter ermöglicht werden, über Kabel oder SAT Programme zu empfangen.

Besteht allerdings im Haus ein Kabelanschluss, muss der VM nicht zwingend einen SAT-Schüssel erlauben, insbesondere dann nicht, wenn er einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen hat.

Im Mietvertrag muss allerdings enthalten sein, dass der Mieter einen Kabelanschluß hat und die Kosten umgelegt werden.

Der VM ist im Übrigen in solchen Fällen - nachdem alle Kabelanbieter über Digital und Zusatzpakete weitere Programme anbieten-auch nicht verpflichtet, trotzdem eine Sat-Anlage zu bewilligen.

Der BGH hat entschieden, dass es zumutbar ist, die zusätzlichen Gebühren zu zahlen.

nein, aber die Möglichkeit geben. Also, der Mieter muss eine Antenne, Kabel, Sat-Schüssel, Kabelanschluß etc. anbringen dürfen/lassen dürfen.

Wenn kein Kabelanschluss im Haus ist, musst Du den Anbau einer Schüssel gestatten.

Kommt auf den Mietvertrag an. Grundsätzlich bist du für deinen Fernsehempfang selbst verantwortlich.